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Verbundmaterial in der Verpackung: Aufbau, Anwendung und Recycling

Beitragsbild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Verbundmaterial bezeichnet einen Werkstoff aus zwei oder mehr unterschiedlichen Grundstoffen, die so fest miteinander verbunden sind, dass sie sich nicht von Hand trennen lassen. In der Verpackungsindustrie sind solche Materialverbunde weit verbreitet, weil sie die Vorteile einzelner Materialien gezielt kombinieren – etwa die Steifigkeit und Bedruckbarkeit von Karton mit der Dichtheit einer Kunststofffolie oder dem Licht- und Sauerstoffschutz einer dünnen Aluminiumschicht. Dieser Beitrag erklärt Aufbau und Typen von Verbundwerkstoffen, ihre typischen Anwendungen in der Verpackung sowie die Einordnung in Recycling und Regulatorik.

Was ist ein Verbundwerkstoff?

Ein Verbundwerkstoff – häufig auch Kompositwerkstoff oder englisch Composite genannt – besteht aus mindestens zwei Grundstoffen, von denen einer eine durchgehende Matrix bildet, in die der zweite eingebettet ist oder mit der er verbunden ist. Enthält der Verbund einen Kunststoffanteil, wird er in der Praxis teils auch als Compound bezeichnet. Nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 24 der EU-Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt eine Verpackungseinheit als Verbundverpackung, wenn sie aus zwei oder mehr unterschiedlichen Materialien besteht, die nicht von Hand getrennt werden können und deshalb eine feste Einheit bilden; ausgenommen sind Materialien, die höchstens 5 Prozent der Gesamtmasse der Verpackungseinheit ausmachen.

Von einem Hybridmaterial unterscheidet sich der Verbundwerkstoff durch den Grad der Durchmischung: Bei Hybridmaterialien sind die Bestandteile deutlich stärker ineinander verschmolzen, teils bis auf molekulare Ebene, während ein Verbundwerkstoff aus klar unterscheidbaren Phasen mit erkennbaren Grenzflächen besteht. Ein klassisches Beispiel außerhalb der Verpackung ist Furniersperrholz, bei dem mehrere verleimte Holzfurnierblätter einen Schichtverbund bilden.

Nach Aufbau und Anordnung der Phasen unterscheidet die Werkstoffkunde vier Grundtypen: Teilchenverbundwerkstoffe (feste Partikel in einer Matrix), Faserverbundwerkstoffe (Fasern in einer Matrix), Schichtverbundwerkstoffe (übereinanderliegende, meist kaschierte Schichten) und Durchdringungsverbundwerkstoffe (zwei ineinander verschlungene, durchgängige Phasen). Eine ausführliche technische Einordnung bietet der Wikipedia-Beitrag zu Verbundwerkstoffen; einen materialkundlichen Überblick mit Anwendungsbeispielen liefert der Composite-Guide von 3DS.

Vier Grundtypen des VerbundwerkstoffsVier Grundtypen des VerbundwerkstoffsIn der Verpackung dominiert der SchichtverbundTeilchenverbundAufbau:feste Partikel in einer MatrixAnwendung:verstärkte Trays, PalettenfüßeFaserverbundAufbau:Fasern in einer MatrixAnwendung:Wabenplatten, Mehrweg-FormteileSchichtverbundAufbau:kaschierte Schichten mit BarriereAnwendung:Getränkekarton, Beutel, DeckelfolienDurchdringungsverbundAufbau:zwei verschlungene PhasenAnwendung:Schutz- und PolsterverpackungVerbundverpackung nach Art. 3 PPWRZwei oder mehr Materialien, nicht von Hand trennbar;Anteile bis 5 % der Masse zählen nicht mit
Abb.: Die vier Grundtypen des Verbundwerkstoffs und ihre Anwendung in der Verpackung. Quelle: Verordnung (EU) 2025/40.

Materialverbunde in der Verpackungsindustrie

Schichtverbunde und Laminate

In der Verpackung dominiert der Schichtverbund: Zwei oder mehr Folien beziehungsweise Bahnen aus unterschiedlichen Materialien werden durch Kaschierung miteinander verklebt oder laminiert. Jede Schicht übernimmt eine eigene Funktion – Karton oder Papier sorgt für Stabilität und Bedruckbarkeit, eine Kunststoffschicht dichtet gegen Feuchtigkeit ab, und eine dünne Metallschicht wirkt als Barrierefolie gegen Licht, Sauerstoff und Aromaverlust.

Ein typisches Beispiel ist der Getränkekarton: Nach Angaben des Fachverbands Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN) besteht er zu 70 bis 80 Prozent aus Karton, zu 20 bis 25 Prozent aus Kunststoff – in der Regel Polyethylen – und zu 0 bis 5 Prozent aus Aluminium, wobei der Aluminiumanteil vor allem bei aseptisch abgefüllten, länger haltbaren Produkten zum Einsatz kommt. Ähnliche Schichtverbunde finden sich bei Beuteln, Deckelfolien und Blisterverpackungen.

Der Grund für die Kombination liegt in der Funktionstrennung: Eine einzelne Materialschicht müsste alle Anforderungen gleichzeitig erfüllen – Festigkeit, Siegelfähigkeit, Bedruckbarkeit, Barriere gegen Feuchtigkeit, Sauerstoff oder Licht. Im Schichtverbund übernimmt dagegen jede Lage genau eine Funktion, wodurch sich Materialstärke und Materialeinsatz gezielt reduzieren lassen. Diese Effizienz hat allerdings ihren Preis beim Recycling, wie im Abschnitt zur Regulatorik deutlich wird.

