Tertiärverpackung

Tertiärverpackung
Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Beitragsbild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Eine Tertiärverpackung fasst mehrere Sekundärverpackungen zu einer Lade- oder Transporteinheit zusammen – meist auf einer Palette, in einer Gitterbox oder einem Container. Sie hat keinen direkten Kontakt mehr zum Produkt, sondern schützt die darunterliegenden Verpackungsebenen auf dem Weg vom Hersteller zum Handel. Im deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) trägt dieselbe Verpackungsart einen anderen Namen: Transportverpackung.

Definition: Tertiärverpackung, Transportverpackung und Ladeeinheit

Die Einteilung in Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung stammt aus der Verpackungstechnik und ist in der Terminologienorm DIN 55405 („Verpackung – Terminologie – Begriffe“) festgehalten. Danach hat die Primärverpackung direkten Produktkontakt, die Sekundärverpackung bündelt mehrere Primärverpackungen zu einer Verkaufs- oder Regaleinheit, und die Tertiärverpackung fasst wiederum mehrere Sekundärverpackungen zu einer Lager- oder Ladeeinheit zusammen. Eine ausführliche Abgrenzung der ersten beiden Stufen liefert der Beitrag zur Sekundärverpackung.

Der Gesetzgeber verwendet für dieselbe dritte Stufe einen eigenen Begriff: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Verpackungsgesetz sind Transportverpackungen Verpackungen, die „die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden“, und die typischerweise nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden. Ausdrücklich ausgenommen sind Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport – sie zählen rechtlich nicht als Transportverpackung. „Tertiärverpackung“ ist damit der in Logistik und Norm gebräuchliche Fachbegriff, „Transportverpackung“ der Rechtsbegriff im VerpackG – beide meinen dieselbe Verpackungsstufe.

Ebene Kontakt zum Produkt Hauptfunktion Begriff im VerpackG
Primärverpackung direkt Produktschutz, erste Umhüllung Verkaufsverpackung (§3 Abs.1 Nr.1)
Sekundärverpackung indirekt, umschließt Primärverpackung Bündelung, Verkaufs-/Regaleinheit Umverpackung (§3 Abs.1 Nr.2)
Tertiärverpackung kein direkter Kontakt Ladeeinheit, Transport- und Lagerschutz Transportverpackung (§3 Abs.1 Nr.3)

Aufgaben und Anforderungen an Tertiärverpackungen

Tertiärverpackungen müssen drei Grundanforderungen erfüllen: die enthaltenen Produkte während Transport und Lagerung vor äußeren Einflüssen schützen, die Ladung so stabilisieren, dass sie sich nicht verschiebt, und eine platzsparende, gut handhabbare Einheit bilden. Hinzu kommt die Kennzeichnung: Für Handhabungshinweise auf Packstücken – etwa „zerbrechlich“ oder „diese Seite oben“ – legt die Norm DIN EN ISO 780 international einheitliche Bildzeichen fest, damit Umschlag und Lagerung unabhängig von der Landessprache korrekt erfolgen. Ergänzend sorgt eine eindeutige Produktcodierung auf der Ladeeinheit für Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette.

Typische Ausführungen und Materialien

Am häufigsten wird eine Tertiärverpackung durch eine mit Stretchfolie umwickelte Palette gebildet, auf der Kartons oder andere Sekundärverpackungen gestapelt sind. Bei schweren oder formstabilen Gütern kommen zusätzlich oder alternativ Umreifungsbänder aus PET oder Stahl zum Einsatz. Für den innerbetrieblichen Transport werden Gitter-Rollbehälter und Rollcontainer genutzt, für Schüttgüter flexible Großpackmittel (Big Bags). Diese Anwendungen finden sich branchenübergreifend – von der Lebensmittelindustrie über Pharma-Kühlketten bis zur Automobil- und E-Commerce-Logistik.

Typische Tertiärverpackungen: Palette, Gitterbox und Container im Einsatz
Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)
Verpackungsmittel Material / Bauart Typischer Einsatz Norm / Kennzahl
Euro-Palette Holz, 11 Bretter, 9 Klötze Basis der Ladeeinheit, Stapelung von Kartons und Gitterboxen DIN EN 13698-1; Maße 1200 × 800 × 144 mm; Eigengewicht ca. 20–24 kg; dynamische Traglast bis 1.000 kg
Stretchfolie PE-Folie, hand- oder maschinengewickelt Fixierung gestapelter Sekundärverpackungen auf der Palette High-Tech-Stretchfolien erreichen Dehnwerte von bis zu 450 %
Umreifungsband PET oder Stahl Zusätzliche Fixierung schwerer oder formstabiler Ladungen
Gitterbox / Rollcontainer Stahl, teils mit Rollen Innerbetrieblicher Transport, Mehrwegeinsatz
Big Bag (FIBC) Gewebtes Polypropylen Transport von Schüttgütern, ca. 1.000–1.300 Liter Volumen DIN EN ISO 21898
Container / Wechselbrücke Stahl, Aluminium Bündelung mehrerer Ladeeinheiten für Straßen- oder Seetransport Nach VerpackG §3 Abs.1 Nr.3 rechtlich keine Transportverpackung

Ladungssicherung: Formschluss vor Kraftschluss

Eine Tertiärverpackung ist nur so gut wie ihre Ladungssicherung. Maßgeblich sind in Deutschland die Richtlinie VDI 2700 und die Normenreihe DIN EN 12195 (Zurrmittel), rechtlich verankert über § 22 Straßenverkehrs-Ordnung (Ladung). Der zentrale Grundsatz lautet „Formschluss vor Kraftschluss“: Lückenloses, formschlüssiges Verladen wirkt zuverlässiger als reine Reibungssicherung durch Niederzurren und wird durch Zurrgurte, Sperrbalken oder Antirutschmatten ergänzt. Als Orientierung für die auftretenden Kräfte gilt: Bei einer Vollbremsung wirkt etwa das 0,8-fache Ladungsgewicht nach vorn, bei Kurvenfahrt oder Anfahren rund das 0,5-fache zur Seite bzw. nach hinten.

