Mehrwegverpackung

Mehrwegverpackung
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Eine Mehrwegverpackung ist laut Verpackungsgesetz eine Verpackung, die von vornherein dafür konzipiert ist, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden (§ 3 Abs. 3 VerpackG). Anders als eine Einwegverpackung, die nach einmaliger Nutzung entsorgt oder recycelt wird, durchläuft sie einen Kreislauf aus Rücknahme, Reinigung und erneuter Befüllung. Seit 2023 gilt in Deutschland zudem eine gesetzliche Pflicht, Mehrweg in bestimmten Bereichen überhaupt anzubieten.

Was ist eine Mehrwegverpackung?

Ob eine Verpackung als Mehrweg zählt, entscheidet nicht ihr Material, sondern ihre Zweckbestimmung und ein funktionierendes Rücknahmesystem, über das sie tatsächlich mehrfach in Umlauf kommt. Verbreitet sind Getränkeflaschen aus Glas oder PET, Mehrwegbecher und -boxen im Gastronomiebereich sowie Kisten, Steigen, Paletten und Großbehälter in der Logistik.

Für Verbraucher ist die Unterscheidung zur Einwegverpackung im Handel nicht immer eindeutig, seit auch pfandpflichtige Einwegflaschen in denselben Kistenregalen stehen wie Mehrwegflaschen. Eine Orientierung bietet laut Umweltbundesamt die Pfandhöhe: Einwegflaschen sind einheitlich mit 25 Cent bepfandet, während Mehrwegpfand meist 8 oder 15 Cent beträgt.

Rechtliche Grundlagen: Mehrwegangebotspflicht seit 2023

Ein eigenständiges „Mehrwegverpackungsgesetz“ existiert nicht – die Mehrwegangebotspflicht ist Teil des bestehenden Verpackungsgesetzes. Seit dem 1. Januar 2023 schreiben §§ 33 und 34 VerpackG vor, dass Betriebe, die Speisen oder Getränke in Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern anbieten, am selben Ort verpflichtend auch eine Mehrwegalternative bereitstellen müssen – zu keinem höheren Preis und zu keinen schlechteren Bedingungen als die Einwegvariante. Betroffen sind neben Restaurants und Lieferdiensten auch Cafés, Bäckereien, Kantinen, Tankstellen und Supermärkte mit entsprechendem To-Go-Angebot.

Eine Erleichterung gilt für kleine Betriebe: Wer höchstens fünf Beschäftigte hat und eine Verkaufs- beziehungsweise Versandfläche von maximal 80 Quadratmetern, darf die Pflicht auch erfüllen, indem er von Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllt (§ 34 VerpackG). Auf diese Möglichkeit muss durch gut sicht- und lesbare Informationstafeln hingewiesen werden.

Wie groß der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit bleibt, zeigt die amtliche Statistik: Das Verpackungsgesetz gibt für Getränke eine Mehrwegquote von 70 Prozent als Ziel vor (§ 1 Abs. 3 VerpackG). Erreicht wurden 2023 tatsächlich 34,3 Prozent – ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr, aber weit unter der gesetzlichen Zielmarke.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Ab dem 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, unmittelbar geltendes Recht und macht Mehrweg über das deutsche Verpackungsgesetz hinaus verbindlich. Für Transportverpackungen wie Paletten, Kisten, Steigen und Großpackmittel schreibt Artikel 29 vor, dass ab dem 1. Januar 2030 mindestens 40 Prozent der eingesetzten Verpackungen innerhalb eines Wiederverwendungssystems Mehrweg sein müssen; ab 2040 steigt die Vorgabe auf 70 Prozent.

Auch für die Gastronomie kommt eine zweite, EU-weite Frist hinzu: Ab 2027 müssen Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen es Kunden ermöglichen, eigene Behälter kostenfrei befüllen zu lassen. Ab 2028 kommt die Pflicht hinzu, zusätzlich eine Mehrwegverpackung innerhalb eines Rücknahmesystems anzubieten.

Poolsysteme: Wie Mehrweg in der Praxis organisiert wird

Damit Mehrweg im großen Maßstab funktioniert, braucht es mehr als eine robuste Verpackung – es braucht ein herstellerübergreifendes Rücknahme- und Reinigungssystem, das Rückläufe bündelt. Größtes Beispiel im Getränkebereich ist das Poolsystem der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB): Rund 180 Mineralbrunnenbetriebe nutzen gemeinsam dieselben Flaschentypen, allen voran die seit rund 50 Jahren produzierte Glas-Perlflasche. Über 70 Prozent aller Mehrwegflaschen im deutschen Mineralwassermarkt sind GDB-Poolflaschen. Glasflaschen erreichen darin bis zu 50 Umläufe, Mehrweg-PET-Flaschen bis zu 25.

Das Prinzip lässt sich übertragen: In der Logistik zirkulieren Europaletten, Kunststoffsteigen und Gitterboxen über herstellerunabhängige Poolsysteme zwischen Lieferanten, Handel und Rückführlogistik. Damit sind Poolsysteme ein praktisches Beispiel für funktionierende Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsbranche: Je dichter das Netz aus Reinigungs- und Rücknahmestellen und je kürzer die Transportwege, desto mehr Umläufe erreicht eine einzelne Verpackung.

