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Verpackungsgroßhandel: Hersteller und Anbieter

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Sortiment und Versorgungsleistung

Der Verpackungsgroßhandel liefert Packmittel und Hilfsstoffe ab Lager und übernimmt damit die Versorgung mit Artikeln, die in vielen Betrieben zu den C-Teilen zählen. Typische Sortimentsblöcke sind Wellpappekartons und Faltschachteln, Polster- und Füllmaterial, Klebebänder und Etiketten, Stretch- und Schrumpffolien, Umreifungsbänder und Kantenschutz, Paletten und Zwischenlagen, dazu Betriebsausstattung wie Packtische, Abroller, Handgeräte und Arbeitsschutzartikel. Ergänzend bieten Händler Sonderanfertigungen über Partnerbetriebe, bedruckte Ausführungen in kleinen Auflagen sowie Musterservice an.

Die eigentliche Leistung liegt weniger im einzelnen Artikel als in der Verfügbarkeit: kurze Lieferzeiten, Abrufaufträge aus Rahmenverträgen, Konsignations- und Kanban-Modelle, elektronische Kataloge mit Anbindung an das Beschaffungssystem sowie Bündelung vieler Kleinpositionen auf eine Lieferung. Wie stark die Arbeitsplatzausstattung dabei mitspielt, zeigt der Beitrag zu ergonomischen Verpackungstischen.

Kriterien für Einkäufer

Erstens die Sortimentstiefe in den eigenen Kernartikeln, denn Sortimentsbreite allein hilft nicht, wenn die benötigte Grammatur oder Folienstärke fehlt. Zweitens die Beschaffungssicherheit: Lagerreichweite, Zweitquellen und das Verhalten bei Materialengpässen. Drittens die Dokumentenlage. Für Packstoffe mit Lebensmittelkontakt sind Konformitätserklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und für Kunststoffe nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011 bereitzustellen; bei Gefahrgutverpackungen sind Bauartzulassung und Verwendungsanweisung erforderlich (Stand: September 2026). Viertens die Klarheit der Zuständigkeiten nach dem Verpackungsgesetz: Wer Verpackungen unter eigener Marke erstmals in Verkehr bringt, ist Hersteller im Sinne von § 3 Abs. 14 VerpackG und muss sich nach § 9 VerpackG registrieren; beim Weiterverkauf unbefüllter Verpackungen an gewerbliche Kunden verschiebt sich die Pflicht in der Regel auf den befüllenden Betrieb. Fünftens die Qualitätskonstanz über Chargen, insbesondere bei Folien und Klebebändern, weil Abweichungen unmittelbar in Maschinenstörungen münden. Kennwerte und Prüfpunkte dazu nennt der Beitrag zur Stretchfolie.

Händler im Verzeichnis

Eingetragen sind die TransPak Fachgroßhandel für Verpackungsmittel AG in Solms, die Antalis GmbH in Frechen und die Gustav Schramm GmbH in Bremen, die auf Verpackungsmittel und Hilfsstoffe für Industrie und Handel ausgerichtet sind. Die PAPSTAR GmbH in Kall führt Einweg- und Serviceartikel für Gastronomie und Außer-Haus-Verkauf. Die KAISER+KRAFT GmbH in Stuttgart und die Schäfer Shop GmbH in Betzdorf verbinden Verpackungsbedarf mit Betriebs- und Lagerausstattung. Die Struktur zeigt die beiden üblichen Modelle: der spezialisierte Verpackungsfachhandel mit technischer Beratung und der breite Versandhändler mit Katalogsortiment. Verwandte Leistungen sind Versandverpackungen, Klebebänder, Stretch- und Schrumpffolien sowie Füll- und Polstermaterial.

Häufige Fragen

Lohnt ein Rahmenvertrag bei schwankendem Bedarf?

Häufig ja, weil Abrufmengen und Lieferzeiten festgeschrieben werden, ohne dass Bestand im eigenen Lager gebunden wird. Entscheidend sind Abnahmeverpflichtungen und Preisanpassungsklauseln.

Wer muss unbefüllte Verpackungen im Verpackungsregister melden?

Für unbefüllte Serviceverpackungen und Versandmaterial gelten Sonderregeln des VerpackG. Die Zuordnung ist im Beitrag zu den Verpackungsgesetzen erläutert.

Wie lassen sich Kleinstbestellungen reduzieren?

Über gebündelte Abrufe, feste Liefertage und Mindestbestände am Packplatz. Auch die Standardisierung auf wenige Kartonformate senkt die Zahl der Positionen erheblich.