Auf einen Blick
- Rechtsform
- Bundesanstalt (wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde)
- Gründung
- 1954
- Zertifizierungen
- Benannte Stelle (Notified Body) der EU, Kennnummer 0589
- Standorte
- Berlin (Stammgelände Unter den Eichen, Zweiggelände Fabeckstraße, seit 2015 Adlershof), Testgelände Technische Sicherheit in Baruth/Mark
- Leistungen
- Verpackungsprüfung und Labore
- Verfahren
- Bauartprüfung, Bauartzulassung, Kennzeichnungsvergabe, chemische Verträglichkeitsprüfung, Abuse-Tests an Energiespeichern
- Regelwerke
- ADR, RID, IMDG-Code
- Informationsangebote
- Datenbank GEFAHRGUT, Plattform Technische Sicherheit
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit Sitz in Berlin ist in Deutschland die zuständige Bundesbehörde für Bauartprüfung, Bauartzulassung und Kennzeichnungsvergabe bei Gefahrgutverpackungen. Sie nimmt diese Aufgabe als zentrale Zulassungsstelle wahr.
Geprüft werden Verpackungskonstruktionen, Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen nach den Testvorschriften von ADR, RID und IMDG-Code. Hinzu kommen die chemische Verträglichkeit von Füllgut und Verpackungsmaterial sowie Prüfungen an elektrischen Energiespeichern mit Klimaprüfungen und elektrischen, thermischen und mechanischen Abuse-Tests.
Ein zweiter Aufgabenbereich ist die Anerkennung von Prüfstellen. Private und institutionelle Prüfstellen dürfen nach Anerkennung durch die BAM Bauartprüfungen durchführen und werden von ihr überwacht. Ebenso anerkannt werden Qualitätssicherungsprogramme für Herstellung, Wiederaufarbeitung, Rekonditionierung und Reparatur von Verpackungen, Großpackmitteln und Großverpackungen.
Die Ursprünge reichen bis 1871 zurück, als im Keller der Berliner Gewerbeakademie die Materialforschung begann. 1904 entstand daraus das Materialprüfungsamt in Berlin-Dahlem, 1954 die Bundesanstalt als Ressortforschungseinrichtung. 2015 kam ein Wissenschaftsstandort in Adlershof hinzu.
Produkte und Leistungen
| Produkt | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Bauartprüfung Gefahrgutverpackungen | Verpackungsprüfung und Labore | Zulassung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen für den Transport gefährlicher Güter nach ADR, RID, IMDG-Code und GGVSEB. |
| Anerkennung von Prüfstellen | Verpackungsprüfung und Labore | Private und institutionelle Stellen werden zur Durchführung von Bauartprüfungen anerkannt und regelmäßig von der BAM überwacht. |
| Qualitätssicherungsprogramm-Anerkennung | Verpackungsprüfung und Labore | Anerkennung von Programmen zur Qualitätssicherung bei Herstellung, Wiederaufarbeitung, Rekonditionierung und Reparatur von Verpackungen, IBC und Großverpackungen. |
| Prüfung elektrischer Energiespeicher | Verpackungsprüfung und Labore | Klimaprüfungen sowie elektrische, thermische und mechanische Abuse-Tests an Batterien und Energiespeichern. |
| Chemische Verträglichkeitsprüfung | Verpackungsprüfung und Labore | Untersuchung, wie Füllgut und Verpackungsmaterial einer Gefahrgutverpackung zusammenwirken. |
Häufige Fragen
Welche Verpackungen prüft die BAM?
Geprüft werden Gefahrgutverpackungen wie Kanister, Kisten und Fässer sowie Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen. Grundlage der Bauartprüfung sind die Vorschriften von ADR, RID, IMDG-Code und ICAO-TI für Straße, Schiene, See und Luft. Verpackungen und IBC aus Kunststoff müssen zusätzlich auf ihre Verträglichkeit mit dem jeweiligen Füllgut geprüft werden.
Kann eine private Prüfstelle Bauartprüfungen durchführen?
Ja, sofern die BAM sie als Prüfstelle anerkannt hat. Anerkannte Prüfstellen durchlaufen eine erstmalige und alle drei Jahre wiederholte Eignungsprüfung durch die BAM und stehen unter ihrer Überwachung. Daneben erkennt die BAM Überwachungsstellen sowie Inspektionsstellen für die wiederkehrende Prüfung bestimmter IBC an.
Wer vergibt die Kennzeichnung für Gefahrgutverpackungen in Deutschland?
Das übernimmt die BAM. Mit dem Zulassungsschein genehmigt sie die serienmäßige Herstellung und Kennzeichnung einer Gefahrgutverpackung. Voraussetzung ist ein Prüfbericht über die bestandene Bauartprüfung, erstellt von der BAM oder einer von ihr anerkannten Prüfstelle.
Werden auch Qualitätssicherungsprogramme anerkannt?
Ja. Ein anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm brauchen Unternehmen, die Verpackungen herstellen, wiederaufarbeiten oder rekonditionieren, IBC herstellen, wiederaufarbeiten oder reparieren oder Großverpackungen herstellen oder wiederaufarbeiten. Die Einhaltung kontrollieren die BAM oder von ihr anerkannte Überwachungsstellen, in der Regel einmal jährlich.
Wo lässt sich das Gefahrgutrecht nachschlagen?
Die Bundesanstalt betreibt die Datenbank GEFAHRGUT sowie die Plattform Technische Sicherheit, die über das Gefahrgutrecht informieren. Beide ergänzen die Arbeit an Bauartprüfung, Zulassung und Prüfstellenanerkennung.