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Recycling & Kreislaufwirtschaft: Hersteller und Anbieter

35 Firmen

Leistung

circulation GmbH

Frankfurt am Main

Circolution betreibt aus Frankfurt ein Mehrwegsystem für verpackte Lebensmittel samt Behältervermietung, Rückwärtslogistik und Track & Trace.

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RECUP GmbH

München

RECUP stellt aus München ein pfandbasiertes Mehrwegsystem bereit: Becher, REBOWL-Schalen, Pizzabox und rund 20.000 Ausgabestellen in Deutschland.

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Relevo GmbH

München

Relevo betreibt aus München ein pfandfreies Mehrwegsystem mit App-Ausleihe, Geschirrmiete, Automatenkonzepten und europaweiter Spüllogistik.

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Marktüberblick: Akteure der Kreislaufwirtschaft

Diese Rubrik versammelt Unternehmen und Einrichtungen, die Verpackungen nach dem Gebrauch zurückholen, sortieren, verwerten oder von vornherein im Kreis führen. Vier Gruppen greifen ineinander: Systembetreiber, die die Produktverantwortung der Inverkehrbringer organisieren; Entsorger und Sortierbetriebe, die die Mengen physisch bewegen; Betreiber von Mehrweg- und Pfandsystemen; sowie Prüf- und Forschungseinrichtungen, die Recyclingfähigkeit und Umweltwirkung bewerten. Wer Verpackungen in Verkehr bringt, hat in der Regel mit mehreren dieser Gruppen gleichzeitig zu tun.

Duale Systeme und Lizenzierung sind im Verzeichnis breit belegt: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland (Köln), Interzero Holding (Berlin), Reclay Holding (Herborn), Landbell (Mainz), Noventiz (Köln), BellandVision (Pegnitz) und Zentek (Köln). Für Recycling und Entsorgung stehen PreZero Deutschland (Porta Westfalica), Veolia Umweltservice (Hamburg), ALBA (Berlin), REMONDIS und RIGK (Wiesbaden); Sortier- und Rückgabetechnik liefern TOMRA Sorting (Mülheim-Kärlich) und TOMRA Systems (Langenfeld). Die rechtlichen Grundlagen dieses Feldes fasst der Beitrag zu den Verpackungsgesetzen zusammen.

Mehrweg, Rezyklate und neue Materialien

Mehrwegsysteme reichen von Transportbehältern bis zu Pfandsystemen für Speisen und Getränke. Eingetragen sind bekuplast (Ringe) und WALTHER Faltsysteme (Kevelaer) für Behälter, DPG Deutsche Pfandsystem (Berlin) sowie VYTAL Global (Köln), RECUP (München), Relevo (München), circulation (Frankfurt am Main) und sykell (Berlin) für Poollösungen. Die Abgrenzung zwischen Einweg und Mehrweg und die dafür nötigen Umlaufzahlen erläutert der Beitrag zur Mehrwegverpackung.

Bei nachhaltigen Materialien führt das Verzeichnis traceless materials (Hamburg), SUPERSEVEN/repaq (Reinbek), PAPACKS Sales (Köln), FKuR Kunststoff (Willich), bio-tec Biologische Naturverpackungen (Emmerich am Rhein), Landpack (Alling) und buhl-paperform (Burbach). Wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen biobasiert, biologisch abbaubar und kompostierbar: Nur die industrielle Kompostierbarkeit ist mit DIN EN 13432 an ein Prüfverfahren gebunden, und sie sagt nichts über die Eignung für die bestehende Sammlung aus. Welche Verfahren für Rezyklate verfügbar sind, ordnet der Beitrag zum Kunststoff-Recycling ein; die übergeordneten Prinzipien beschreibt der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsindustrie. Bewertung und Nachweis übernehmen das Institut cyclos-HTP (Aachen), DIN CERTCO (Berlin), GVM (Mainz) und die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Osnabrück).

Regulierung mit Stand und Auswahlkriterien

Das Verpackungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2019. Inverkehrbringer müssen sich nach § 9 VerpackG im Verpackungsregister LUCID registrieren, seit dem 1. Juli 2022 für alle Verpackungsarten, und systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Den Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nach § 21 Absatz 3 VerpackG im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt und aktualisiert ihn jährlich. Die Mehrwegangebotspflicht für To-go-Verpflegung nach §§ 33 und 34 VerpackG besteht seit dem 1. Januar 2023. Für bestimmte Einwegkunststoffprodukte erhebt das Einwegkunststofffondsgesetz seit 2024 eine Sonderabgabe, gemeldet über die Plattform DIVID des Umweltbundesamtes; unionsrechtliche Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2019/904. Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) verlangt ab 2030 recyclingfähige Verpackungen und Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen (Stand: September 2026).

Bei der Anbieterauswahl zählen die Abdeckung der benötigten Fraktionen, Nachweise über die Verwertungswege, die Datenqualität der Mengenmeldungen sowie Prüfberichte statt Selbstauskünften. Umweltaussagen unterliegen der Richtlinie (EU) 2024/825, die ab dem 27. September 2026 anzuwenden ist; Ökobilanzen sollten DIN EN ISO 14040 und DIN EN ISO 14044 folgen.

Praktisch heißt das: Vor dem Wechsel eines Systembetreibers gehört geprüft, welche Nachweise für das laufende Jahr bereits erbracht sind und wer die Datenmeldung übernimmt. Ab bestimmten Mengenschwellen ist zusätzlich eine geprüfte Vollständigkeitserklärung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen. Wer Verpackungen umstellt, sollte die Bewertung der Recyclingfähigkeit vor der Serienfreigabe einholen, weil eine nachträgliche Änderung des Materialaufbaus in der Regel neue Werkzeuge und neue Freigaben nach sich zieht.