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Kontraktverpackung und Co-Packing: Hersteller und Anbieter

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Welche Arbeiten ausgelagert werden

Kontraktverpacker übernehmen Verpackungsarbeiten, die ein Markenhersteller nicht selbst abbilden will oder kann. Das Spektrum reicht von der Umverpackung und Konfektionierung über Sets, Aktionsbündel und Multipacks bis zum Aufbau von Verkaufsdisplays und Zweitplatzierungen. Hinzu kommen Nachetikettierung und Sprachvarianten, Beileger und Coupons, Sammelpackungen, Schrumpf- und Folienverpackung, Abfüllung in Beutel oder Dosen, Nachbesserung fehlerhafter Ware sowie Rückholaktionen. Typisch sind kurzfristige Kapazitätsspitzen, hoher Handarbeitsanteil oder Sonderformate, für die keine eigene Linie vorhanden ist. Die Grundzüge dieses Geschäftsmodells beschreibt der Beitrag zum Co-Packing, die Rolle der Umverpackung der Glossareintrag zur Sekundärverpackung.

Viele Anbieter verbinden die Arbeit mit Lagerhaltung, Kommissionierung und Versand, sodass Wareneingang, Konfektionierung und Auslieferung an einem Standort liegen.

Prüfpunkte vor der Beauftragung

Zentral ist die Frage der Verantwortung. Der Co-Packer arbeitet im Auftrag; Hersteller im Sinne des Verpackungsrechts bleibt in der Regel der Markeninhaber, der die Verpackungen erstmals gewerblich in Verkehr bringt und deshalb die Registrierung nach § 6 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und die Systembeteiligung nach § 7 VerpackDG erfüllen muss (Stand: September 2026). Dienstleister, die für Dritte versenden, sollten zudem die Prüfpflicht nach § 7 Abs. 7 VerpackDG kennen. Bei Lebensmitteln und Kosmetik gilt die gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 für Materialien mit Lebensmittelkontakt sowie die Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 mit HACCP-Konzept; branchenüblich sind Zertifizierungen nach IFS PACsecure oder BRCGS Packaging Materials, im Bereich Managementsysteme ISO 9001. Weitere Kriterien:

  • Kapazität: Handarbeitsplätze, Reinraum- oder Hygienebereiche, Schichtmodelle
  • Rückverfolgbarkeit: Chargenführung, Codierung und Prüfprotokolle je Auftrag
  • Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung, wie im Beitrag zur Arbeitssicherheit in der Verpackungswirtschaft dargestellt
  • Vertragliches: Materialbeistellung, Schwund, Haftung, Eigentumsvorbehalt, Versicherung

Anbieter und Beispiele aus dem Verzeichnis

Klassische Konfektionierer sind die Packservice PS Marketing GmbH in Karlsruhe, die Mühle Verpackungs- und Dienstleistungs GmbH in Obertshausen und die Roland Bittner GmbH in Backnang. Zuschnitt- und Einlagenfertigung bietet die Ludewig Ablängtechnik GmbH in Grevenbroich. Logistiknah arbeitet die Wilhelm Hammesfahr Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG in Monheim am Rhein, die Verpackungsarbeiten mit Transport und Lagerung verbindet. Verarbeiter mit eigener Kontraktabteilung sind die Edelmann GmbH in Heidenheim an der Brenz, die August Faller GmbH & Co. KG in Waldkirch und die KARL KNAUER KG in Biberach (Baden); sie verbinden Faltschachtel- und Etikettenfertigung mit Konfektionierung, was besonders bei regulierten Produkten mit Codierpflichten nachgefragt wird. Verwandte Leistungen sind Verpackungslogistik und Fulfillment, Faltschachteln und Kartonagen, Kennzeichnung und Codierung sowie Versandverpackungen.

Häufige Fragen

Wer haftet für Fehlkonfektionierung?

Das richtet sich nach der vertraglichen Gestaltung, üblicherweise einem Werkvertrag mit definierter Spezifikation, Prüfvorgabe und Freigabe. Ohne dokumentierte Spezifikation ist die Abgrenzung schwierig.

Ist der Co-Packer meldepflichtig nach dem VerpackDG?

Nur für eigene, erstmals in Verkehr gebrachte Verpackungen. Für die Ware des Auftraggebers bleibt dieser verantwortlich; die Pflichten sind im Beitrag zu den Verpackungsgesetzen dargestellt.

Lohnt Auslagerung auch bei kleinen Mengen?

Häufig ja, weil Rüstzeiten und Handarbeitsplätze im eigenen Werk die Linien blockieren würden. Entscheidend ist der Vergleich der Vollkosten je Auftrag, nicht der Stundensatz.