DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH
Berlin
DIN CERTCO zertifiziert in Berlin Verpackungen und Materialien, unter anderem auf Kompostierbarkeit, biobasierten Anteil und Recyclingfähigkeit.
4 Firmen
Berlin
DIN CERTCO zertifiziert in Berlin Verpackungen und Materialien, unter anderem auf Kompostierbarkeit, biobasierten Anteil und Recyclingfähigkeit.
Mainz
Die GVM erhebt in Mainz Markt-, Mengen- und Strukturdaten zum Verpackungsverbrauch und liefert Prognosen, Stoffstromanalysen und Studien.
Aachen
Das Institut cyclos-HTP prüft in Aachen die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, vergibt ein Prüfsiegel und entwickelt die Software CHIRA.
Osnabrück
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister führt in Osnabrück das Register LUCID, prüft Mengenmeldungen und gibt den Mindeststandard heraus.
Die Kategorie umfasst zwei unterschiedliche Leistungsarten. Die erste ist die Konformitätsbewertung: Eine unabhängige Stelle prüft eine Verpackung oder ein Material gegen ein Regelwerk und stellt darüber eine Bescheinigung aus. Typische Gegenstände sind die Bewertung der Recyclingfähigkeit, die Kompostierbarkeit nach DIN EN 13432, die Konformität von Lebensmittelkontaktmaterialien nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie Managementsysteme nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 50001. Die zweite Leistungsart ist die quantitative Umweltbewertung: Ökobilanzen nach DIN EN ISO 14040 und DIN EN ISO 14044 sowie Produkt-Carbon-Footprints nach ISO 14067 rechnen Sachbilanz und Wirkungsabschätzung über einen definierten Lebensweg. Hinzu kommen Marktforschung und Datenerhebung, ohne die Sachbilanzen keine belastbare Grundlage haben.
Für Verpackungen mit Umweltbezug ist außerdem die Normenreihe DIN EN 13427 bis DIN EN 13432 relevant, die Anforderungen an Materialminimierung, stoffliche Verwertung, energetische Verwertung und Kompostierbarkeit beschreibt (Stand: September 2026).
Zuerst ist zu klären, ob eine Prüfung, eine Zertifizierung oder eine Rechnung gebraucht wird, denn die Anforderungen an Unabhängigkeit unterscheiden sich. Für Laborergebnisse ist eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 der maßgebliche Nachweis, für Zertifizierungsstellen die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065. Bei Ökobilanzen entscheidet der festgelegte Rahmen über die Aussagekraft: funktionelle Einheit, Systemgrenzen, Datenherkunft, Allokationsregeln und Wirkungskategorien müssen dokumentiert sein, und für vergleichende Aussagen gegenüber Dritten verlangt DIN EN ISO 14044 ein kritisches Gutachten. Wer Ergebnisse in der Kommunikation verwenden will, muss die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2024/825 beachten, die ab dem 27. September 2026 anzuwenden ist; Selbstdeklarationen richten sich nach ISO 14021. Für die Recyclingfähigkeit ist der Mindeststandard nach § 21 Abs. 3 VerpackG die Bezugsgröße, auf dem auch die ökologische Entgeltstaffelung der dualen Systeme aufbaut. Berichtspflichtige Unternehmen sollten zusätzlich prüfen, ob die Datenstruktur zu den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 und der Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung passt.
Das Institut cyclos-HTP GmbH in Aachen bewertet und zertifiziert die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Materialien. Die DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH in Berlin führt Produkt- und Systemzertifizierungen durch, unter anderem für Kompostierbarkeit. Die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH in Mainz liefert Markt- und Mengendaten, die als Sachbilanzgrundlage und für Mengenmeldungen genutzt werden. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück veröffentlicht die verbindlichen Kataloge und den Mindeststandard und prüft Meldungen nach dem VerpackG. Für Materialfragen im Vorfeld einer Bewertung ist der Beitrag zum Verbundmaterial hilfreich, für die übergreifende Einordnung der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsindustrie. Verwandte Leistungen sind Verpackungsprüfung und Labore, Nachhaltige Materialien, Duale Systeme und Lizenzierung sowie Beratung und Schulung.
Eine Prüfung liefert Messwerte gegen ein Verfahren, eine Zertifizierung bescheinigt die Übereinstimmung mit einem Regelwerk und ist an eine akkreditierte Stelle und regelmäßige Überwachung gebunden.
Es gibt keine gesetzliche Laufzeit. Sie ist zu aktualisieren, wenn sich Material, Prozess, Transportkette oder Datengrundlage ändern; der Berichtsstand ist stets anzugeben.
Nicht zwangsläufig. Die Aussage muss zum Prüfumfang passen und darf nicht verallgemeinern. Grundlagen dazu nennt der Beitrag zu nachhaltigen Verpackungen.