Smurfit Westrock Deutschland GmbH
Hamburg
Wellpappe, Faltschachteln, Displays und Containerboard aus 38 deutschen Standorten: Smurfit Westrock Deutschland steuert das Geschäft aus Hamburg.
60 Firmen
Hamburg
Wellpappe, Faltschachteln, Displays und Containerboard aus 38 deutschen Standorten: Smurfit Westrock Deutschland steuert das Geschäft aus Hamburg.
Wien
Starlinger & Co Ges.m.b.H in Wien liefert Anlagen zur Herstellung gewebter Kunststoffsäcke sowie recoSTAR-Recyclinganlagen für PET, Folien und Fasern.
Hamburg
Die Tammling Rekon Technik GmbH aus Hamburg reinigt, prüft und rekonditioniert Stahlfässer und IBC-Container für die Wiederverwendung.
Mülheim-Kärlich
TOMRA Sorting liefert aus Mülheim-Kärlich sensorgestützte Sortieranlagen wie AUTOSORT und X-TRACT an Recyclingbetriebe und Aufbereiter.
Langenfeld
TOMRA Systems liefert aus Langenfeld Leergutrücknahmeautomaten für Einweg- und Mehrwegpfand, vom Kompaktmodell bis zur industriellen Expert Line.
Solms
Fachgroßhandel mit über 40.000 Lagerartikeln, 18 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie eigenem Maschinenservice und Fuhrpark.
Kuchl
Die UNTHA shredding technology GmbH aus Kuchl in Österreich baut Zerkleinerungsmaschinen, unter anderem für Kunststoffrecycling und Papier/Karton.
Hamburg
Veolia Umweltservice sammelt, sortiert und verwertet Papier-, Kunststoff- und Verbundverpackungen und vermarktet Rezyklate unter der Marke PlastiLoop.
Weidhausen
Die Verpa Folie Weidhausen GmbH entwickelt und produziert Polyethylenfolien, Beutel, Säcke und Hauben und nimmt gebrauchte Folien zum Recycling zurück.
Olfen
Die W. Ellermann GmbH aus Olfen fertigt Europa-, Chemie- und Sonderpaletten, repariert Paletten und entsorgt als Fachbetrieb.
Steinbach am Wald
Wiegand-Glas aus Steinbach am Wald fertigt Flaschen, Konservengläser und PET-Behälter und betreibt eigenes Glas- und PET-Recycling.
Köln
Zentek bündelt in Köln das duale System Zentek, Transportverpackungsrücknahme, bundesweite Standortentsorgung und EPR-Compliance für 30 EU-Länder.
Unter Recycling und Entsorgung fasst das Verzeichnis Betriebe zusammen, die Verpackungsabfall aus Haushalten, Handel und Industrie erfassen, sortieren und stofflich aufbereiten. Die Kette beginnt bei der Behälterstellung und Abholung, führt über Umschlag und Vorsortierung in Sortieranlagen für Leichtverpackungen und endet bei Mahlgut, Regranulat, Altpapierballen oder Glasscherben definierter Qualität. Typische Verfahren sind die optische Sortierung mit Nahinfrarot-Sensorik, Wind- und Siebklassierung, Magnet- und Wirbelstromabscheidung, Nassmahlung, Wäsche sowie Extrusion. Für Glas kommen Aufbereitungslinien mit Keramik-, Stein- und Porzellanabscheidung hinzu, für Papier, Pappe und Karton Stofflöser und Sortierstufen in der Papierfabrik. Wie eine solche Linie technisch aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag zur Kunststoff-Recyclinganlage; die Verfahrensvarianten und Quotenlogik ordnet der Überblick zum Kunststoff-Recycling in Deutschland ein.
Ergänzend übernehmen Anbieter die Rücknahme von Transport- und Umverpackungen, Branchenlösungen für gewerbliche Anfallstellen, das Management von Pfandsystemen sowie die Rücknahme von Agrar- und Bauchemieverpackungen. Auch Rücknahmeautomaten und Zähl- und Sortierzentren für Einwegpfandflaschen gehören in dieses Feld.
Ausschlaggebend sind Stoffströme, Mengen und Standortnetz: Wer bundesweit Anfallstellen bedient, braucht andere Strukturen als ein regionaler Entsorger. Auf der Nachweisseite gelten die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, insbesondere die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Stand: September 2026). Für Verpackungen kommen die stofflichen Verwertungsquoten hinzu, die für 2026 noch nach § 16 Abs. 2 VerpackG fortgelten (ab dem 1. Januar 2027: § 42 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)) und je Material unterschiedlich hoch ausfallen. Soll Rezyklat wieder in Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden, ist die Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien maßgeblich; sie verlangt zugelassene Recyclingverfahren und ein dokumentiertes Qualitätssicherungssystem. Rezyklatanteile schreibt zusätzlich die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) vor, die Mindestrezyklatanteile daraus gelten ab dem 1. Januar 2030.
Im Verzeichnis treffen drei Typen aufeinander. Erstens Entsorgungs- und Recyclingkonzerne mit eigenen Anlagen, etwa PreZero Deutschland KG in Porta Westfalica, Veolia Umweltservice GmbH in Hamburg, ALBA plc & Co. KG in Berlin. Zweitens Systembetreiber und Rücknahmeorganisationen, die Stoffströme organisieren, ohne selbst zu sortieren, darunter Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH in Köln, Interzero Holding GmbH & Co. KG in Berlin, Reclay Holding GmbH in Herborn, Landbell GmbH in Mainz, Noventiz GmbH in Köln, BellandVision GmbH in Pegnitz, Zentek GmbH & Co. KG in Köln sowie RIGK GmbH in Wiesbaden. Drittens Technik- und Infrastrukturanbieter wie TOMRA Sorting GmbH in Mülheim-Kärlich und TOMRA Systems GmbH in Langenfeld, dazu die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH in Berlin. Materialhersteller mit eigenem Rücklauf sind ebenfalls vertreten, etwa Wiegand-Glas Holding GmbH in Steinbach am Wald und Smurfit Westrock Deutschland GmbH in Hamburg. Den ordnungspolitischen Rahmen dazu erläutert der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsindustrie. Verwandte Leistungen in diesem Verzeichnis sind Duale Systeme und Lizenzierung, Nachhaltige Materialien, Zertifizierung und Ökobilanz sowie Mehrwegsysteme.
Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen liegt die Verantwortung beim Erstinverkehrbringer, der sich an einem dualen System beteiligt. Gewerbliche Anfallstellen beauftragen Entsorger direkt und benötigen dafür die abfallrechtlichen Nachweise.
Die Ziffern kennzeichnen den Werkstoff und erleichtern Sortierung und Materialerkennung. Bedeutung und Rechtsgrundlage sind im Glossar zum Recycling-Code dargestellt.
Nein. Mehrschichtige Verbunde, starke Einfärbungen, Etikettenklebstoffe und Barrierelagen erschweren die Sortierung und Aufbereitung. Die Bewertung erfolgt anhand des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit nach § 26 Absatz 3 VerpackDG.