DR Deutsche Recycling Service GmbH
Köln
DR Deutsche Recycling Service in Köln übernimmt Pflichten aus Verpackungsgesetz, ElektroG und Batteriegesetz, auch als Bevollmächtigter.
19 Firmen
Köln
DR Deutsche Recycling Service in Köln übernimmt Pflichten aus Verpackungsgesetz, ElektroG und Batteriegesetz, auch als Bevollmächtigter.
Pegnitz
BellandVision betreibt in Pegnitz das duale System BellandDual, gehört seit 2022 zur Veolia-Gruppe und ist nach ISO 9001, 14001 und 50001 zertifiziert.
Köln
Duales System aus Köln: Lizenzierung über VerpackGO, Design4Recycling-Analysen, Sortierhinweis DigiDot und Systalen-Rezyklate aus eigenen Werken.
Elsdorf
Die ecocycle GmbH in Elsdorf prüft als Sachverständigenorganisation Verpackungen nach Verpackungsgesetz und Gewerbeabfallverordnung.
Berlin
Die ecosistant GmbH aus Berlin übernimmt EPR-Compliance für Verpackungen und weitere Produktgruppen in rund 30 europäischen Ländern.
Hamburg
Die get-e-right GmbH aus Hamburg übernimmt als Bevollmächtigte Pflichten nach VerpackG, PPWR, WEEE und Batteriegesetz für Hersteller ohne Sitz in Deutschland.
Berlin
Interzero verbindet die Verpackungslizenzierung über die Interzero Recycling Alliance mit eigenen Sortieranlagen, Abfallmanagement und Rezyklatvertrieb.
Schnaittach
JSBeratung Jan Söllig berät in Schnaittach zu Verpackungsgesetz und PPWR, zur LUCID-Registrierung und zur Auswahl dualer Systeme.
Mainz
Landbell betreibt seit 2003 ein duales System in Mainz und wickelt EPR-Pflichten für Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und Textilien ab.
Köln
Noventiz lizenziert Verkaufsverpackungen über NOVENTIZ Dual und übernimmt Standortentsorgung, Transportverpackungsrücknahme und PPWR-Beratung.
Mainz
Die PackIntelX UG aus Mainz bietet eine Plattform für die PPWR-Konformität von Verpackungen mit EU DoC, Recyclingbewertung, EPR und Workshops.
Porta Westfalica
PreZero betreibt von Porta Westfalica aus rund 120 Standorte für Entsorgung, Sortierung und Recycling und lizenziert Verpackungen über PreZero Dual.
Herborn
Reclay organisiert aus Herborn die Systembeteiligung von Verkaufsverpackungen, EPR-Pflichten im Ausland sowie Rücknahme- und Verwertungslösungen.
Herborn
RecycleMe GmbH aus Herborn berät Inverkehrbringer von Verpackungen zu EPR-Pflichten, Recyclingfähigkeit, Zertifizierung und Kennzeichnung.
Hameln
Die ReVerde GmbH aus Hameln prüft als Sachverständigenbüro Vollständigkeitserklärungen und Mengenstromnachweise nach dem VerpackG.
Wiesbaden
RIGK betreibt aus Wiesbaden neun Rücknahmesysteme für Kunststoffverpackungen aus Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft, darunter PAMIRA und ERDE.
Osnabrück
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister führt in Osnabrück das Register LUCID, prüft Mengenmeldungen und gibt den Mindeststandard heraus.
Hamburg
Veolia Umweltservice sammelt, sortiert und verwertet Papier-, Kunststoff- und Verbundverpackungen und vermarktet Rezyklate unter der Marke PlastiLoop.
Köln
Zentek bündelt in Köln das duale System Zentek, Transportverpackungsrücknahme, bundesweite Standortentsorgung und EPR-Compliance für 30 EU-Länder.
