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Paletten und Holzverpackungen: Hersteller und Anbieter

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Ladungsträger und Holzpackmittel

Holz bleibt der wichtigste Werkstoff für Ladungsträger und schwere Transportverpackungen. Das Sortiment reicht von genormten Tauschpaletten über Einwegpaletten in Sondermaßen bis zu Aufsatzrahmen, Deckeln, Kisten, Verschlägen und Kabeltrommeln. Die Europalette mit dem Grundmaß 1200 × 800 Millimeter folgt den Vorschriften der European Pallet Association und dem UIC-Kodex 435-2; die Gitterboxpalette ist im Kodex 435-3 geregelt. Prüfverfahren für Flachpaletten beschreibt DIN EN ISO 8611 (Stand: September 2026).

Schwere Maschinen und Anlagen werden in maßgefertigten Kisten, Verschlägen oder auf Schwerlastböcken versandt, häufig kombiniert mit Verankerung, Folieneinschlag und Trockenmittel. Welche Belastungen dabei auftreten und welche Prüfnormen gelten, fasst der Beitrag Verpackungstransport zusammen. Für stapelbare Sonderformen aus Holz und Kunststoff ist auch der Artikel Boxpalette einschlägig.

Pflanzenschutz, Belastbarkeit, Handling

Holzverpackungen für den Export außerhalb der EU müssen nach dem internationalen Standard ISPM 15 behandelt sein, in der Regel durch Hitzebehandlung, und mit dem IPPC-Zeichen samt Länder-, Registrier- und Behandlungscode markiert werden. Die Überwachung liegt bei den Pflanzenschutzdiensten der Länder. Für die Ladungssicherung gilt DIN EN 12195-1, ergänzt um die Richtlinie VDI 3968 für Ladeeinheitensicherung; praktische Hinweise zur Sicherung gestapelter Einheiten liefert der Beitrag Palettensicherung.

Beim Einkauf sind Holzfeuchte, Nagelbild, Klötze oder Kufen, Tragfähigkeit als Boden-, Stapel- und Regallast, Vier- oder Zweiwegeeinfahrt sowie die Eignung für automatische Fördertechnik zu klären. Wer Paletten im Tauschsystem nutzt, sollte Qualitätsstufen und Reparaturkriterien vertraglich festhalten. Holzverpackungen unterliegen nicht der Systembeteiligung für Verkaufsverpackungen nach VerpackG, wohl aber den Rücknahme- und Nachweispflichten für Transportverpackungen; die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) erfasst Holz als Verpackungsmaterial mit eigenen Zielwerten.

Anbieter im Verzeichnis

Der Markt besteht aus Sägewerken mit angeschlossener Palettenfertigung, Exportverpackern mit Konstruktion und Vor-Ort-Service sowie Anbietern von Kunststoffladungsträgern. Im Verzeichnis stehen die H.A.S.E. Holzwerk Hermeskeil GmbH & Co. KG in Hermeskeil, die ASP GmbH & Co. KG in Glückstadt, die Exportverpackung Sehnde GmbH in Sehnde sowie die WERIT Kunststoffwerke W. Schneider GmbH & Co. KG in Altenkirchen. Wie sich Handling und Durchlaufzeiten im Lager verbessern lassen, behandelt der Beitrag Effiziente Palettenbewegung.

Verwandte Leistungen sind Ladungsträger und Behältermanagement, Exportverpackung, Kantenschutz und Ladungssicherung, Mehrwegsysteme sowie Umreifungs- und Stretchmaschinen.

Häufige Fragen

Braucht jede Exportpalette einen IPPC-Stempel?

Für Sendungen innerhalb der EU nicht. Für Drittländer verlangen die meisten Einfuhrbestimmungen eine ISPM-15-Behandlung mit Markierung; Ausnahmen gelten für Verpackungen aus Holzwerkstoffen wie Sperrholz oder Pressholz.

Einwegpalette oder Tauschpalette?

Bei festen Relationen mit funktionierendem Rücklauf ist der Tauschpool meist günstiger. Bei Einbahnverkehren, Übersee und unklaren Empfängerstrukturen vermeidet die Einwegpalette Rückführungsaufwand.

Welche Angaben braucht der Hersteller für eine Sonderkiste?

Erforderlich sind Abmessungen und Gewicht des Packguts, Lage des Schwerpunkts, Anschlagpunkte, Transportweg mit Umschlagstellen und Klimabelastung sowie Angaben zu Vorschriften des Bestimmungslands. Aus diesen Daten leitet der Exportverpacker Holzstärken, Verrippung, Bodenkonstruktion und die Art der inneren Verankerung ab.