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Nachhaltige Materialien: Hersteller und Anbieter

11 Firmen

Materialgruppen und Verfahren

Die Kategorie bündelt Hersteller und Entwickler von Packstoffen, die auf Rezyklateinsatz, Monomaterialaufbau, Faserbasis oder biobasierte Polymere setzen. Praktisch fallen darunter Regranulate aus Post-Consumer- und Post-Industrial-Strömen, Monofolien aus Polyethylen oder Polypropylen ohne Barriereverbund, Faserguss-Formteile aus Frisch- oder Altpapierfasern, Papierpolster, Naturfaserdämmung sowie compoundierte Biopolymere wie Polymilchsäure oder Stärkeblends. Hinzu kommen Beschichtungen, die Papier siegelfähig machen, ohne die Faserrückführung zu blockieren. Die Abgrenzung der Begriffe ist erklärungsbedürftig: biobasiert, biologisch abbaubar und kompostierbar bezeichnen unterschiedliche Eigenschaften, wie der Beitrag zu Biokunststoffen darstellt.

Verfahrensseitig arbeiten Anbieter mit Extrusion und Coextrusion, Spritzguss, Thermoformen, Faserformen im Nass- oder Trockenverfahren sowie mit Dispersionsbeschichtung. Für den Aufbau von Barrieren ohne Aluminium oder EVOH sind zudem metallfreie Sperrlagen relevant, die der Glossareintrag zur Sperrschicht mit Messwerten beschreibt.

Belege, die Einkäufer einfordern sollten

Materialaussagen tragen nur, wenn sie geprüft sind. Für Rezyklat im Lebensmittelkontakt gilt die Verordnung (EU) 2022/1616; sie verlangt ein zugelassenes Recyclingverfahren und dokumentierte Qualitätssicherung, ergänzt um die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 und für Kunststoffe die Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Kompostierbarkeit ist über DIN EN 13432 nachzuweisen, wobei die Zertifizierung keine Aussage über die Annahme in der deutschen Bioabfallsammlung trifft. Recyclingfähigkeit wird nach dem Mindeststandard gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG bewertet; Rezyklatanteile schreibt die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) vor, deren Vorgaben überwiegend ab dem 12. August 2026 gelten. Für Massenbilanz- und Kettenaussagen ist ISO 22095 die einschlägige Norm, für Faserherkunft eine Chain-of-Custody-Zertifizierung. Werbliche Aussagen unterliegen zudem der Richtlinie (EU) 2024/825, die bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen war und ab dem 27. September 2026 anzuwenden ist (Stand: September 2026). Generische Formulierungen ohne Prüfnachweis sind damit angreifbar.

Anbietertypen und Beispiele

Vertreten sind Materialentwickler wie traceless materials GmbH in Hamburg und SUPERSEVEN GmbH (repaq) in Reinbek, Compoundeure und Kunststoffverarbeiter wie FKuR Kunststoff GmbH in Willich und bio-tec Biologische Naturverpackungen GmbH & Co. KG in Emmerich am Rhein sowie Faserformspezialisten wie PAPACKS Sales GmbH in Köln und buhl-paperform GmbH in Burbach. Naturfaserbasierte Isolierverpackungen liefert die Landpack GmbH in Alling, pilzmyzelbasierte Formteile die myco s.r.o. (MYCO) in Brno. Rezyklate und Rücknahmestrukturen bringen Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH in Köln und Interzero Holding GmbH & Co. KG in Berlin ein. Die Bewertung der Recyclingfähigkeit übernimmt das Institut cyclos-HTP GmbH in Aachen. Einen Überblick über Auswahlkriterien gibt der Beitrag zu nachhaltigen Verpackungen. Verwandte Leistungen sind Zertifizierung und Ökobilanz, Formteile aus Faserguss und Papier, Folien und flexible Verpackungen sowie Recycling und Entsorgung.

Häufige Fragen

Ist Monomaterial immer die bessere Wahl?

Monomaterial erleichtert die Sortierung, muss aber die geforderte Barriere und Siegelfähigkeit erreichen. Ohne Haltbarkeitsnachweis für das Füllgut ist die Umstellung nicht tragfähig.

Darf man Verpackungen als recycelbar bewerben?

Nur mit belegter Bewertung. Grundlage ist der Mindeststandard nach § 21 Abs. 3 VerpackG; für die Werbeaussage selbst gelten die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2024/825.

Wie viel Rezyklat ist technisch möglich?

Das hängt von Fraktion, Farbe, Geruch und Anforderung ab. Die materialspezifischen Grenzen beschreibt der Beitrag zu R-PET beispielhaft für PET.