Wer in Deutschland mit Ware gefüllte Verpackungen erstmals gewerblich in Verkehr bringt, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, muss sich nach § 7 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) an einem dualen System beteiligen. Die Leistung dieser Kategorie besteht darin, genau diese Pflicht abzuwickeln: Systembetreiber schließen den Beteiligungsvertrag, nehmen die Verpackungsmengen entgegen, organisieren Sammlung, Sortierung und Verwertung der Haushaltsverpackungen und weisen die erreichten Quoten gegenüber der Zentralen Stelle nach. Dazu gehören die Jahresmeldung, die Mengenmeldung nach Materialfraktionen und die Datenmeldung, die nach § 9 VerpackDG parallel an die Zentrale Stelle zu übermitteln ist.
Vorgeschaltet ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID nach § 6 VerpackDG. Ohne eingetragene Registrierungsnummer darf keine systembeteiligungspflichtige Verpackung in Verkehr gebracht werden, und Marktplätze sowie Fulfilmentdienstleister dürfen nach § 7 Abs. 7 VerpackDG nicht registrierte Anbieter nicht unterstützen. Neben der Systembeteiligung bieten Anbieter Vollständigkeitserklärungen, Branchenlösungen für gewerbliche Anfallstellen, die Rücknahme von Transportverpackungen sowie die Abwicklung der Abgabe nach dem Einwegkunststofffondsgesetz an. Den gesetzlichen Rahmen fasst der Beitrag zu den Verpackungsgesetzen in Deutschland zusammen.
Die Systeme unterscheiden sich weniger im Leistungsziel als in Abwicklung und Datenqualität. Relevant sind der Meldeturnus, die Granularität der Materialfraktionen, die Schnittstellen zum eigenen ERP-System, die Behandlung von Mengenkorrekturen sowie die Unterstützung bei der Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG. Wichtig ist außerdem, wie ein Anbieter die ökologische Ausgestaltung der Beteiligungsentgelte nach § 26 VerpackDG umsetzt: Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz sollen sich in den Entgelten widerspiegeln, Bewertungsgrundlage ist der von der Zentralen Stelle im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlichte Mindeststandard nach § 26 Absatz 3 VerpackDG (Stand: September 2026). Für international vertreibende Unternehmen kommt hinzu, ob ein Anbieter auch die Registrierungs- und Meldepflichten anderer Mitgliedstaaten übernimmt, deren Grundlage künftig die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) mit Geltungsbeginn überwiegend ab dem 12. August 2026 bildet. Hilfreich ist zudem eine belastbare Materialklassifizierung, wie sie das Glossar zur Leichtverpackung beschreibt.
Als Systembetreiber und Lizenzierungsdienstleister sind eingetragen: BellandVision GmbH in Pegnitz, Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH in Köln, Interzero Holding GmbH & Co. KG in Berlin, Landbell GmbH in Mainz, Noventiz GmbH in Köln, Reclay Holding GmbH in Herborn und Zentek GmbH & Co. KG in Köln. Aus dem Entsorgungsbereich kommen PreZero Deutschland KG in Porta Westfalica, ALBA plc & Co. KG in Berlin hinzu. Für Rücknahmelösungen abseits der Haushaltsschiene steht die RIGK GmbH in Wiesbaden, für Mehrwegpfand die sykell GmbH in Berlin. Als Behörde beziehungsweise Registerträger ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück eingetragen; sie führt LUCID, prüft Meldungen und veröffentlicht die Kataloge zur Systembeteiligungspflicht. Verwandte Leistungen sind Recycling und Entsorgung, Zertifizierung und Ökobilanz, Nachhaltige Materialien und Beratung und Schulung.
Nein. Die Registrierung nach § 6 VerpackDG ist Voraussetzung, ersetzt aber nicht den Vertrag mit einem dualen System und nicht die Mengen- und Datenmeldung.
Ja, das Verpackungsrecht kennt für die Systembeteiligung keine Bagatellgrenze. Mengenschwellen bestehen lediglich für die Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG.
Die Verordnung (EU) 2025/40 harmonisiert unter anderem Herstellerverantwortung, Kennzeichnung und Rezyklatvorgaben. Einzelheiten und Fristen sind im Beitrag zur Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsindustrie aufgeführt.