Co-Packing: Definition, Ablauf und Vorteile für Markenhersteller

Co-Packing
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Co-Packing – auch Kontraktpacking, Lohnverpackung oder Auftragsverpackung genannt – bezeichnet die Auslagerung von Verpackungs-, Konfektionierungs- und Distributionsaufgaben an einen externen Dienstleister, den Kontraktpacker oder Co-Packer. Der Co-Packer übernimmt für seinen Auftraggeber das Einpacken, Umpacken, Beipacken und Verpacken von Produkten sowie vor- und nachgelagerte Schritte wie Konfektionierung und Kommissionierung. Genutzt wird der Service vor allem von Unternehmen aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie, die Verpackungskapazitäten flexibel statt über eine eigene Anlage vorhalten wollen.

Was ist Co-Packing? Begriff und Leistungsumfang

Der deutsche Fachbegriff für das Geschäftsmodell lautet Kontraktpacker beziehungsweise Lohn- oder Auftragspacker; international haben sich daneben die synonymen Bezeichnungen Contract Packer, Co-Packer und Copacker durchgesetzt, aus denen sich der im deutschen Sprachgebrauch übliche Anglizismus Co-Packing ableitet. Ein Kontraktpacker verpackt, verpackt um oder packt Waren im Auftrag des eigentlichen Herstellers unter dessen Markennamen oder als Handelsmarke bei – die Ware bleibt markenrechtlich dem Auftraggeber zugeordnet, nur die physische Verpackungstätigkeit wird ausgelagert.

Zum typischen Leistungsumfang zählen:

  • Konfektionieren und Kommissionieren von Produkten und Sets
  • Verpacken, Umverpacken und Beipacken, etwa das Beilegen von Gratisproben oder Gebrauchsanleitungen
  • Bestückung von Displays und Verkaufsaufstellern für die Zweitplatzierung am Point of Sale
  • Kennzeichnen, Etikettieren und Banderolieren
  • Produktveredelung wie Shrink-Sleeve-Einschweißung oder Flowpack-Verpackung
  • Beschaffung und Lagerung der Packmittel

Varianten und Mischformen des Co-Packings

In der Praxis hat sich das Co-Packing in mehreren Varianten und Mischformen etabliert, je nachdem, wer die Verpackungskapazitäten betreibt und wie die Packmittel beschafft werden:

Nr. Variante/Mischform Kurzbeschreibung
1 Auslastung eigener Kapazitäten von Markenherstellern Markenhersteller vermarkten freie Kapazitäten ihrer eigenen Verpackungslinien als Co-Packing-Dienstleistung für Dritte.
2 Spezialisierung auf Kontraktpacking Ehemalige Markenhersteller geben die eigene Marke auf und konzentrieren sich ausschließlich auf Verpackungsdienstleistungen für andere Unternehmen.
3 Reine Kontraktpacker Unternehmen, die von Beginn an als spezialisierte Dienstleister eigene Verpackungskapazitäten aufgebaut haben, ohne eigene Marke.
4 Beschaffung der Packmittel Verpackungsmaterial und Etiketten stellt entweder der Auftraggeber oder der Co-Packer; die Kosten werden je nach Vereinbarung im Service integriert oder separat abgerechnet.
5 Vor- und nachgelagerte Dienstleistungen Zusätzlich zum reinen Verpacken übernehmen Co-Packer häufig Konfektionierung, Kommissionierung und Versandvorbereitung aus einer Hand.

Der Übergang zur Lohn- oder Auftragsfertigung ist dabei fließend: Manche Auftraggeber liefern nicht nur die fertige Ware, sondern auch Rohbestandteile, aus denen der Kontraktpacker das Endprodukt erst herstellt – mehr dazu im Abschnitt zur Abgrenzung von der Lohnfertigung weiter unten.

Displayverpackung, Multipack und Kitting

Drei Leistungen tauchen in nahezu jedem Co-Packing-Projekt auf, weil sie am Point of Sale oder im Versand unmittelbar wirksam werden:

Displayverpackung: Ein Display ist eine marketingorientierte, meist großformatige Verkaufsförderungsverpackung – in der Regel eine halboffene Konstruktion aus Wellpappe oder Karton, die Ware gut sichtbar präsentiert und leicht entnehmbar macht. Displays dienen der Zweitplatzierung: der zusätzlichen Warenpräsentation außerhalb des regulären Regals, meist in laufstarken Bereichen oder an der Kasse, um Spontankäufe auszulösen. Der Co-Packer übernimmt dabei üblicherweise den Aufbau der Displays und deren Bestückung mit der Ware.

