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Füll- und Polstermaterial: Hersteller und Anbieter

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Was zum Polster- und Füllmaterial gehört

Füll- und Polstermaterial übernimmt im Versandkarton drei Aufgaben: Es nimmt Stoßenergie auf, hält das Produkt auf Abstand zur Kartonwand und füllt Hohlräume, damit der Karton im Stapel formstabil bleibt. Die Werkstoffe reichen von Papier über Kunststoffschäume bis zu Formteilen auf Faserbasis.

  • Papierbasiert: Knüll- und Wellpolsterpapier von der Rolle, Papierpolsterketten aus Konvertern, Wabenpolster und Zuschnitte aus Wabenplatten.
  • Luftgefüllt: Luftkissenketten aus dem Inflator, Luftpolsterfolie und Luftpolstertaschen.
  • Schaumstoff: Zuschnitte und Formteile aus expandiertem Polystyrol und Polypropylen, PU-Schaum aus dem Schaumgerät, PE-Schaumprofile.
  • Faserguss und Formteile: gepresste Faserformteile für Elektronik, Kosmetik und Lebensmittel.
  • Lose Füllstoffe: Chips aus Stärke oder Polystyrol.

Welche Variante trägt, hängt von der Fallhöhe, der Produktmasse und der zulässigen Beschleunigung ab. Die Systematik dahinter beschreibt der Glossareintrag zur Pufferverpackung.

Kriterien für die Auslegung

Die Auslegung beginnt mit der Empfindlichkeitsgrenze des Produkts und der zu erwartenden Transportbelastung. Prüfpläne für Versandverpackungen sind in DIN EN ISO 4180 beschrieben (Stand September 2026); Fallprüfungen erfolgen nach DIN EN ISO 2248, Prüfabläufe für Distributionsketten nach ASTM D4169 oder nach ISTA-Prüfserien. Aus den Ergebnissen ergeben sich Polsterdicke, Fläche und Dämpfungskennlinie. Weitere Kriterien sind Rückfederung nach mehrfacher Belastung, Staubneigung, Verhalten bei Feuchte, Abriebverhalten gegenüber lackierten Oberflächen und der Platzbedarf im Lager. Konverter- und Inflatorlösungen verlagern Volumen vom Lager in die Verpackungslinie, binden aber Technik und Wartung.

Rechtlich gelten Polstermittel als Verpackung nach § 3 Absatz 1 VerpackG mit Registrierung in LUCID und Systembeteiligung, soweit sie beim privaten Endverbraucher anfallen (Stand September 2026). Die Verordnung (EU) 2025/40 verlangt, Leerräume und Verpackungsvolumen zu begrenzen, was Hohlraumfüllung unmittelbar betrifft. Für kompostierbare Stärkeschäume ist EN 13432 die einschlägige Prüfnorm; Aussagen zur biologischen Abbaubarkeit müssen der Richtlinie (EU) 2024/825 entsprechen und mit Prüfnachweis unterlegt sein.

Anbieter aus dem Verzeichnis

Drei Anbietertypen dominieren: Systemanbieter, die Material und Verpackungsmaschine koppeln, Schaumstoffverarbeiter mit eigener Formteilfertigung und Papierverarbeiter mit Polsterprogramm. Im Verzeichnis finden sich die Storopack Hans Reichenecker GmbH in Metzingen, die Emba-Protec GmbH & Co. KG in Bad Oeynhausen, die Schaumaplast GmbH & Co. KG in Reilingen, die buhl-paperform GmbH in Burbach sowie die Sprick GmbH Bielefelder Papier- und Wellpappenwerke & Co. in Bielefeld.

Verwandte Leistungen sind Schaumstoff und Polsterverpackungen, Formteile aus Faserguss und Papier, Versandverpackungen und Klebebänder.

Häufige Fragen

Papier oder Luftkissen?

Papier polstert schwere und kantige Ware besser und geht in den Altpapierstrom. Luftkissen sind leichter und volumeneffizienter im Lager, bieten aber bei hoher Masse weniger Dämpfung.

Wie dick muss ein Polster sein?

Das ergibt die Dämpfungskennlinie des Materials im Abgleich mit Fallhöhe und Flächenlast. Ohne Fallprüfung bleibt die Dimensionierung eine Schätzung.

Zählt Polstermaterial zum Verpackungsvolumen?

Ja. Polster und Füllstoffe gehen in die Bewertung von Leerraum und Materialeinsatz ein, deshalb lohnt die Prüfung passgenauer Zuschnitte oder Formteile.