Recycling-Code auf Verpackungen: Bedeutung, Nummern und Rechtsgrundlage

Recycling-Code
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Der Recycling-Code ist die kleine Zahl im Pfeildreieck, die auf vielen Verpackungen aufgedruckt ist – meist zusammen mit einem Kürzel wie PET, PP oder PAP. Er kennzeichnet das verwendete Verpackungsmaterial und ist die Grundlage für eine sortenreine Trennung, sowohl beim Verbraucher als auch in der Sortieranlage. In Deutschland ist die Kennzeichnung freiwillig – wer sie verwendet, muss sich jedoch an die im Verpackungsgesetz festgelegten Nummern und Kürzel halten.

Was der Recycling-Code aussagt

Ein vollständiger Recycling-Code besteht aus bis zu drei Elementen: dem Pfeildreieck-Symbol (drei gebogene, einander verfolgende Pfeile), einer ein- bis zweistelligen Nummer im Dreieck und einem Materialkürzel aus Großbuchstaben. International geht das System auf den 1988 von der Society of the Plastics Industry eingeführten Resin Identification Code (RIC) zurück, der heute in der Norm ASTM D7611 von ASTM International gepflegt wird. Für Kunststoff-Packmittel gibt es zusätzlich die deutsche Norm DIN 6120 zur Kennzeichnung von Packstoffen und Packmitteln. Der Code identifiziert ausschließlich das Material – er ist kein Nachweis dafür, dass eine Verpackung tatsächlich recycelt wird oder recycelbar ist.

Freiwillige Kennzeichnung, aber feste Vorgaben nach VerpackG

Nach § 6 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) können Verpackungen zur Identifizierung des Materials mit den in Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden – eine Pflicht besteht nicht. Wer sich für eine Kennzeichnung entscheidet, muss allerdings ausschließlich diese gesetzlich festgelegten Codes verwenden: Andere Nummern oder Abkürzungen zur Kennzeichnung derselben Materialien sind laut VerpackG nicht zulässig. Diese Vorgabe sorgt für eine bundesweit einheitliche Materialkennzeichnung, die Handel, Entsorger und Verbraucher gleichermaßen lesen können, und ist damit ein kleiner, aber praktischer Baustein auf dem Weg zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsbranche.

Die Kunststoff-Codes 01 bis 07

Anlage 5 VerpackG benennt für Kunststoffverpackungen die Nummern 1 bis 6 mit fester Materialzuordnung – von PET (01) über HDPE, PVC und LDPE bis zu PP (05) und PS (06). Die Nummer 07 ist im deutschen Gesetzestext nicht einzeln benannt, wird in der Praxis aber – der internationalen Systematik nach ASTM D7611 folgend – für sonstige Kunststoffe vergeben, die nicht in die ersten sechs Gruppen fallen, etwa Polyamid, Polycarbonat oder biobasierte Kunststoffe wie PLA.

Recyclingcodes 01-07 fuer KunststoffeRecyclingcodes für KunststoffeCode 01 bis 07 im Pfeildreieck01PETPolyethylenterephthalat02HDPEPolyethylen hoher Dichte03PVCPolyvinylchlorid04LDPEPolyethylen niedriger Dichte05PPPolypropylen06PSPolystyrol07OSonstige Kunststoffe (z. B. PA, PC)01-06 nach VerpackG Anlage 507 = Sonstige (DIN 6120 / ASTM D7611)
Code Kürzel Material
01 PET Polyethylenterephthalat
02 HDPE Polyethylen hoher Dichte
03 PVC Polyvinylchlorid
04 LDPE Polyethylen niedriger Dichte
05 PP Polypropylen
06 PS Polystyrol
07 O Sonstige Kunststoffe (z. B. Polyamid, Polycarbonat)

Weitere Materialgruppen: Papier, Metall, Glas und Verbundstoffe

Neben Kunststoffen deckt Anlage 5 VerpackG auch die übrigen Packstoffgruppen mit eigenen Nummernbereichen ab: Papier und Pappe liegen bei 20 bis 22, Metalle bei 40 und 41, Holz bei 50 und 51, Textilien bei 60 und 61, Glas bei 70 bis 72. Verbundstoffe aus mehreren Materialien – etwa Getränkekartons aus Papier, Kunststoff und Aluminium – erhalten Codes ab 80 aufwärts mit vorangestelltem „C“ für Composite.

