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Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Auf einen Blick

Rechtsform
Stiftung
Gründung
2019
Geschäftsführung
Gunda Rachut (Vorsitzende), Dr. Alexander Dröge
Betriebsaufnahme
1. Januar 2019
Sitz
Osnabrück
Aufsicht
Umweltbundesamt (Fachaufsicht), Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Stifter
BVE, Handelsverband Deutschland, IK Kunststoffverpackungen, Markenverband
Leistungen
Register LUCID, Mindeststandard, Prüfung verpackungsrechtlicher Pflichten
Branchen
Lebensmittel, Getränke, Pharma und Healthcare, Kosmetik, Chemie und Agrar, Industriegüter, Non-Food und Haushalt, E-Commerce

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist mit hoheitlichen Aufgaben beliehen und bundesweit als Behörde tätig. Rechts- und Fachaufsicht liegen beim Umweltbundesamt, die Stiftungsaufsicht beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg. Für jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, ist sie die zuständige Registrierungsstelle, unabhängig von Branche, Größe oder Packmittel.

Kernaufgabe ist das digitale, öffentliche Verpackungsregister LUCID, in dem sich Hersteller und Vertreiber eintragen müssen. Die Stiftung erfasst die Verpackungsmengenmeldungen, verwaltet die Vollständigkeitserklärungen, führt das Prüferregister und lässt Entsorgungssysteme zu. Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ordnet einzelne Verpackungen ein und zeigt, ob eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Für Verpackungsentwickler zentral ist der Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit, den die Stiftung jährlich im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt erarbeitet und seit 2019 in Jahresausgaben veröffentlicht. Eine Anwendungs- und Orientierungshilfe erläutert ihn mit Beispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Auffälligkeiten geht die Stiftung nach, prüft Sachverhalte und fordert Unterlagen an. Verdachtsfälle meldet sie automatisiert an die Landesvollzugsbehörden, die Bußgelder verhängen und Vertriebsverbote erlassen. Veröffentlicht werden zudem Einordnungsentscheidungen, Gerichtsentscheidungen, Fallberichte und FAQ zur PPWR.

Errichtet wurde die Stiftung des bürgerlichen Rechts 2019 von vier Branchenverbänden: der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, dem Handelsverband Deutschland, der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und dem Markenverband. Den Betrieb nahm sie am 1. Januar mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes auf. Am 12. August 2026 folgte der Übergang zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Organe sind Vorstand, Kuratorium, Verwaltungsrat und der Beirat Erfassung, Sortierung und Verwertung. Vorstandsvorsitzende ist Gunda Rachut.

Produkte und Leistungen

Produkt Leistung Beschreibung
Verpackungsregister LUCID Verbände und Institute Digitales, öffentliches Register für alle Inverkehrbringer verpackter Waren in Deutschland.
Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen Verbände und Institute Der Katalog ordnet Verpackungen ein und zeigt die Systembeteiligungspflicht auf.
Mindeststandard Recyclingfähigkeit Verbände und Institute Jährlich mit dem Umweltbundesamt erarbeitetes Bemessungsverfahren, veröffentlicht seit 2019.
Anwendungs- und Orientierungshilfe Beratung und Schulung Praxisleitfaden zum Mindeststandard mit Beispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Anwendung.
Prüfung verpackungsrechtlicher Pflichten Verbände und Institute Die Stiftung geht Auffälligkeiten nach, prüft Sachverhalte und fordert Unterlagen an.
Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen Verbände und Institute Erfassung der gemeldeten Verpackungsmengen und Verwaltung der abgegebenen Vollständigkeitserklärungen.
Prüferregister und Systemzulassung Verbände und Institute Führung des Prüferregisters sowie Zulassung von Entsorgungssystemen nach Verpackungsrecht.
Veröffentlichungen Messen und Fachmedien Einordnungsentscheidungen, Gerichtsentscheidungen, Fallberichte und FAQ zur europäischen Verpackungsverordnung PPWR.

Häufige Fragen

Welche Aufgaben hat die ZSVR?

Die Stiftung ist mit hoheitlichen Aufgaben beliehen und bundesweit als Behörde tätig. Sie betreibt das Verpackungsregister LUCID, erfasst Mengenmeldungen, verwaltet Vollständigkeitserklärungen, führt das Prüferregister und lässt Entsorgungssysteme zu.

Wer muss sich im Register LUCID eintragen?

Registrieren müssen sich alle Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Betroffen sind damit Hersteller und Vertreiber aus Lebensmitteln, Getränken, Pharma, Kosmetik, Chemie, Industriegütern, Non-Food und dem Onlinehandel.

Was regelt der Mindeststandard für Recyclingfähigkeit?

Der Mindeststandard beschreibt das Verfahren zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Die Stiftung erarbeitet ihn jährlich im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt und veröffentlicht ihn seit 2019 in Jahresausgaben samt Anwendungshilfe.

Wer beaufsichtigt die Stiftung?

Die Rechts- und Fachaufsicht führt das Umweltbundesamt, die Stiftungsaufsicht das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg. Organe sind Vorstand, Kuratorium, Verwaltungsrat und ein Beirat für Erfassung, Sortierung und Verwertung.

Seit wann besteht die ZSVR?

Vier Branchenverbände errichteten die Stiftung 2019. Der Betrieb begann am 1. Januar mit dem Verpackungsgesetz. Am 12. August 2026 folgte der Übergang zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Sitz ist Osnabrück.

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