Für palettierte Ladeeinheiten im Speziellen hat sich die Prüfnorm EUMOS 40509 etabliert, mit der die Stabilität einer Palettenladung im Beschleunigungstest nachgewiesen wird. Als Kriterien gelten dabei eine permanente Deformation der Ladung unter 5 %, eine elastische Deformation unter 10 % sowie eine Verschiebung einzelner Lagen (vertikaler Versatz) unter 2 %.

Rechtliche Einordnung: Rücknahme- statt Lizenzierungspflicht

Anders als Verkaufsverpackungen müssen Transportverpackungen nicht bei einem dualen System lizenziert werden – sie sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie in aller Regel nicht als Abfall bei privaten Endverbrauchern anfallen. Stattdessen gilt seit dem 3. Juli 2021 die Rücknahmepflicht nach § 15 VerpackG: Hersteller und nachfolgende Vertreiber müssen gebrauchte, restentleerte Transportverpackungen „der gleichen Art, Form und Größe“ am Übergabeort unentgeltlich zurücknehmen und einer Wiederverwendung oder Verwertung zuführen. Seit dem 1. Juli 2022 besteht zusätzlich eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID – auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie die Transportverpackung. Der Mechanismus lautet in der Praxis „entpflichten statt lizenzieren“.

Nachhaltigkeit in der Transportverpackung

2023 fielen in Deutschland rund 17,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an, davon wurden 69,4 % werkstofflich recycelt und insgesamt 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet. Bei Tertiärverpackungen liegt der Hebel vor allem bei Material und Mehrweg: Dünnere, dehnfähigere Stretchfolien sparen bei gleicher Sicherungsleistung Kunststoff ein, und Ladehilfsmittel wie Euro-Paletten oder Gitterboxen sind als Mehrwegsysteme im Umlauf, statt nach einer Fahrt zu Abfall zu werden. Weiterführende Einordnungen zu Verpackungsmaterial und Kunststoffreduktion liefern die Beiträge zur Nachhaltigkeit bei der Lebensmittelverpackung und zur Plastikverschmutzung.

Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung im VergleichVerpackungsebenen im VergleichVom Produkt bis zur Ladeeinheit1PrimärverpackungUnmittelbarer Kontakt zum ProduktBeispiele: Flasche, Tube, Blister2SekundärverpackungBündelt mehrere PrimärverpackungenBeispiele: Umkarton, Faltschachtel3TertiärverpackungBildet die Ladeeinheit für TransportBeispiele: Palette, Gitterbox, Big BagJede Ebene erfüllt eine eigene Schutzfunktion.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung?

Die Primärverpackung hat direkten Produktkontakt (z. B. eine Flasche), die Sekundärverpackung bündelt mehrere Primärverpackungen zu einer Verkaufseinheit (z. B. ein Umkarton), und die Tertiärverpackung fasst mehrere Sekundärverpackungen zu einer Lade- oder Transporteinheit zusammen, etwa eine mit Folie umwickelte Palette. Rechtlich entsprechen diese Stufen laut DIN 55405 und VerpackG §3 den Begriffen Verkaufsverpackung, Umverpackung und Transportverpackung.

Welche Materialien werden für Tertiärverpackungen verwendet?

Am gebräuchlichsten sind Holzpaletten nach DIN EN 13698-1, PE-Stretchfolie zur Fixierung sowie Umreifungsbänder aus PET oder Stahl. Für Mehrwegtransporte kommen Gitterboxen und Rollcontainer aus Stahl zum Einsatz, für Schüttgüter Big Bags aus gewebtem Polypropylen nach DIN EN ISO 21898.

Muss eine Tertiärverpackung beim dualen System lizenziert werden?

Nein. Transportverpackungen sind nach VerpackG nicht systembeteiligungspflichtig und müssen nicht lizenziert werden. Hersteller und Vertreiber müssen sie stattdessen seit Juli 2021 nach § 15 VerpackG zurücknehmen und seit Juli 2022 einmalig im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Wie trägt Tertiärverpackung zur Nachhaltigkeit in der Logistik bei?

Vor allem durch Materialeinsparung und Mehrwegnutzung: Hochleistungs-Stretchfolien benötigen bei vergleichbarer Sicherungsleistung weniger Kunststoff, und Ladehilfsmittel wie Euro-Paletten oder Gitterboxen zirkulieren als Mehrwegsysteme zwischen den Beteiligten der Lieferkette, statt nach einmaligem Gebrauch zu Abfall zu werden.

Mehr Infos zum Thema finden Sie auf