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Kennzeichnung und Codierung: Hersteller und Anbieter

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Verfahren der Direktkennzeichnung

Kennzeichnung und Codierung umfasst alle Techniken, die variable Daten ohne Etikett direkt auf Packmittel oder Produkt aufbringen. Continuous-Inkjet arbeitet mit einem abgelenkten Tropfenstrahl und kennzeichnet auch bei hohen Bandgeschwindigkeiten und auf unebenen Oberflächen. Thermal Inkjet und Piezo-Drop-on-Demand liefern feinere Schriftbilder für Kartonagen und Folien. Thermotransferdrucker übertragen Farbe von einer Folie und werden bevorzugt in Schlauchbeutel- und Tiefziehmaschinen integriert. Laserbeschriftung verändert eine Oberflächenschicht: CO2-Laser für Papier, Karton und lackierte Folien, Faserlaser für Metalle, UV-Laser für empfindliche Kunststoffe. Für Deckel und Verschlüsse kommen zudem Heißprägeverfahren zum Einsatz.

Aufgebracht werden Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdaten, Chargen- und Losnummern, Klartextangaben, lineare Codes sowie zweidimensionale Symbole wie GS1 DataMatrix und QR. Die Systematik dahinter beschreibt der Beitrag zur Produktcodierung.

Auswahl nach Untergrund und Vorgabe

Erste Frage ist der Untergrund: saugendes Papier, glatte Folie, Glas, beschichtetes Blech oder feuchte Oberflächen verlangen unterschiedliche Tinten und Vorbehandlungen. Zweite Frage ist die Beständigkeit, etwa gegen Kondenswasser, Tiefkühlung, Pasteurisierung, Abrieb oder Reinigungsmittel. Dazu kommen Nutzungsgrad, Wartungsintervalle, Verbrauchskosten, Lösemittelhandhabung und die Frage, ob der Drucker Daten aus dem ERP zieht oder lokal verwaltet.

Rechtlich ist die Datenpflicht die eigentliche Vorgabe (Stand: September 2026): Bei Lebensmitteln regelt Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 die Pflichtangaben, die Losangabe geht auf Richtlinie 2011/91/EU zurück. Verschreibungspflichtige Arzneimittel tragen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 ein individuelles Erkennungsmerkmal, Tabakerzeugnisse nach Artikel 15 der Richtlinie 2014/40/EU einen einmaligen Identifikator, verpflichtend seit dem 20. Mai 2019. Die Struktur der Datenträger folgt den GS1 General Specifications, die Bewertung der Lesbarkeit ISO/IEC 15416 und ISO/IEC 15415. Für Materialkennzeichnungen sind die Kennnummern der Entscheidung 97/129/EG maßgeblich, erläutert im Beitrag zum Recycling-Code auf Verpackungen; die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 sieht dazu harmonisierte Piktogramme vor. Beim Laserbetrieb gilt der Schutz nach DIN EN 60825-1 samt Kapselung und Unterweisung.

Anbieter im Verzeichnis

Auf Codier- und Inspektionstechnik für regulierte Branchen ist ALLTEC Angewandte Laserlicht Technologie mit der Marke Laetus (Bensheim) ausgerichtet. Paul Leibinger (Tuttlingen) fertigt Inkjet-Systeme, Bluhm Systeme (Rheinbreitbach) bietet Kennzeichnungsanlagen einschließlich Etikettierung an. REA Systeme und REA Elektronik (beide Mühltal) verbinden Codieren und Codeprüfung, WIPOTEC (Kaiserslautern) kombiniert Kennzeichnung mit Wiege- und Kontrollfunktionen. Logopak Systeme (Hartenholm) und NOVEXX Solutions (Eching) sind mit Druck- und Applikationssystemen für Versand- und Produktionskennzeichnung eingetragen.

Verwandte Leistungen sind Etikettiermaschinen, Track & Trace und Serialisierung, Prüf- und Inspektionstechnik sowie Etikettendruck.

Häufige Fragen

Laser oder Inkjet?

Laser arbeitet verbrauchsmittelfrei, dauerhaft und fälschungssicherer, setzt aber einen geeigneten Untergrund und eine Absaugung voraus. Inkjet ist universeller einsetzbar, auch auf Wellpappe und Folien, benötigt jedoch Tinte, Lösemittel und regelmäßige Wartung. Bei Glas und vielen Verbunden ist Inkjet oft die einzige praktikable Wahl.

Wie lassen sich Kennzeichnungsfehler vermeiden?

Durch Datenübernahme aus einem Führungssystem statt manueller Eingabe, verriegelte Rezeptwahl und eine nachgeschaltete Kameraprüfung, die Klartext und Code gegen den Sollwert vergleicht. Zusätzliche Träger wie Transponder ergänzen das, wie der Beitrag zur RFID-Technologie in Verpackungen zeigt.

Wer haftet für falsche Angaben auf der Verpackung?

Die Verantwortung liegt beim Inverkehrbringer des Produkts, nicht beim Maschinenlieferanten. Vertraglich sollten deshalb Datenquellen, Freigabeprozess und Prüfschritte eindeutig festgelegt sein.