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Eine Mehrwegverpackung ist nach der EU-Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) eine Verpackung, die von vornherein dafür konzipiert ist, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden (Art. 11 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 27 PPWR). Anders als eine Einwegverpackung, die nach einmaliger Nutzung entsorgt oder recycelt wird, durchläuft sie einen Kreislauf aus Rücknahme, Reinigung und erneuter Befüllung. Seit 2023 gilt in Deutschland zudem eine gesetzliche Pflicht, Mehrweg in bestimmten Bereichen überhaupt anzubieten.
Was ist eine Mehrwegverpackung?
Ob eine Verpackung als Mehrweg zählt, entscheidet nicht ihr Material, sondern ihre Zweckbestimmung und ein funktionierendes Rücknahmesystem, über das sie tatsächlich mehrfach in Umlauf kommt. Verbreitet sind Getränkeflaschen aus Glas oder PET, Mehrwegbecher und -boxen im Gastronomiebereich sowie Kisten, Steigen, Paletten und Großbehälter in der Logistik.
Für Verbraucher ist die Unterscheidung zur Einwegverpackung im Handel nicht immer eindeutig, seit auch pfandpflichtige Einwegflaschen in denselben Kistenregalen stehen wie Mehrwegflaschen. Eine Orientierung bietet laut Umweltbundesamt die Pfandhöhe: Einwegflaschen sind einheitlich mit 25 Cent bepfandet, während Mehrwegpfand meist 8 oder 15 Cent beträgt.
Rechtliche Grundlagen: Mehrwegangebotspflicht seit 2023
Ein eigenständiges „Mehrwegverpackungsgesetz“ existiert nicht – die Mehrwegangebotspflicht ist Teil des allgemeinen Verpackungsrechts. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023 und steht seit dem 12. August 2026 in §§ 60 und 61 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG). Diese schreiben vor, dass Betriebe, die Speisen oder Getränke in Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern anbieten, am selben Ort verpflichtend auch eine Mehrwegalternative bereitstellen müssen – zu keinem höheren Preis und zu keinen schlechteren Bedingungen als die Einwegvariante. Betroffen sind neben Restaurants und Lieferdiensten auch Cafés, Bäckereien, Kantinen, Tankstellen und Supermärkte mit entsprechendem To-Go-Angebot.
Eine Erleichterung gilt für kleine Betriebe: Wer höchstens fünf Beschäftigte hat und eine Verkaufs- beziehungsweise Versandfläche von maximal 80 Quadratmetern, darf die Pflicht auch erfüllen, indem er von Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllt (§ 61 Abs. 1 VerpackDG). Auf diese Möglichkeit muss durch gut sicht- und lesbare Informationstafeln hingewiesen werden.
Wie groß der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit bleibt, zeigt die amtliche Statistik: Das Verpackungsrecht gibt für Getränke eine Mehrwegquote von 70 Prozent als Ziel vor (§ 44 VerpackDG). Erreicht wurden 2023 tatsächlich 34,3 Prozent – ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr, aber weit unter der gesetzlichen Zielmarke.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, unmittelbar und macht Mehrweg über die deutsche Mehrwegangebotspflicht hinaus verbindlich. Für Transportverpackungen wie Paletten, Kisten, Steigen und Großpackmittel schreibt Artikel 29 vor, dass ab dem 1. Januar 2030 mindestens 40 Prozent der eingesetzten Verpackungen innerhalb eines Wiederverwendungssystems Mehrweg sein müssen; für den 1. Januar 2040 nennt Artikel 29 einen anzustrebenden Wert von 70 Prozent.
Auch für die Gastronomie kommen zwei EU-weite Fristen hinzu: Bis zum 12. Februar 2027 müssen Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ein System vorsehen, bei dem Kunden ein eigenes Behältnis zum Befüllen mitbringen können (Art. 32 PPWR); der Preis darf dabei nicht höher sein als bei der Einwegvariante. Bis zum 12. Februar 2028 kommt die Pflicht hinzu, die Ware zusätzlich in einer wiederverwendbaren Verpackung innerhalb eines Wiederverwendungssystems anzubieten (Art. 33 PPWR).
Poolsysteme: Wie Mehrweg in der Praxis organisiert wird
Damit Mehrweg im großen Maßstab funktioniert, braucht es mehr als eine robuste Verpackung – es braucht ein herstellerübergreifendes Rücknahme- und Reinigungssystem, das Rückläufe bündelt. Größtes Beispiel im Getränkebereich ist das Poolsystem der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB): Rund 180 Mineralbrunnenbetriebe nutzen gemeinsam dieselben Flaschentypen, allen voran die seit rund 50 Jahren produzierte Glas-Perlflasche. Über 70 Prozent aller Mehrwegflaschen im deutschen Mineralwassermarkt sind GDB-Poolflaschen. Glasflaschen erreichen darin bis zu 50 Umläufe, Mehrweg-PET-Flaschen bis zu 25.
Das Prinzip lässt sich übertragen: In der Logistik zirkulieren Europaletten, Kunststoffsteigen und Gitterboxen über herstellerunabhängige Poolsysteme zwischen Lieferanten, Handel und Rückführlogistik. Damit sind Poolsysteme ein praktisches Beispiel für funktionierende Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsbranche: Je dichter das Netz aus Reinigungs- und Rücknahmestellen und je kürzer die Transportwege, desto mehr Umläufe erreicht eine einzelne Verpackung.
Einsatzbereiche: Getränke, Gastronomie, Logistik
In der Lebensmittel- und Getränkeindustrie ist Mehrweg traditionell am stärksten verbreitet, auch wenn die Gesamtquote unter dem gesetzlichen Ziel liegt. In der Gastronomie hat die Angebotspflicht seit 2023 spürbar mehr Mehrwegoptionen ins Regal gebracht, insbesondere bei to-go verkauften Speisen und Heißgetränken.