Mehrwegverpackung: Kreislauf und Quoten im VergleichMehrwegverpackung: Kreislauf und Quoten1. Der Mehrweg-Kreislauf1Herstellung & Befüllung2Vertrieb & Verkauf3Nutzung durch Kunden4Rücknahme (Pfand / Pool)5Reinigung & Aufbereitung2. Mehrwegquoten im VergleichAnteil an Mehrwegverpackungen in ProzentGetränke – Ist-Quote 202334,3 %Getränke – gesetzliches Ziel (VerpackG)70 %Transportverpackung – PPWR-Ziel 203040 %Transportverpackung – PPWR-Ziel 204070 %

Einsatzbereiche: Getränke, Gastronomie, Logistik

In der Lebensmittel- und Getränkeindustrie ist Mehrweg traditionell am stärksten verbreitet, auch wenn die Gesamtquote unter dem gesetzlichen Ziel liegt. In der Gastronomie hat die Angebotspflicht seit 2023 spürbar mehr Mehrwegoptionen ins Regal gebracht, insbesondere bei to-go verkauften Speisen und Heißgetränken.

Mehrwegverpackungen in Getränkeindustrie, Gastronomie und Logistik
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In der Logistik zählen Mehrwegsysteme zur klassischen Tertiärverpackung: Europaletten, Gitterboxen und Kunststoffbehälter transportieren und schützen Waren über mehrere Stationen der Lieferkette, bevor sie zur Wiederbefüllung zurückgeführt werden. Nach einer Erhebung des Umweltbundesamts liegt der Mehrweganteil am gesamten Transportverpackungsmarkt derzeit bei schätzungsweise 13 Prozent – bei Obst und Gemüse sind es 25 bis 50 Prozent, bei Backwaren unter 25 Prozent.

Ökobilanz: Wann sich Mehrweg wirklich lohnt

Ob eine Mehrwegverpackung ökologisch besser abschneidet als Einweg, hängt nicht vom Material allein ab, sondern von der tatsächlich erreichten Umlaufzahl, der Rückführquote und den Transportdistanzen. Laut Umweltbundesamt sind regionale Mehrwegflaschen aus Glas oder PET die umweltfreundlichste Getränkeverpackung – vorausgesetzt, sie erreichen ausreichend viele Umläufe und werden nicht quer durchs Land transportiert.

Bei Transportverpackungen zeigt sich der Effekt schon nach wenigen Zyklen: Mehrwegkisten für Obst, Gemüse, Backwaren und Eier sparen laut UBA-Berechnungen bereits nach drei bis sechs Umläufen mehr Material ein als vergleichbare Einweg-Kartonagen. Bei rund 35 Umläufen sinkt der Materialverbrauch um mehr als 90 Prozent gegenüber Einweg. Wird eine Mehrwegverpackung dagegen kaum zurückgeführt oder über weite Strecken transportiert, schrumpft ihr ökologischer Vorteil oder kehrt sich um.

Mehrweg-System Typische Umlaufzahl Pfand / Kennzeichnung Besonderheit
Glas-Mehrwegflasche (z. B. GDB-Poolflasche) bis zu 50 8 oder 15 Cent größtes Poolsystem Europas, über 70 % Marktanteil bei Mehrweg-Mineralwasser
PET-Mehrwegflasche bis zu 20–25 8, 15 oder 25 Cent* leichter als Glas, kürzere Rückführwege möglich
Mehrweg-Transportkiste/-steige (Obst, Gemüse, Backwaren) Materialvorteil ab 3–6 Umläufen Poolsysteme in der Logistik; Mehrweganteil am Transportverpackungsmarkt ca. 13 %
Einwegflasche (Pfand-Einweg) 1 einheitlich 25 Cent kein Rücknahme-/Poolsystem; steht oft neben Mehrweg im selben Kistenregal

*PET-Mehrwegflaschen tragen teils denselben Pfandbetrag wie Einwegflaschen; zur Unterscheidung hilft die Mehrweg-Kennzeichnung auf dem Etikett.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Mehrwegverpackung genau?

Rechtlich ist eine Mehrwegverpackung eine Verpackung, die dazu konzipiert und bestimmt ist, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden (§ 3 Abs. 3 VerpackG). Sie wird über ein Rücknahmesystem gesammelt, gereinigt und erneut befüllt, statt nach einmaliger Nutzung zu Abfall zu werden.

Welche gesetzlichen Pflichten gelten seit 2023 für Mehrwegverpackungen in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe, die Speisen oder Getränke in Einwegkunststoffverpackungen oder -bechern anbieten, nach §§ 33 und 34 VerpackG am selben Ort auch eine Mehrwegalternative bereitstellen – zu keinem höheren Preis. Kleinbetriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Fläche dürfen stattdessen mitgebrachte Kundenbehälter befüllen.

Wie werden Mehrwegverpackungen richtig zurückgegeben?

Mehrwegverpackungen werden beim Handel, in der Gastronomie oder an dafür vorgesehenen Rücknahmestellen abgegeben und über das jeweilige Pool- oder Rücknahmesystem gesammelt, gereinigt und wieder befüllt. Die Pfandhöhe hilft bei der Einordnung: Mehrwegpfand liegt meist bei 8 oder 15 Cent, Einwegpfand einheitlich bei 25 Cent.

Sind Mehrwegverpackungen wirklich günstiger oder besser als Einweg?

Das hängt von der erreichten Umlaufzahl und den Transportwegen ab. Laut Umweltbundesamt schneiden regionale Mehrwegsysteme ökologisch am besten ab; bei Transportverpackungen entsteht der Materialvorteil gegenüber Einweg-Kartonagen bereits nach drei bis sechs Umläufen. Wird eine Verpackung kaum zurückgeführt, kann der Vorteil schrumpfen.

Was ändert sich durch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Mehrweg?

Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 EU-weit unmittelbar. Für Transportverpackungen schreibt sie ab 2030 einen Mehrweganteil von mindestens 40 Prozent vor, ab 2040 von 70 Prozent. Gastronomiebetriebe müssen ab 2027 eigene Mitbringbehälter zulassen und ab 2028 zusätzlich eine Mehrwegverpackung anbieten.