ACTEGA GmbH
Wesel
Dispersionslacke, UV-Lacke, Barriere- und Funktionslacke sowie Dichtungsmassen aus Wesel, Bremen, Grevenbroich und Lehrte.
5 Firmen
Wesel
Dispersionslacke, UV-Lacke, Barriere- und Funktionslacke sowie Dichtungsmassen aus Wesel, Bremen, Grevenbroich und Lehrte.
Kirchheim bei München
Farben, Lacke und Hilfsmittel für Offset, Flexo und Tiefdruck: Die deutsche Gesellschaft der hubergroup sitzt in Kirchheim bei München.
Tamm
Sieb-, Tampon- und Digitaldruckfarben sowie UV-Lacke aus Tamm und Bietigheim-Bissingen, für Glas, Kunststoff, Metall und Etiketten.
Siegburg
Farben, Barrierelacke und Heißsiegellacke allein für Packmittel und Etiketten: Siegwerk produziert am Zentralstandort Siegburg seit 1844.
Eislingen/Fils
Druckfarben für Verpackungen, Etiketten und Metalldekoration, dazu Low-Migration-Systeme und Prozesschemikalien aus Eislingen/Fils.
Druckfarbe ist kein Zubehör, sondern ein mitkonstruiertes Bauteil der Verpackung. Sie besteht aus Pigment, Bindemittel, Lösungs- oder Verdünnungsmittel und Additiven; das Bindemittelsystem bestimmt, auf welchem Substrat die Farbe haftet und wie sie trocknet. Verbreitet sind oxidativ trocknende Offsetfarben, wasserbasierte Flexofarben für Papier und Wellpappe, lösemittelbasierte Flexo- und Tiefdruckfarben für Folien, UV- und UV-LED-härtende Systeme für Etiketten und Kunststoffe sowie Elektronenstrahl-härtende Farben für migrationskritische Anwendungen.
Auf der Lackseite stehen Dispersionslacke als Schutz- und Glanzschicht, UV-Lacke mit hohem Glanz und Effektlacke, Matt- und Soft-Touch-Lacke, Siegel- und Heißsiegellacke, Barrierelacke gegen Fett und Wasserdampf sowie Primer als Haftbrücke. Die Härtungsmechanik erläutert der Beitrag zur UV-Beschichtung, Anwendungen im Gesamtbild der Eintrag zur Druckveredelung, die Bahnenseite der Beitrag zum Foliendruck.
Anforderungen an Farbe und Transparenz von Skalendruckfarben regelt ISO 2846-1, die zugehörigen Prozesskennwerte die Normenreihe ISO 12647 (Stand September 2026). Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gilt der Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, für Kunststoffschichten Verordnung (EU) Nr. 10/2011, für die gute Herstellungspraxis Verordnung (EG) Nr. 2023/2006. Eine eigene Positivliste für Druckfarben auf Lebensmittelverpackungen führt die Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung; im europäischen Markt sind zusätzlich die Ausschlussliste und die Leitlinien des Druckfarbenverbands EuPIA etabliert. Lieferanten stellen dazu Konformitätserklärungen und Angaben zu nicht bewerteten Stoffen bereit.
Einstufung und Kennzeichnung der Zubereitungen richten sich nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Lösemittelhaltige Systeme lösen in Deutschland Pflichten nach der 31. BImSchV aus, mit Emissionsgrenzwerten und Lösemittelbilanz für den Betrieb. Weitere Beschaffungskriterien sind Farbtontreue über Chargen, Pigmentierungsgrad und Ergiebigkeit, Scheuer- und Lichtbeständigkeit, Haftung auf dem konkreten Substrat, Reinigungsaufwand beim Farbwechsel und Deinkbarkeit: Farben und Lacke, die sich bei der Aufbereitung ablösen, unterstützen die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/40 zur Recyclingfähigkeit. Zum Zusammenhang von Materialkreislauf und Aufbereitung siehe den Beitrag zum Kunststoff-Recycling.
Der Markt wird von Druckfarbenherstellern mit eigener Pigment- und Bindemittelverarbeitung, Spezialisten für Lacke und Beschichtungen sowie Anbietern von Sieb- und Digitaldrucktinten geprägt. Im Verzeichnis eingetragen sind Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA in Siegburg, hubergroup Deutschland GmbH in Kirchheim bei München, Zeller+Gmelin GmbH & Co. KG in Eislingen/Fils, ACTEGA GmbH in Wesel und Marabu GmbH & Co. KG in Tamm.
Verwandte Leistungen sind Verpackungsdruck, Flexo- und Tiefdruck, Veredelung mit Prägen, Lackieren und Kaschieren sowie Klebstoffe.
Eine Lieferantenerklärung, die die rechtliche Grundlage, geprüfte Einsatzbedingungen und Grenzen der Verwendung benennt. Sie ist Teil der Dokumentation der Verpackung.
UV-Systeme härten sofort und haften auf nicht saugenden Substraten, verlangen bei Lebensmittelnähe aber Migrationsnachweise. Wasserbasierte Farben sind auf Papier Standard und emissionsärmer.
Ursachen sind Chargenunterschiede bei Pigmenten, abweichende Substratweiße, Farbschichtdicke und Rasterwalzenzustand. Verbindliche Messwerte und Toleranzen im Abnahmeprotokoll begrenzen das Risiko.