Auf einen Blick
- Rechtsform
- GmbH
- Gründung
- Juni 2005
- Sitz
- Berlin
- Aufgabe
- Organisation des gesetzlichen Einwegpfands in Deutschland
- Pfandhöhe
- 25 Cent je Einweggetränkeverpackung (2026)
- Verpackungsdaten
- rund 20 Milliarden Verpackungen pro Jahr (2026)
- Gesellschafter
- paritätisch aus Handel und Industrie
- Branchen
- Getränkeindustrie, Handel
Die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH mit Sitz in Berlin organisiert ausschließlich das gesetzliche Einwegpfand in Deutschland. Beteiligt sind Getränkehersteller und Importeure, die bepfandete Einweggetränkeverpackungen in Verkehr bringen, sowie der Handel, der sie zurücknimmt.
Die Gesellschaft gibt die verbindliche Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen vor. Die Kennzeichnung besteht aus der DPG-Markierung mit einer speziellen DPG-Farbe und einer exklusiv für den deutschen Markt vergebenen Artikelnummer (GTIN), über die jeder Artikel eindeutig identifizierbar ist. Das Pfand-Clearing gleicht die ausgezahlten Beträge zwischen Getränkeherstellern, Importeuren und rücknehmenden Händlern aus. Dafür betreibt die DPG die zentrale Stammdatenbank und die IT-Schnittstellen. Als Systempartner zugelassen werden Etikettenhersteller und Farbverwender über eine standortbezogene Zulassungsvereinbarung, Automatenhersteller und Zählzentren jeweils über ein zweistufiges Zertifizierungsverfahren sowie Pfandkonto- und Forderungsstellerdienstleister über eine Zulassungsvereinbarung mit der DPG. Geprüft wird durch von der DPG zugelassene, unabhängige Zertifizierungsstellen. Rücknahmeautomaten erzeugen je zurückgenommener Verpackung einen signierten Datensatz, Zählzentren erfassen Verpackungen für Rücknehmer ohne eigene Automaten.
Das Pfand beträgt 25 Cent je Einweggetränkeverpackung. Rund 20 Milliarden Verpackungen werden jährlich der Kreislaufwirtschaft zugeführt, die Rücklaufquote liegt bei 96 % und mehr (2026). Die Gesellschafterstruktur ist paritätisch aus Handel und Industrie zusammengesetzt. Die Rückgabe ist unabhängig vom Kaufort möglich.
Die Pfanderhebung und Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen begann 2003. Die DPG selbst wurde im Juni 2005 in Berlin gegründet, seit dem 1. Mai 2006 gilt die gesetzliche Rücknahmepflicht für den Einzelhandel.
Produkte und Leistungen
| Produkt | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| DPG-Pfandkennzeichnung | Recycling und Entsorgung | Verbindliche Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen nach den Vorgaben der DPG. |
| DPG-Sicherheitsmerkmal | Recycling und Entsorgung | Kennzeichnung mit spezieller DPG-Farbe und exklusiver Artikelnummer zur eindeutigen Identifizierung. |
| Pfand-Clearing | Recycling und Entsorgung | Rahmen für den Ausgleich des ausgezahlten Pfandgelds zwischen Herstellern, Importeuren und rücknehmenden Händlern; die Abwicklung liegt bei den Systemteilnehmern. |
| Zentrale Stammdatenbank | Recycling und Entsorgung | Betrieb der zentralen Stammdatenbank und der IT-Schnittstellen für das Pfand-Clearing. |
| Zulassung von Etikettenherstellern und Farbverwendern | Zertifizierung und Ökobilanz | Standortbezogener Zulassungsprozess für die Kennzeichnung von Einweggetränkeverpackungen. |
| Zulassung von Automatenherstellern | Zertifizierung und Ökobilanz | Zweistufiges Zertifizierungsverfahren für Rücknahmeautomaten mit signierten Datensätzen je Verpackung. |
| Zulassung von Zählzentren | Zertifizierung und Ökobilanz | Zweistufiges Zertifizierungsverfahren für Zählzentren, die Rücknehmer ohne eigene Automaten bedienen. |
| Vertragswerke für Systempartner | Zertifizierung und Ökobilanz | Rechtskonforme Zulassungsvereinbarungen für die am Pfandsystem beteiligten Partner. |
Häufige Fragen
Was macht die DPG?
Die DPG schafft die Rahmenbedingungen für das deutsche Einwegpfandsystem: Sie gibt die Kennzeichnung vor, betreibt die zentrale Stammdatenbank und die IT-Schnittstellen und hält die Verträge für die Systempartner bereit. In die Pfand-, Waren- und Rücknahmeströme greift sie nicht ein; das Pfand-Clearing wickeln die Systemteilnehmer in eigener Verantwortung ab.
Betrifft die DPG auch Mehrwegverpackungen?
Nein. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen tragen an gut sichtbarer Stelle das DPG-Logo, für sie werden 25 Cent erstattet. Für Mehrwegflaschen gilt ein eigenes Pfand von in der Regel 8 oder 15 Cent.
Wer kann Systempartner der DPG werden?
Zugelassen werden Etikettenhersteller und Farbverwender, Automatenhersteller, Zählzentren sowie Clearing-Dienstleister; die Prüfungen übernehmen von der DPG zugelassene, unabhängige Zertifizierungsstellen. Nur zertifizierte Farbverwender dürfen die DPG-Farbe erwerben, Zertifikate für Rücknahmeautomaten gelten höchstens zwölf Monate.
Welche Getränkeverpackungen sind pfandpflichtig?
Grundsätzlich sind alle Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern pfandpflichtig, etwa Glas- und PET-Flaschen oder Dosen für Bier, Erfrischungsgetränke und Wässer. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Pfandpflicht auch für Säfte und Nektare in Einweggetränkeverpackungen.
Seit wann besteht die DPG?
Gegründet wurde die DPG im Juni 2005 gemeinsam von Handel und Getränkeindustrie. Das bundesweit einheitliche DPG-Pfandsystem besteht seit Mai 2006.