Verbundmaterial in der Verpackungsindustrie: Materialverbund aus Karton, Kunststoff und Aluminium
Illustration: mit KI erstellt

Starre Verbundwerkstoffe im Anlagen- und Vorrichtungsbau

Neben flexiblen Folienverbunden kommen in der Verpackungswirtschaft auch starre Verbundwerkstoffe zum Einsatz, etwa Aluminium-Verbundplatten als Halbzeug für Gestelle, Schutzverkleidungen und Vorrichtungen an Verpackungslinien. Ein Beispiel für ein solches Halbzeug ist die eloxierte Aluminium-Verbundplatte aus dem Profil- und Systembaukasten von item24, wie sie im Maschinen- und Anlagenbau eingesetzt wird.

Recyclingfähigkeit und Regulatorik von Verbundverpackungen

Weil in einer Verbundverpackung mehrere Materialarten fest miteinander verbunden sind, lassen sie sich beim Recycling nur mit Aufwand – wenn überhaupt – wieder in sortenreine Fraktionen trennen. Das unterscheidet sie von Monomaterialverpackungen, die aus nur einem Grundrohstoff bestehen, auch wenn dieser mehrschichtig aufgebaut sein kann, und deshalb ohne Materialtrennung in einem einzigen Stoffstrom recycelt werden können. Besonders Verbunde mit einer Aluminiumschicht gelten als schwierig: Die Alufraktion lässt sich zwar häufig zurückgewinnen, der Kunststoffanteil geht dabei aber meist verloren.

Zur Kennzeichnung tragen Verbundverpackungen in Deutschland häufig einen Recyclingcode aus dem Nummernbereich 80 bis 98, ergänzt um die Materialkombination. Die folgende Tabelle zeigt gängige Beispiele:

Code Materialkombination Typisches Verpackungsbeispiel
81 Papier/Pappe + Kunststoff Kunststoffbeschichtete Etiketten, laminierte Verpackungen
82 Papier/Pappe + Aluminium Alu-kaschierte Faltschachteln
84 Papier/Pappe + Kunststoff + Aluminium Getränkekarton

In Deutschland bemisst die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen anhand eines Mindeststandards, den sie nach § 26 Absatz 3 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) jährlich bis zum 1. September im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht; dieser Mindeststandard gilt nur bis zur Geltung der delegierten Rechtsakte nach Artikel 6 Absatz 4 PPWR. Verbundverpackungen schneiden darin naturgemäß schlechter ab als sortenreine Monomaterialien, da mehrschichtige Konstruktionen die spätere Sortierung und stoffliche Verwertung erschweren.

Wer Verbundverpackungen in Deutschland erstmals bereitstellt, unterliegt zudem der Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht nach dem Verpackungsrecht (PPWR und VerpackDG), hier nach den §§ 6 und 7 VerpackDG. Verbundstoffe zählen dabei zu den „übrigen Materialarten“ nach § 10 Absatz 4 Nummer 3 VerpackDG; für sie wird eine Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG erst ab einer im vorangegangenen Kalenderjahr im Bundesgebiet bereitgestellten Menge von 30.000 Kilogramm fällig.

Auf EU-Ebene verschärft die Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit: Ab dem 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte nach Artikel 6 Absatz 4 PPWR, je nachdem, was später ist, dürfen Verpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens die Leistungsstufe C – ab 70 Prozent Recyclingfähigkeit – erreichen; Stufe B setzt mindestens 80 Prozent, Stufe A mindestens 95 Prozent voraus. Ab dem 1. Januar 2038 entfällt Stufe C, dann sind nur noch die Stufen A und B zulässig. Für viele klassische Verbundverpackungen – insbesondere Kunststoff-Aluminium-Laminate – bedeutet das mittelfristig einen Umstieg auf besser trennbare Konstruktionen oder auf Monomateriallösungen mit funktionierendem Kunststoff-Recycling.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet einen Verbundwerkstoff von einem Hybridmaterial?

Bei einem Verbundwerkstoff bleiben die einzelnen Materialphasen mit erkennbaren Grenzflächen unterscheidbar. Bei einem Hybridmaterial ist die Durchmischung der Bestandteile wesentlich stärker, teils bis auf molekulare Ebene.

Welche Verbundwerkstoffe werden am häufigsten in der Verpackungsindustrie eingesetzt?

Am weitesten verbreitet sind Schichtverbunde aus Karton, Kunststoff und teils Aluminium, wie sie etwa im Getränkekarton zum Einsatz kommen (70 bis 80 Prozent Karton, 20 bis 25 Prozent Kunststoff, 0 bis 5 Prozent Aluminium nach FKN-Angaben), sowie mehrschichtige Barrierefolien für Beutel und Deckelfolien.

Können Verbundmaterialien recycelt werden und wie funktioniert das?

Grundsätzlich ja, allerdings meist nur mit spezialisierten Verfahren, die die Materialarten wieder trennen – etwa durch Faserlösung bei Getränkekartons, bei der die Kartonfasern vom Kunststoff-Aluminium-Anteil separiert werden. Wie recyclingfähig eine Verpackung tatsächlich ist, wird in der EU künftig nach den PPWR-Leistungsstufen A, B und C bewertet.

Was bedeutet der Recyclingcode auf Verbundverpackungen?

Zahlen zwischen 80 und 98 kennzeichnen Verbundverpackungen und geben die enthaltenen Materialarten an, etwa Code 84 für die Kombination Papier/Pappe, Kunststoff und Aluminium beim Getränkekarton.

Ab welcher Menge müssen Hersteller Verbundverpackungen im Verpackungsregister melden?

Verbundverpackungen zählen zu den „übrigen Materialarten“ nach § 10 Absatz 4 Nummer 3 VerpackDG. Eine Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG wird fällig, sobald im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 30.000 Kilogramm dieser Materialarten im Bundesgebiet bereitgestellt wurden.