Auf einen Blick
- Rechtsform
- Stiftung
- Gründung
- 2017 (Betriebsaufnahme 1. Januar 2019)
- Mitgliedschaften
- EUNR-Netzwerk der europäischen Verpackungsregister (16 EU-Mitgliedstaaten)
- Geschäftsführung
- Gunda Rachut (Vorsitzende), Dr. Alexander Dröge
- Sitz
- Osnabrück, Niedersachsen
- Aufsicht
- Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
- Branchen
- Lebensmittel, Getränke, Kosmetik, Non-Food und Haushalt, E-Commerce
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück ist eine nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Stelle und damit kein gewerblicher Anbieter. Betroffen sind Unternehmen aller Branchen, die verpackte Waren in Deutschland vertreiben und Registrierungs-, Melde- und Systembeteiligungspflichten erfüllen müssen.
Die Stiftung führt das digitale Verpackungsregister LUCID, in dem sich alle betroffenen Unternehmen registrieren müssen. Sie gleicht die Mengenmeldungen ab, die Unternehmen sowohl beim Systembetreiber als auch im Register abgeben, und nimmt die jährlich bis zum 15. Mai abzugebende, durch registrierte Prüfer testierte Vollständigkeitserklärung entgegen. Auf Antrag entscheidet sie darüber, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Weitere Aufgaben sind die Prüfung der Mengenstromnachweise und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Entsorgungssysteme, der Erlass gerichtlich überprüfbarer Verwaltungsakte, die Herausgabe und Fortschreibung des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie die Veröffentlichung der Recyclingquoten für die Jahre 2018 bis 2024 und der Marktanteile der Systeme.
Rechtsform ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Rechts- und Fachaufsicht führt das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau. Gremien sind Vorstand, Kuratorium, Verwaltungsrat und ein Beirat für Erfassung, Sortierung und Verwertung. Die Stiftung ist Teil des EUNR-Netzwerks der europäischen Verpackungsregister und gibt den zweimonatlichen Newsletter „Klar verpackt!“ zu Produktverantwortung und Recyclingfähigkeit heraus.
Den Betrieb nahm die Stiftung am 1. Januar 2019 auf. Gegründet wurde sie von vier Wirtschaftsverbänden aus Ernährungsindustrie, Handel, Kunststoffverpackungen und dem Markenverband.
Produkte und Leistungen
| Produkt | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Verpackungsregister LUCID | Duale Systeme und Lizenzierung | Führung des digitalen Registers, in dem sich Vertreiber verpackter Waren in Deutschland registrieren müssen. |
| Prüfung der Datenmeldungen | Duale Systeme und Lizenzierung | Abgleich der Mengenmeldungen, die Unternehmen beim Systembetreiber und im Register abgeben. |
| Vollständigkeitserklärung | Duale Systeme und Lizenzierung | Entgegennahme der jährlich bis 15. Mai abzugebenden, durch registrierte Prüfer testierten Erklärung. |
| Einordnung von Verpackungen | Zertifizierung und Ökobilanz | Entscheidung auf Antrag darüber, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. |
| Kontrolle der Systeme | Duale Systeme und Lizenzierung | Prüfung der Mengenstromnachweise und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Entsorgungssysteme. |
| Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit | Zertifizierung und Ökobilanz | Herausgabe und jährliche Fortschreibung des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt. |
| Behördliches Handeln | Duale Systeme und Lizenzierung | Erlass gerichtlich überprüfbarer Verwaltungsakte als mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Stelle. |
| Veröffentlichung von Recyclingquoten | Zertifizierung und Ökobilanz | Veröffentlichung der Recyclingquoten für die Jahre 2018 bis 2024 sowie der Marktanteile der Systeme. |
| Prüferregister | Duale Systeme und Lizenzierung | Verwaltung des Registers der Sachverständigen und Prüfer und Erstellung von Prüfleitlinien. |
| Kontrolle verpackungsrechtlicher Pflichten | Duale Systeme und Lizenzierung | Prüfung von Auffälligkeiten und Meldung von Verdachtsfällen an die Landesvollzugsbehörden. |
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Ihre Aufgaben sind abschließend in § 54 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes geregelt. Dazu gehören neben dem Register LUCID die Prüfung der Mengenstromnachweise und Recyclingquoten der Systeme, die Berechnung ihrer Marktanteile sowie die Veröffentlichung von Einordnungsentscheidungen und Fallberichten. Individuelle Rechtsberatung bietet die Stiftung nicht an.
Wer muss sich in LUCID registrieren?
Registrieren müssen sich alle Unternehmen, die in Deutschland verpackte Waren vertreiben. Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Ware in den Markt geben zu dürfen.
Bis wann ist die Vollständigkeitserklärung abzugeben?
Abgabepflichtig sind Unternehmen, deren Verpackungsmengen im Vorjahr mindestens einen Schwellenwert erreichen: 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe und Karton oder 30 Tonnen Leichtverpackungen. Frist ist jährlich der 15. Mai, eine Verlängerung ist nicht möglich; die Abgabe erfolgt elektronisch über LUCID.
Welche Rechtsform und Aufsicht gelten?
Die Stiftung des bürgerlichen Rechts untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamts, das zugleich Widerspruchsbehörde gegen ihre Verwaltungsakte ist. Stiftungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg, die Haushalts- und Wirtschaftsführung prüft der Bundesrechnungshof.
Seit wann besteht die Stiftung?
Als rechtsfähig anerkannt wurde die Stiftung am 15. Mai 2017. Den Betrieb nahm sie am 1. Januar 2019 mit dem Verpackungsgesetz auf und führt ihn seit dem 12. August 2026 nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz fort.