Antalis GmbH
Frechen
Distribution von Verpackungsmaterial, Maschinen und Versand-Services, kombiniert mit Papier, Karton, visueller Kommunikation und Hygieneartikeln.
6 Firmen
Frechen
Distribution von Verpackungsmaterial, Maschinen und Versand-Services, kombiniert mit Papier, Karton, visueller Kommunikation und Hygieneartikeln.
Bremen
Bremer Großhandel für Versand- und Transportverpackung, Betreiber von verpackung.de, mit vier Standorten, eigenem Fuhrpark und Packplatzausstattung.
Stuttgart
B2B-Versandhandel aus Stuttgart mit über 90.000 Produkten, eigenem Verpackungssortiment und dem integrierten ratioform-Verpackungsshop.
Kall
Großhandel für Einmalgeschirr, Serviceverpackungen und Hygieneartikel aus Kall in der Eifel, mit eigenem Zentrallager und Kreislaufkonzepten.
Betzdorf
B2B-Versandhändler aus Betzdorf mit über 100.000 Artikeln, Versandmaterial und Lagertechnik sowie Arbeitsplatzplanung und Montage vor Ort.
Solms
Fachgroßhandel mit über 40.000 Lagerartikeln, 18 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie eigenem Maschinenservice und Fuhrpark.
Der Verpackungsgroßhandel liefert Packmittel und Hilfsstoffe ab Lager und übernimmt damit die Versorgung mit Artikeln, die in vielen Betrieben zu den C-Teilen zählen. Typische Sortimentsblöcke sind Wellpappekartons und Faltschachteln, Polster- und Füllmaterial, Klebebänder und Etiketten, Stretch- und Schrumpffolien, Umreifungsbänder und Kantenschutz, Paletten und Zwischenlagen, dazu Betriebsausstattung wie Packtische, Abroller, Handgeräte und Arbeitsschutzartikel. Ergänzend bieten Händler Sonderanfertigungen über Partnerbetriebe, bedruckte Ausführungen in kleinen Auflagen sowie Musterservice an.
Die eigentliche Leistung liegt weniger im einzelnen Artikel als in der Verfügbarkeit: kurze Lieferzeiten, Abrufaufträge aus Rahmenverträgen, Konsignations- und Kanban-Modelle, elektronische Kataloge mit Anbindung an das Beschaffungssystem sowie Bündelung vieler Kleinpositionen auf eine Lieferung. Wie stark die Arbeitsplatzausstattung dabei mitspielt, zeigt der Beitrag zu ergonomischen Verpackungstischen.
Erstens die Sortimentstiefe in den eigenen Kernartikeln, denn Sortimentsbreite allein hilft nicht, wenn die benötigte Grammatur oder Folienstärke fehlt. Zweitens die Beschaffungssicherheit: Lagerreichweite, Zweitquellen und das Verhalten bei Materialengpässen. Drittens die Dokumentenlage. Für Packstoffe mit Lebensmittelkontakt sind Konformitätserklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und für Kunststoffe nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011 bereitzustellen; bei Gefahrgutverpackungen sind Bauartzulassung und Verwendungsanweisung erforderlich (Stand: September 2026). Viertens die Klarheit der Zuständigkeiten nach dem Verpackungsgesetz: Wer Verpackungen unter eigener Marke erstmals in Verkehr bringt, ist Hersteller im Sinne von § 3 Abs. 14 VerpackG und muss sich nach § 9 VerpackG registrieren; beim Weiterverkauf unbefüllter Verpackungen an gewerbliche Kunden verschiebt sich die Pflicht in der Regel auf den befüllenden Betrieb. Fünftens die Qualitätskonstanz über Chargen, insbesondere bei Folien und Klebebändern, weil Abweichungen unmittelbar in Maschinenstörungen münden. Kennwerte und Prüfpunkte dazu nennt der Beitrag zur Stretchfolie.
Eingetragen sind die TransPak Fachgroßhandel für Verpackungsmittel AG in Solms, die Antalis GmbH in Frechen und die Gustav Schramm GmbH in Bremen, die auf Verpackungsmittel und Hilfsstoffe für Industrie und Handel ausgerichtet sind. Die PAPSTAR GmbH in Kall führt Einweg- und Serviceartikel für Gastronomie und Außer-Haus-Verkauf. Die KAISER+KRAFT GmbH in Stuttgart und die Schäfer Shop GmbH in Betzdorf verbinden Verpackungsbedarf mit Betriebs- und Lagerausstattung. Die Struktur zeigt die beiden üblichen Modelle: der spezialisierte Verpackungsfachhandel mit technischer Beratung und der breite Versandhändler mit Katalogsortiment. Verwandte Leistungen sind Versandverpackungen, Klebebänder, Stretch- und Schrumpffolien sowie Füll- und Polstermaterial.
Häufig ja, weil Abrufmengen und Lieferzeiten festgeschrieben werden, ohne dass Bestand im eigenen Lager gebunden wird. Entscheidend sind Abnahmeverpflichtungen und Preisanpassungsklauseln.
Für unbefüllte Serviceverpackungen und Versandmaterial gelten Sonderregeln des VerpackG. Die Zuordnung ist im Beitrag zu den Verpackungsgesetzen erläutert.
Über gebündelte Abrufe, feste Liefertage und Mindestbestände am Packplatz. Auch die Standardisierung auf wenige Kartonformate senkt die Zahl der Positionen erheblich.