Auf einen Blick
- Rechtsform
- Stiftung
- Gründung
- Betriebsaufnahme 1. Januar 2019
- Mitgliedschaften
- EUNR-Netzwerk der europäischen Verpackungsregister (16 EU-Mitgliedstaaten)
- Geschäftsführung
- Gunda Rachut (Vorsitzende), Dr. Alexander Dröge
- Sitz
- Osnabrück, Niedersachsen
- Aufsicht
- Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
- Branchen
- Lebensmittel, Getränke, Kosmetik, Non-Food und Haushalt, E-Commerce
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück ist eine nach dem Verpackungsgesetz mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Stelle und damit kein gewerblicher Anbieter. Betroffen sind Unternehmen aus Lebensmittel, Getränken, Kosmetik, Haushaltswaren und E-Commerce, die verpackte Waren in Deutschland vertreiben und Registrierungs-, Melde- und Systembeteiligungspflichten erfüllen müssen.
Die Stiftung führt das digitale Verpackungsregister LUCID, in dem sich alle betroffenen Unternehmen registrieren müssen. Sie gleicht die Mengenmeldungen ab, die Unternehmen sowohl beim Systembetreiber als auch im Register abgeben, und nimmt die jährlich bis zum 15. Mai abzugebende, durch registrierte Prüfer testierte Vollständigkeitserklärung entgegen. Auf Antrag entscheidet sie darüber, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Weitere Aufgaben sind die Zulassung und Überwachung der Entsorgungssysteme, der Erlass gerichtlich überprüfbarer Verwaltungsakte, die Herausgabe und Fortschreibung des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verkaufsverpackungen sowie die Veröffentlichung der Recyclingquoten für die Jahre 2018 bis 2024 und der Marktanteile der Systeme.
Rechtsform ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Rechts- und Fachaufsicht führt das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau. Gremien sind Vorstand, Kuratorium, Verwaltungsrat und ein Beirat für Erfassung, Sortierung und Verwertung. Im Vorstand arbeiten Gunda Rachut als Vorsitzende und Dr. Alexander Dröge. Die Stiftung ist Teil des EUNR-Netzwerks der europäischen Verpackungsregister, dem nach Angabe der Website 16 EU-Mitgliedstaaten angehören, und gibt den zweimonatlichen Newsletter „Klar verpackt!“ zu Produktverantwortung und Recyclingfähigkeit heraus. Presseanfragen betreut Dr. Bettina Sunderdiek als Leiterin Kommunikation und Presse.
Den Betrieb nahm die Stiftung am 1. Januar 2019 auf. Gegründet wurde sie von vier Wirtschaftsverbänden aus Ernährungsindustrie, Handel, Kunststoffverpackungen und dem Markenverband.
Produkte und Leistungen
| Produkt | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Verpackungsregister LUCID | Duale Systeme und Lizenzierung | Führung des digitalen Registers, in dem sich Vertreiber verpackter Waren in Deutschland registrieren müssen. |
| Prüfung der Datenmeldungen | Duale Systeme und Lizenzierung | Abgleich der Mengenmeldungen, die Unternehmen beim Systembetreiber und im Register abgeben. |
| Vollständigkeitserklärung | Duale Systeme und Lizenzierung | Entgegennahme der jährlich bis 15. Mai abzugebenden, durch registrierte Prüfer testierten Erklärung. |
| Einordnung von Verpackungen | Zertifizierung und Ökobilanz | Entscheidung auf Antrag darüber, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. |
| Zulassung von Systemen | Duale Systeme und Lizenzierung | Zulassung und Überwachung der Entsorgungssysteme nach dem Verpackungsgesetz. |
| Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit | Zertifizierung und Ökobilanz | Herausgabe und Fortschreibung des Mindeststandards, auf den sich Recyclingfähigkeitszertifizierungen beziehen. |
| Behördliches Handeln | Duale Systeme und Lizenzierung | Erlass gerichtlich überprüfbarer Verwaltungsakte als mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Stelle. |
| Veröffentlichung von Recyclingquoten | Zertifizierung und Ökobilanz | Veröffentlichung der Recyclingquoten für die Jahre 2018 bis 2024 sowie der Marktanteile der Systeme. |
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Sie führt das Register LUCID, prüft Datenmeldungen, nimmt Vollständigkeitserklärungen entgegen, entscheidet über die Systembeteiligungspflicht, lässt Systeme zu und gibt den Mindeststandard zur Recyclingfähigkeit heraus.
Wer muss sich in LUCID registrieren?
Registrieren müssen sich nach Angabe der Website alle Unternehmen, die in Deutschland verpackte Waren vertreiben. Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Ware in den Markt geben zu dürfen.
Bis wann ist die Vollständigkeitserklärung abzugeben?
Die Erklärung ist jährlich bis zum 15. Mai abzugeben und muss durch registrierte Prüfer testiert sein. Die Stiftung nimmt sie entgegen und prüft die gemeldeten Mengen.
Welche Rechtsform und Aufsicht gelten?
Es handelt sich um eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit hoheitlichen Aufgaben. Rechts- und Fachaufsicht führt das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau. Gremien sind Vorstand, Kuratorium, Verwaltungsrat und Beirat.
Seit wann besteht die Stiftung?
Den Betrieb nahm sie am 1. Januar 2019 auf, gegründet von vier Wirtschaftsverbänden aus Ernährungsindustrie, Handel, Kunststoffverpackungen und dem Markenverband. Im Vorstand arbeiten Gunda Rachut und Dr. Alexander Dröge.