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Verbände und Institute: Hersteller und Anbieter

15 Firmen

Aufgaben jenseits der Interessenvertretung

Verbände und Institute erbringen Leistungen, die einzelne Betriebe kaum allein abbilden können. Dazu gehört erstens die Mitarbeit in der Normung: Die Regelwerke des Packungswesens entstehen in nationalen und europäischen Ausschüssen, etwa die Begriffsnorm DIN 55405 oder die Normenreihe DIN EN 13427 bis DIN EN 13432 zu Verpackung und Umwelt. Zweitens die Pflege branchenspezifischer Codes und Standards, darunter der FEFCO-ESBO-Code für Wellpappeverpackungen, der ECMA-Code für Faltschachteln und das Identifikationssystem mit GTIN und Anwendungsidentifikatoren. Drittens Forschung und Vorlaufentwicklung zu Materialien, Barrieren, Prozesstechnik und Prüfverfahren. Viertens Statistik und Marktbeobachtung, fünftens Aus- und Weiterbildung, sechstens die fachliche Begleitung von Gesetzgebungsverfahren.

Für Betriebe ist vor allem der Zugang zu Auslegungshilfen interessant, wenn neue Vorgaben in Kraft treten. Aktuell betrifft das die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) mit überwiegendem Geltungsbeginn am 12. August 2026 sowie die fortgeschriebenen Bewertungsgrundlagen nach § 21 Abs. 3 VerpackG (Stand: September 2026). Den Zusammenhang der deutschen und europäischen Regelungen beschreibt der Beitrag zu den Verpackungsgesetzen.

Wie sich Organisationen unterscheiden

Materialverbände bündeln Hersteller eines Packstoffs und veröffentlichen technische Merkblätter und Branchenstatistiken; wer etwa Wellpappeformate oder Glasgebinde spezifiziert, findet dort die einschlägigen Kennwerte, ergänzt um die Grundlagenbeiträge zur Wellpappe und zur Glasverpackung. Branchenübergreifende Institute arbeiten anwendungsorientiert und stellen Prüf- und Laborkapazität bereit. Standardisierungsorganisationen verantworten Identifikations- und Datenstandards, ohne selbst Produkte herzustellen. Register- und Stiftungsstellen nehmen hoheitliche oder hoheitsnahe Aufgaben wahr und veröffentlichen verbindliche Kataloge. Bei der Nutzung lohnt der Blick darauf, ob eine Veröffentlichung eine rechtlich verbindliche Vorgabe, eine Norm oder eine Branchenempfehlung ist; die drei Kategorien haben unterschiedliche Bindungswirkung.

Eingetragene Organisationen

Branchenübergreifend tätig ist das Deutsches Verpackungsinstitut e. V. (dvi) in Berlin. Materialbezogen sind der Verband der Wellpappen-Industrie e.V. (VDW) in Berlin, der Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI) in Frankfurt am Main, die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. in Bad Homburg, DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. in Berlin, der Bundesverband Glasindustrie e. V. in Düsseldorf und der Verband Metallverpackungen e.V. (VMV) in Düsseldorf eingetragen. Für Druck und Medien steht der Bundesverband Druck und Medien e. V. (bvdm) in Berlin. Anwendungsorientierte Forschung leisten die Industrievereinigung für Lebensmitteltechnologie und Verpackung e.V. (IVLV) in Freising, das Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV in Freising, das Fraunhofer-Institut für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF in Darmstadt, die PTS – Institut für Fasern & Papier gGmbH in Heidenau und die Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.V. in Berlin. Identifikations- und Prozessstandards betreut die GS1 Germany GmbH in Köln, Satz streichen (bzw. Aufzählung mit „...das Verpackungsregister führt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Osnabrück.“ ohne den ZSVR-Teilsatz enden lassen).kobilanz sowie Messen und Fachmedien.

Häufige Fragen

Sind Verbandsempfehlungen rechtlich bindend?

In der Regel nicht. Bindend sind Gesetze und Verordnungen; Normen und Merkblätter gelten als anerkannte Regeln der Technik, sofern nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

Können auch kleine Betriebe Institute beauftragen?

Ja, viele Institute bearbeiten Einzelaufträge und Verbundprojekte. Der Zugang über eine Industrievereinigung senkt bei Vorlaufforschung häufig den Aufwand.

Wo findet man verbindliche Vorgaben zur Systembeteiligung?

In den Katalogen und Auslegungshinweisen der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie im Gesetzestext selbst.