Code Kürzel Material
20 PAP Wellpappe
21 PAP Sonstige Pappe
22 PAP Papier
40 FE Stahl
41 ALU Aluminium
50 FOR Holz
51 FOR Kork
60 TEX Baumwolle
61 TEX Jute
70 GL Farbloses Glas
71 GL Grünes Glas
72 GL Braunes Glas
80–98 C/… Verbundstoffe, z. B. Papier/Kunststoff, Kunststoff/Aluminium
Recyclingcodes auf Verpackungen
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Recycling-Code und Grüner Punkt sind zwei getrennte Systeme

Recycling-Code und Grüner Punkt werden häufig verwechselt, bedeuten aber Verschiedenes. Der Recycling-Code gibt ausschließlich Auskunft über das Verpackungsmaterial. Der Grüne Punkt dagegen ist eine geschützte Marke der Duales System Deutschland GmbH und zeigt an, dass ein Hersteller sein Verpackungsmaterial bei einem dualen System lizenziert und damit die Sammlung, Sortierung und Verwertung finanziert hat – unabhängig davon, aus welchem Material die Verpackung besteht. Eine Verpackung kann also einen Recycling-Code tragen, ohne am dualen System beteiligt zu sein, und umgekehrt.

Wie Verpackungen in der Praxis sortiert werden

In modernen Sortieranlagen erfolgt die Materialtrennung heute überwiegend automatisiert über Nahinfrarot-Spektroskopie (NIR): Sensoren erfassen, wie Kunststoffe Licht im Wellenlängenbereich von rund 800 bis 2.500 Nanometer reflektieren, und ordnen die Verpackung anhand des Spektrums automatisch einer Kunststoffart zu. Der aufgedruckte Recycling-Code spielt dabei kaum noch eine Rolle – er dient vor allem als Zusatzinformation für Verbraucher und Handel. Eine Grenze der NIR-Sortierung: Tief eingefärbte, insbesondere schwarze Kunststoffe reflektieren zu wenig Licht für ein auswertbares Spektrum und lassen sich damit schlechter automatisiert trennen. Mehr zu den einzelnen Verfahrensschritten liefert der Beitrag zum Kunststoff-Recycling.

Häufige Missverständnisse

Der Recycling-Code ist kein Sicherheits- oder Lebensmittelkennzeichen. Ob ein Kunststoff für den Lebensmittelkontakt geeignet oder mikrowellenfest ist, zeigt ein eigenes Symbol – häufig das Glas-Gabel-Symbol –, das eine geprüfte Eignung nach den geltenden Lebensmittelkontaktvorschriften bescheinigt. Ebenso wenig garantiert der Code, dass eine Verpackung tatsächlich verwertet wird: Ob eine Verpackung stofflich recycelt werden kann, hängt von Sortenreinheit, vorhandener Sortier- und Recyclinginfrastruktur sowie der Nachfrage nach dem entstehenden Rezyklat ab. Und schließlich bedeutet das Fehlen eines Recycling-Codes nicht, dass eine Verpackung nicht recycelbar ist – die Kennzeichnung ist, wie oben beschrieben, freiwillig.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Recycling-Code auf Verpackungen in Deutschland Pflicht?

Nein. Nach § 6 VerpackG ist die Kennzeichnung freiwillig. Wer sich dafür entscheidet, muss ausschließlich die in Anlage 5 VerpackG festgelegten Nummern und Kürzel verwenden.

Was bedeutet die Zahl 07 auf einer Kunststoffverpackung?

07 (bzw. „O“) steht für sonstige Kunststoffe, die nicht in die Gruppen 01 bis 06 fallen, etwa Polyamid, Polycarbonat oder PLA – entsprechend der internationalen Systematik nach ASTM D7611.

Zeigt der Recycling-Code, ob eine Verpackung tatsächlich recycelt wird?

Nein, der Code benennt nur das Material. Ob eine Verpackung stofflich verwertet wird, entscheidet die Sortier- und Recyclinginfrastruktur; moderne Sortieranlagen erkennen Kunststoffe heute vor allem über Nahinfrarot-Spektroskopie, unabhängig vom Aufdruck.

Ist der Recycling-Code dasselbe wie der Grüne Punkt?

Nein. Der Grüne Punkt zeigt die Teilnahme an einem dualen System und die Zahlung eines Lizenzentgelts für Sammlung und Verwertung an. Der Recycling-Code kennzeichnet dagegen nur das verwendete Verpackungsmaterial.

Sagt der Recycling-Code aus, ob eine Verpackung mikrowellengeeignet oder lebensmittelecht ist?

Nein. Dafür gibt es eigene Kennzeichnungen, etwa das Glas-Gabel-Symbol für Lebensmittelkontakt beziehungsweise ein gesondertes Mikrowellen-Symbol. Der Recycling-Code trifft dazu keine Aussage.

Weiterführende Quellen