Multipack: Ein Multipack fasst mehrere gleichartige Verkaufseinheiten desselben Produkts in einer gemeinsamen Verpackung zusammen, etwa mehrere Flaschen oder Beutel im Bündel. Der Begriff wird in der Praxis häufig synonym zur Vorteilspackung verwendet, wenn der Preisvorteil im Vordergrund der Vermarktung steht. Multipacks werden vom Co-Packer typischerweise gebündelt, foliert oder in eine gemeinsame Umverpackung eingebracht.

Kitting: Kitting bezeichnet das Vorkonfektionieren mehrerer Einzelteile zu einem verkaufsfertigen Set, das im Versand als eine einzige Einheit geführt wird, statt die Bestandteile erst bei Auftragseingang einzeln zusammenzustellen. Das beschleunigt die Kommissionierung und reduziert Fehler im Versandprozess. In der deutschen Fachsprache entspricht Kitting weitgehend der klassischen Konfektionierung beziehungsweise Set-Bildung. Besonders im E-Commerce-Fulfillment ist Kitting verbreitet, etwa bei Aktionssets, Geschenkboxen oder Bundle-Angeboten.

Ablauf eines Co-Packing-Auftrags

Auch wenn Umfang und Reihenfolge je nach Branche und Produkt variieren, folgt ein Co-Packing-Auftrag in der Regel einem festen Grundschema vom Auftraggeber bis zur fertigen Verpackung im Handel:

Ablaufschema Co-Packing: Vom Auftraggeber zur fertigen VerpackungVom Auftraggeber zur fertigen Verpackung1. AuftraggeberProdukt, Packmittel-Vorgaben, Auftrag2. Wareneingang beim Co-PackerWare und Packmittel treffen ein3. KonfektionierenVerpacken, Beipacken, Display, Multipack4. QualitätskontrolleSichtprüfung, Kennzeichnung, Etikettierung5. Kommissionierung & VersandFertige Verpackung an den Handel

Wareneingang, Konfektionierung und Qualitätskontrolle laufen beim Co-Packer meist in getrennten Arbeitsschritten, damit Fehler frühzeitig erkannt werden, bevor die fertige Ware kommissioniert und an Handel oder Endkunde ausgeliefert wird.

Vorteile des Outsourcing an einen Co-Packer

Der wirtschaftliche Hauptgrund für Co-Packing ist der Verzicht auf eigene Investitionen: Wer Verpackungstätigkeiten auslagert, muss keinen eigenen Maschinenpark anschaffen und kein zusätzliches Personal für die Verpackung vorhalten. Das senkt Fixkosten und macht sie variabel – der Auftraggeber zahlt im Wesentlichen für tatsächlich verpackte Mengen.

Weitere Vorteile:

  • Flexibilität bei Bedarfsspitzen: Saisonale Engpässe, etwa vor Feiertagen oder bei Sonderaktionen, lassen sich über die Kapazitäten eines Co-Packers abfedern, ohne dass der Auftraggeber eigene Anlagen für Spitzenlasten vorhalten muss.
  • Zugang zu Spezial-Know-how: Professionelle Kontraktpacker verfügen über eingespielte Prozesse für Displaybestückung, Produktveredelung und Verpackungslogistik, die sich für einen einzelnen Markenhersteller wirtschaftlich kaum lohnen würden.
  • Prozesssicherheit: Standardisierte Abläufe und Qualitätskontrollen reduzieren das Risiko von Verpackungsfehlern und Reklamationen.
  • Materialauswahl aus einer Hand: Viele Co-Packer beschaffen die Packmittel selbst und beraten dabei auch zu nachhaltigen Verpackungslösungen – von recyclingfähigem Karton bis zu biobasierten Kunststoffen wie Bioplastik.

Die Kosten für die Beauftragung eines Co-Packers richten sich nach Stückzahl, Verpackungsart und Prozesskomplexität. Abgerechnet wird in der Praxis meist pro verpackter Einheit, nach Personaleinsatzzeit oder pauschal für ein Projekt; Zusatzleistungen wie Materialbeschaffung, Etikettendruck oder Lagerhaltung werden häufig separat kalkuliert. Eine pauschale Zahl lässt sich dafür nicht seriös angeben, da sie stark von Losgröße und Automatisierungsgrad abhängt.

