Auf einen Blick
- Rechtsform
- GmbH
- Gründung
- 2015
- Unternehmensgruppe
- e-systems Unternehmensgruppe
- Zertifizierungen
- DIN EN ISO/IEC 27001:2024, ISO 9001:2015, ISO 14001:2015
- Geschäftsführung
- Oliver Friedrichs, Hjalmar Vierle
- Handelsregister
- Amtsgericht Hamburg, HRB 135184
- Standorte
- Hamburg
- Konzern
- e-systems Unternehmensgruppe (mit take-e-way GmbH, trade-e-bility, get-e-right GB Ltd, get-e-right Austria GmbH)
Die get-e-right GmbH mit Sitz in Hamburg arbeitet im Feld Product Compliance und vertritt Händler, Verkäufer und Hersteller als Bevollmächtigte. Abgedeckt werden das Verpackungsgesetz, die EU-Verpackungsverordnung PPWR, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das Batteriegesetz und weitere EU-Vorgaben.
Die Bevollmächtigung nach dem Verpackungsgesetz richtet sich an Hersteller ohne Sitz in Deutschland. Für den österreichischen Markt übernimmt die Gruppengesellschaft get-e-right Austria GmbH die Bevollmächtigung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz und der Verpackungsverordnung; für weitere EU-Staaten bietet das Unternehmen über ein Partnernetzwerk die Bevollmächtigung nach der PPWR an. Bei Elektrogeräten tritt das Unternehmen in Deutschland und Frankreich als Bevollmächtigte auf, bei Batterien in Deutschland. Das Verpackungsgesetz ist dabei eine von neun Compliance-Leistungen im Angebot.
Das 2015 gegründete Unternehmen gehört zur e-systems Unternehmensgruppe, die auf die 2004 gegründete Schwestergesellschaft take-e-way GmbH zurückgeht und seit 2020 unter der e-systems Holding firmiert; zur Gruppe zählt außerdem trade-e-bility. 2023 kamen die get-e-right GB Ltd in London und die get-e-right Austria GmbH in Wien als eigene Gesellschaften hinzu. Die Gesellschaft ist in die Zertifizierungen der e-systems Holding GmbH & Co. KG nach DIN EN ISO/IEC 27001:2024, ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 einbezogen.
Produkte und Leistungen
| Produkt | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| VerpackG-Bevollmächtigung | Duale Systeme und Lizenzierung | Vertretung von Herstellern ohne Sitz in Deutschland bei den Pflichten des Verpackungsgesetzes. |
| PPWR-Bevollmächtigung | Duale Systeme und Lizenzierung | Bevollmächtigung nach der EU-Verpackungsverordnung PPWR für Unternehmen ohne Sitz im jeweiligen EU-Zielland, über ein Partnernetzwerk in allen EU-Staaten. |
| Bevollmächtigter für Verpackungen Österreich | Duale Systeme und Lizenzierung | Bevollmächtigung über die get-e-right Austria GmbH nach österreichischem Abfallwirtschaftsgesetz und Verpackungsverordnung für Verkäufer an private Endnutzer ohne Sitz in Österreich. |
| WEEE- und BattG-Bevollmächtigung | Duale Systeme und Lizenzierung | Vertretung bei Pflichten aus Elektrogeräte- und Batteriegesetz in Deutschland sowie WEEE-Bevollmächtigung in Frankreich. |
Häufige Fragen
Welche Pflichten außerhalb des Verpackungsrechts deckt das Unternehmen ab?
Neben Verpackungsgesetz und PPWR übernimmt get-e-right Bevollmächtigungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dem Batteriegesetz in Deutschland, die WEEE-Bevollmächtigung in Frankreich und die EPREL-Bevollmächtigung für das Energielabel. Hinzu kommt der Service als EU-verantwortliche Person nach Produktsicherheitsrecht für Unternehmen ohne Sitz in der EU.
Gehört ein Entsorgungsfachbetrieb zur Gruppe?
Die 2004 gegründete Schwestergesellschaft take-e-way GmbH ist als Entsorgungsfachbetrieb nach Paragraf 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zugelassen. Beide Gesellschaften gehören zur e-systems Unternehmensgruppe, zu der auch trade-e-bility zählt.
In welchen Märkten ist get-e-right vertreten?
Der Sitz liegt in Hamburg. Für Unternehmen ohne Sitz in Österreich stellt die get-e-right Austria GmbH in Wien den Bevollmächtigten für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen. Bei Elektrogeräten wird auch der französische Markt bedient, für Großbritannien wird ein Bevollmächtigter im Zusammenhang mit der UKCA-Kennzeichnung angeboten.