Auf einen Blick
- Rechtsform
- Bundesanstalt (wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde)
- Standorte
- Berlin
- Leistungen
- Verpackungsprüfung und Labore
- Verfahren
- Bauartprüfung, Bauartzulassung, Kennzeichnungsvergabe
- Regelwerke
- ADR, RID, IMDG-Code
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit Sitz in Berlin ist in Deutschland die zuständige Bundesbehörde für Bauartprüfung, Bauartzulassung und Kennzeichnungsvergabe bei Gefahrgutverpackungen. Sie nimmt diese Aufgabe als zentrale Zulassungsstelle wahr.
Geprüft werden Verpackungskonstruktionen, Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen nach den Testvorschriften von ADR, RID und IMDG-Code.
Ein zweiter Aufgabenbereich ist die Anerkennung von Prüfstellen. Private und institutionelle Stellen dürfen nach Anerkennung durch die BAM Bauartprüfungen in deren Auftrag durchführen. Ebenso anerkannt werden Qualitätssicherungsprogramme für Herstellung, Rekonditionierung, Reparatur und Prüfung von Verpackungen.
Produkte und Leistungen
| Produkt | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Bauartprüfung Gefahrgutverpackungen | Verpackungsprüfung und Labore | Zulassung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen für den Transport gefährlicher Güter nach GGVSE. |
| Anerkennung von Prüfstellen | Verpackungsprüfung und Labore | Private und institutionelle Stellen werden zur Durchführung von Bauartprüfungen im Auftrag der Bundesanstalt anerkannt. |
| Qualitätssicherungsprogramm-Anerkennung | Verpackungsprüfung und Labore | Anerkennung von Programmen zur Qualitätssicherung bei Herstellung, Rekonditionierung, Reparatur und Prüfung von Verpackungen. |
Häufige Fragen
Welche Verpackungen prüft die BAM?
Die BAM prüft Verpackungskonstruktionen, Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen für den Gefahrguttransport. Die Prüfung erfolgt nach den Testvorschriften von ADR, RID und IMDG-Code. Zuständig ist sie dafür als Bundesoberbehörde.
Kann eine private Prüfstelle Bauartprüfungen durchführen?
Ja, sofern die BAM sie anerkannt hat. Die Bundesanstalt erkennt private und institutionelle Prüfstellen an, die in ihrem Auftrag Bauartprüfungen von Gefahrgutverpackungen, IBC und Großverpackungen durchführen dürfen.
Wer vergibt die Kennzeichnung für Gefahrgutverpackungen in Deutschland?
Die Kennzeichnungsvergabe liegt bei der BAM. Sie ist zugleich für Bauartprüfung, Bauartzulassung und die Anerkennung von Prüfstellen zuständig und nimmt diese Aufgabe als zentrale Zulassungsstelle wahr.
Werden auch Qualitätssicherungsprogramme anerkannt?
Ja. Die BAM erkennt Qualitätssicherungsprogramme für Herstellung, Rekonditionierung, Reparatur und Prüfung von Verpackungen an. Dieser Leistungsbereich besteht neben der Bauartprüfung und der Anerkennung von Prüfstellen.