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Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Auf einen Blick

Rechtsform
Stiftung
Gründung
2017
Geschäftsführung
Gunda Rachut (Vorsitzende), Dr. Alexander Dröge
Betriebsaufnahme
1. Januar 2019
Sitz
Osnabrück
Aufsicht
Umweltbundesamt (Rechts- und Fachaufsicht), Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (Stiftungsbehörde)
Stifter
BVE, Handelsverband Deutschland, IK Kunststoffverpackungen, Markenverband
Leistungen
Register LUCID, Mindeststandard, Prüfung verpackungsrechtlicher Pflichten
Branchen
Lebensmittel, Getränke, Pharma und Healthcare, Kosmetik, Chemie und Agrar, Industriegüter, Non-Food und Haushalt, E-Commerce

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist mit hoheitlichen Aufgaben beliehen und bundesweit als Behörde tätig. Rechts- und Fachaufsicht liegen beim Umweltbundesamt, die Stiftungsaufsicht beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg. Für jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, ist sie die zuständige Registrierungsstelle, unabhängig von Branche, Größe oder Packmittel.

Kernaufgabe ist das digitale, öffentliche Verpackungsregister LUCID, in dem sich Hersteller und Vertreiber eintragen müssen. Die Stiftung erfasst die Verpackungsmengenmeldungen, verwaltet die Vollständigkeitserklärungen, führt das Prüferregister und kontrolliert die Mengenstromnachweise und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Systeme. Der nach Produktgruppen gegliederte Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zeigt als Verwaltungsvorschrift, wie die Stiftung über die Systembeteiligungspflicht voraussichtlich entscheidet.

Für Verpackungsentwickler zentral ist der Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit, den die Stiftung jährlich im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt erarbeitet und seit 2019 in Jahresausgaben veröffentlicht. Eine Anwendungshilfe für die Praxis erläutert ihn mit Beispielen und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung. Auffälligkeiten geht die Stiftung nach, prüft Sachverhalte und fordert Unterlagen an. Verdachtsfälle meldet sie automatisiert an die Landesvollzugsbehörden, die Bußgelder verhängen und Vertriebsverbote erlassen. Veröffentlicht werden zudem Einordnungsentscheidungen, Gerichtsentscheidungen, Fallberichte und FAQ zur PPWR.

Errichtet wurde die Stiftung des bürgerlichen Rechts 2017 von vier Branchenverbänden: der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, dem Handelsverband Deutschland, der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und dem Markenverband. Den Betrieb nahm sie am 1. Januar 2019 mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes auf. Am 12. August 2026 folgte der Übergang zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Organe sind Vorstand, Kuratorium, Verwaltungsrat und der Beirat Erfassung, Sortierung und Verwertung.

Produkte und Leistungen

Produkt Leistung Beschreibung
Verpackungsregister LUCID Verbände und Institute Digitales, öffentliches Register für alle Inverkehrbringer verpackter Waren in Deutschland.
Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen Verbände und Institute Der Katalog ordnet Verpackungen ein und zeigt die Systembeteiligungspflicht auf.
Mindeststandard Recyclingfähigkeit Verbände und Institute Jährlich mit dem Umweltbundesamt erarbeitetes Bemessungsverfahren, veröffentlicht seit 2019.
Anwendungshilfe zum Mindeststandard Verbände und Institute Praxisleitfaden zum Mindeststandard mit Beispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Anwendung.
Prüfung verpackungsrechtlicher Pflichten Verbände und Institute Die Stiftung geht Auffälligkeiten nach, prüft Sachverhalte und fordert Unterlagen an.
Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen Verbände und Institute Erfassung der gemeldeten Verpackungsmengen und Verwaltung der abgegebenen Vollständigkeitserklärungen.
Prüferregister und Systemkontrolle Verbände und Institute Führung des Prüferregisters sowie Prüfung der Mengenstromnachweise und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Systeme.
Veröffentlichungen Verbände und Institute Einordnungsentscheidungen, Gerichtsentscheidungen, Fallberichte und FAQ zur europäischen Verpackungsverordnung PPWR.
Zulassung sonstiger Organisationen für Herstellerverantwortung Verbände und Institute Zulassung von sOfH und von Herstellern nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen über elektronische Verfahren, die ab 2027 bereitstehen sollen.
Marktanteile der Systembetreiber Verbände und Institute Berechnung und Veröffentlichung der Marktanteile nach den Materialfraktionen Glas, LVP und PPK.

Häufige Fragen

Welche Aufgaben hat die ZSVR?

Ihre Aufgaben sind abschließend in § 54 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes geregelt. Neben dem Register LUCID prüft sie Mengenmeldungen, Vollständigkeitserklärungen sowie Mengenstromnachweise und Recyclingquoten der Systeme, berechnet deren Marktanteile und entscheidet auf Antrag über die Einordnung von Verpackungen. Individuelle Rechtsberatung bietet die Stiftung nicht an.

Wer muss sich im Register LUCID eintragen?

Registrieren müssen sich alle Hersteller im Sinne der europäischen Verpackungsverordnung, die in Deutschland erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte bereitstellen; ohne Registrierung gilt ein Vertriebsverbot. Betroffen sind damit Hersteller und Vertreiber aus Lebensmitteln, Getränken, Pharma, Kosmetik, Chemie, Industriegütern, Non-Food und dem Onlinehandel.

Was regelt der Mindeststandard für Recyclingfähigkeit?

Er legt fest, wie die Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auf Basis der tatsächlichen Sortier- und Verwertungspraxis bemessen wird; das Ergebnis ist ein Prozentwert. Adressaten sind die Systeme, die auf dieser Grundlage finanzielle Anreize für recyclinggerechtes Design setzen müssen. Die Ausgabe 2026 wurde zum 31. August 2026 veröffentlicht.

Wer beaufsichtigt die Stiftung?

Neben der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamts und der Stiftungsbehörde in Oldenburg prüft der Bundesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung, das Bundeskartellamt das Handeln der Stiftung mit Blick auf den Wettbewerb. Das Umweltbundesamt ist zugleich Widerspruchsbehörde gegen Verwaltungsakte der Stiftung.

Seit wann besteht die ZSVR?

Vier Branchenverbände errichteten die Stiftung 2017, als rechtsfähig anerkannt wurde sie am 15. Mai 2017. Der Betrieb begann am 1. Januar 2019 mit dem Verpackungsgesetz. Am 12. August 2026 folgte der Übergang zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Sitz ist Osnabrück.

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