In der Logistik zählen Mehrwegsysteme zur klassischen Tertiärverpackung: Europaletten, Gitterboxen und Kunststoffbehälter transportieren und schützen Waren über mehrere Stationen der Lieferkette, bevor sie zur Wiederbefüllung zurückgeführt werden. Nach einer Erhebung des Umweltbundesamts liegt der Mehrweganteil am gesamten Transportverpackungsmarkt derzeit bei schätzungsweise 13 Prozent – bei Obst und Gemüse sind es 25 bis 50 Prozent, bei Backwaren unter 25 Prozent.
Ökobilanz: Wann sich Mehrweg wirklich lohnt
Ob eine Mehrwegverpackung ökologisch besser abschneidet als Einweg, hängt nicht vom Material allein ab, sondern von der tatsächlich erreichten Umlaufzahl, der Rückführquote und den Transportdistanzen. Laut Umweltbundesamt sind regionale Mehrwegflaschen aus Glas oder PET die umweltfreundlichste Getränkeverpackung – vorausgesetzt, sie erreichen ausreichend viele Umläufe und werden nicht quer durchs Land transportiert.
Bei Transportverpackungen zeigt sich der Effekt schon nach wenigen Zyklen: Mehrwegkisten für Obst, Gemüse, Backwaren und Eier sparen laut UBA-Berechnungen bereits nach drei bis sechs Umläufen mehr Material ein als vergleichbare Einweg-Kartonagen. Bei rund 35 Umläufen sinkt der Materialverbrauch um mehr als 90 Prozent gegenüber Einweg. Wird eine Mehrwegverpackung dagegen kaum zurückgeführt oder über weite Strecken transportiert, schrumpft ihr ökologischer Vorteil oder kehrt sich um.
| Mehrweg-System | Typische Umlaufzahl | Pfand / Kennzeichnung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Glas-Mehrwegflasche (z. B. GDB-Poolflasche) | bis zu 50 | 8 oder 15 Cent | größtes Poolsystem Europas, über 70 % Marktanteil bei Mehrweg-Mineralwasser |
| PET-Mehrwegflasche | bis zu 20–25 | 8, 15 oder 25 Cent* | leichter als Glas, kürzere Rückführwege möglich |
| Mehrweg-Transportkiste/-steige (Obst, Gemüse, Backwaren) | Materialvorteil ab 3–6 Umläufen | – | Poolsysteme in der Logistik; Mehrweganteil am Transportverpackungsmarkt ca. 13 % |
| Einwegflasche (Pfand-Einweg) | 1 | einheitlich 25 Cent | kein Rücknahme-/Poolsystem; steht oft neben Mehrweg im selben Kistenregal |
*PET-Mehrwegflaschen tragen teils denselben Pfandbetrag wie Einwegflaschen; zur Unterscheidung hilft die Mehrweg-Kennzeichnung auf dem Etikett.
Weiterführende Informationen
- RECUP, Poolsystem-Anbieter für Mehrwegbecher und -boxen im Gastronomiebereich
- Fachglossar von Packpart mit einer weiterführenden Definition zur Mehrwegverpackung
- Hintergrundbeitrag der ARD-Sendung Brisant zum Vergleich von Mehrweg und Einweg im Alltag
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Mehrwegverpackung genau?
Rechtlich ist eine Mehrwegverpackung eine Verpackung, die dazu konzipiert und bestimmt ist, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden (Art. 11 PPWR). Sie wird über ein Rücknahmesystem gesammelt, gereinigt und erneut befüllt, statt nach einmaliger Nutzung zu Abfall zu werden.
Welche gesetzlichen Pflichten gelten seit 2023 für Mehrwegverpackungen in der Gastronomie?
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe, die Speisen oder Getränke in Einwegkunststoffverpackungen oder -bechern anbieten, nach §§ 60 und 61 VerpackDG am selben Ort auch eine Mehrwegalternative bereitstellen – zu keinem höheren Preis. Kleinbetriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Fläche dürfen stattdessen mitgebrachte Kundenbehälter befüllen.
Wie werden Mehrwegverpackungen richtig zurückgegeben?
Mehrwegverpackungen werden beim Handel, in der Gastronomie oder an dafür vorgesehenen Rücknahmestellen abgegeben und über das jeweilige Pool- oder Rücknahmesystem gesammelt, gereinigt und wieder befüllt. Die Pfandhöhe hilft bei der Einordnung: Mehrwegpfand liegt meist bei 8 oder 15 Cent, Einwegpfand einheitlich bei 25 Cent.
Sind Mehrwegverpackungen wirklich günstiger oder besser als Einweg?
Das hängt von der erreichten Umlaufzahl und den Transportwegen ab. Laut Umweltbundesamt schneiden regionale Mehrwegsysteme ökologisch am besten ab; bei Transportverpackungen entsteht der Materialvorteil gegenüber Einweg-Kartonagen bereits nach drei bis sechs Umläufen. Wird eine Verpackung kaum zurückgeführt, kann der Vorteil schrumpfen.
Was ändert sich durch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Mehrweg?
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 EU-weit unmittelbar. Für Transportverpackungen schreibt sie ab dem 1. Januar 2030 einen Mehrweganteil von mindestens 40 Prozent vor; für 2040 nennt sie 70 Prozent als anzustrebenden Wert. Gastronomiebetriebe müssen bis zum 12. Februar 2027 das Befüllen mitgebrachter Behältnisse ermöglichen und bis zum 12. Februar 2028 zusätzlich eine wiederverwendbare Verpackung anbieten.