Vorteile des Co-Packings für Markenhersteller: Kosten- und Zeitersparnis, Flexibilität, Know-how, Prozesssicherheit
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Co-Packing und das Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wer Verpackungstätigkeiten an einen Kontraktpacker auslagert, bleibt in aller Regel selbst für die Erfüllung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz verantwortlich. Nach § 3 Abs. 9 VerpackG gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an genau diesen Dritten nicht als Inverkehrbringen, sofern die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Auftraggebers gekennzeichnet ist. Erst wenn der Auftraggeber die fertig verpackte Ware selbst gewerbsmäßig weitergibt, findet das Inverkehrbringen im Sinne des Gesetzes statt – und er wird zum Hersteller nach § 3 Abs. 14 VerpackG, also demjenigen Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Der Co-Packer selbst wird dadurch im Regelfall nicht automatisch zum registrierungspflichtigen Hersteller im Verpackungsregister LUCID, solange die Kennzeichnung eindeutig dem Auftraggeber zuzuordnen ist.

Für die von Co-Packern häufig gefertigten Displays und Multipacks ist außerdem die Einordnung nach Verpackungsart relevant, da systembeteiligungspflichtige Verpackungen über ein duales System lizenziert werden müssen – ein Thema, das eng mit der Kreislaufwirtschaft verknüpft ist:

Verpackungsart Definition nach § 3 Abs. 1 VerpackG Typisches Beispiel im Co-Packing
Verkaufsverpackung Wird dem Endverbraucher typischerweise als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten Einzeln verpacktes Produkt in Beutel oder Faltschachtel
Umverpackung Enthält eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten, wird dem Endverbraucher mitgegeben oder dient der Bestückung der Verkaufsregale Multipack, Display mit mehreren Verkaufseinheiten
Versandverpackung Ermöglicht oder unterstützt den Versand von Ware an den Endverbraucher, wird erst beim Letztvertreiber befüllt Versandkarton im E-Commerce-Fulfillment

Abgrenzung zu Lohnfertigung (Co-Manufacturing)

Co-Packing ist von der Lohn- oder Auftragsfertigung (Co-Manufacturing) begrifflich zu unterscheiden, auch wenn die Grenze in der Praxis fließend verläuft. Beim reinen Co-Packing liefert der Auftraggeber die fertige Ware an, der Kontraktpacker übernimmt ausschließlich die Verpackung. Bei der Lohnfertigung liefert der Auftraggeber dagegen Rohbestandteile oder Halbfabrikate, aus denen der Dienstleister das Fertigprodukt erst herstellt, bevor er es anschließend häufig auch gleich verpackt. In der Praxis bieten viele Dienstleister beide Leistungen kombiniert an.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Co-Packing und Lohnfertigung (Co-Manufacturing)?

Beim Co-Packing liefert der Auftraggeber die fertige Ware, der Kontraktpacker übernimmt nur die Verpackung. Bei der Lohnfertigung stellt der Auftraggeber Rohbestandteile bereit, aus denen der Dienstleister das Fertigprodukt erst herstellt. Der Übergang zwischen beiden Modellen ist in der Praxis fließend.

Wer gilt beim Co-Packing als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes?

In der Regel bleibt der Auftraggeber Hersteller im Sinne des VerpackG. Nach § 3 Abs. 9 VerpackG zählt die Abgabe einer im Auftrag befüllten und ausschließlich mit Name oder Marke des Auftraggebers gekennzeichneten Verpackung an genau diesen Auftraggeber nicht als Inverkehrbringen – der Co-Packer wird dadurch nicht automatisch registrierungspflichtig.

In welchen Branchen wird Co-Packing besonders häufig genutzt?

Am häufigsten in der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie sowie in der Getränkebranche. Auch im Non-Food-Bereich, etwa bei Konsumgütern und im E-Commerce, ist Co-Packing verbreitet.

Wovon hängen die Kosten für die Beauftragung eines Co-Packers ab?

Maßgeblich sind Stückzahl, Verpackungsart, Losgröße und Automatisierungsgrad. Abgerechnet wird meist pro verpackter Einheit, nach Personaleinsatzzeit oder pauschal je Projekt; Materialbeschaffung, Etikettendruck oder Lagerhaltung werden häufig zusätzlich berechnet.

Was unterscheidet Kitting von klassischem Co-Packing?

Kitting bezeichnet speziell das Vorkonfektionieren mehrerer Einzelteile zu einem verkaufsfertigen Set, das als eine Versandeinheit geführt wird. Es ist damit eine spezielle, auf schnelle Kommissionierung im Versand ausgerichtete Ausprägung der Konfektionierung, wie sie auch beim klassischen Co-Packing anfällt.

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