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Redaktion verpackungswirtschaft.de · Stand: 20. September 2026
Wer eine Folienverpackung auf Papier umstellt, entscheidet nicht über ein Material, sondern über eine Beschichtung. Sie legt fest, welche Barriere die Packung erreicht, und wie viel vom Packungsgewicht im Altpapierstrom als Wertstoff zählt. In vielen Projekten laufen beide Fragen getrennt: Barrierewerte vom Lieferanten, Recyclingbewertung später vom Prüfinstitut. Dieser Beitrag legt beides nebeneinander, samt den Messbedingungen der Zahlen.
Auf einen Blick
- Unbeschichtetes Rohpapier liegt bei über 4.000 cm³/(m²·d·bar) und 2.004 g/(m²·d), im Öldurchschlagtest bei 100 Prozent Durchschlagfläche.
- Eine LDPE-Extrusionsschicht von 16,0 µm zeigt beim Sauerstoff keinen messbaren Barriereeffekt; beim Wasserdampf liegen Aufbauten mit LDPE rund 96 Prozent unter dem Basiskarton.
- Im Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister zählt keine barrierewirksame Schicht zum Wertstoff, ein mineralischer Pigmentstrich nur ohne Barrierefunktion.
- Bleibt der Einzelnachweis über den Blattklebetest aus, wird der Barrierestrich zur Unverträglichkeit: Die Recyclingfähigkeit beträgt dann 0 Prozent.
- Nach Art. 5 Abs. 5 PPWR gelten seit dem 12. August 2026 PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt: 25 ppb je Einzel-PFAS, 250 ppb in der Summe, 50 ppm einschließlich polymerer PFAS.
Womit Papier ohne Beschichtung ankommt
In der Messreihe von Papiertechnischer Stiftung und Fraunhofer IVV lag ein unbeschichtetes, holzfreies Rohpapier oberhalb der oberen Messgrenze von 4.000 cm³/(m²·d·bar), gemessen nach DIN 53380 Teil 3 bei 23 °C und 50 Prozent relativer Feuchte mit trockenem Trägergas. Die Wasserdampfdurchlässigkeit betrug 2.004 g/(m²·d) nach DIN 53122-1 bei 23 °C und einem Feuchtegefälle von 85 auf 0 Prozent. Im Öldurchschlagtest mit Erdnussöl über 24 Stunden bei 23 °C und 50 Prozent relativer Feuchte schlug das Öl auf 100 Prozent der Prüffläche durch.
Papier bringt Steifigkeit, Bedruckbarkeit und einen etablierten Verwertungsweg mit, aber keine Barriere. Jede Schutzwirkung kommt aus der Beschichtung, und jede Beschichtung ist ein eigener Gestaltungsparameter. Das Schaubild ordnet die Schichten von außen nach innen.
Kennwerte je Beschichtungsart und die Bedingungen dazu
Die Übersicht fasst Messwerte aus mehreren unabhängigen Untersuchungen zusammen. Es sind Größenordnungen, keine Produktdaten: Substrat, Auftragsmenge und Prüfklima unterscheiden sich je Zeile, die Zahlen sind nicht untereinander verrechenbar.
| Beschichtung | Sauerstoff | Wasserdampf | Fett und Öl | Substrat und Messbedingung |
|---|---|---|---|---|
| ohne (Referenz) | über 4.000 cm³/(m²·d·bar) | 2.004 g/(m²·d) | 100 Prozent Durchschlag | holzfreies Rohpapier; DIN 53380-3 bei 23 °C/50 Prozent; DIN 53122-1 bei 23 °C, 85 auf 0 Prozent; Öltest 23 °C/50 Prozent, 24 Stunden |
| Dispersion, wässrig (Styrol/Butylacrylat, 3 Aufträge, 10 µm) | 920 cm³/(m²·d) | 200 g/(m²·d) | nicht erhoben | ungestrichener Karton; Sauerstoff gegen Umgebungsluft mit 50 bis 60 Prozent relativer Feuchte; Wasserdampf 23 °C/85 Prozent im Becherverfahren |
| Extrusion PE (LDPE, 16,0 µm, 14,9 g/m²) | kein messbarer Barriereeffekt | rund 96 Prozent unter dem Basiskarton, gemessen über einer Nanocellulose-Schicht | Kit 12 (PE-Referenz, andere Messreihe) | pigmentgestrichener Basiskarton; ASTM F1927 bei 23 °C/50, 25 °C/75 und 38 °C/90 Prozent; ASTM E96 bei 23 °C/50 und 38 °C/90 Prozent |
| Direktmetallisierung (rund 50 nm Aluminium, 0,14 g/m², auf Dispersionsvorstrich) | keine frei belegte Kennzahl | bei 38 °C/90 Prozent rund zehnfacher Wert gegenüber 23 °C/85 Prozent | nicht erhoben | hochbarrieriges metallisiertes Papier |
| biobasiert (Stärke/PVOH 70 zu 30 bzw. PLA-Extrusion, 18,7 µm) | 1.492 cm³/(m²·d·bar) bzw. 302 bis 366 cm³/(m²·d) | 1.008 g/(m²·d) | 1,2 Prozent Durchschlag | Stärke/PVOH auf demselben Rohpapier wie die Referenz; PLA auf Karton nach ASTM F1927 bei 23 °C/50 Prozent |
Daraus folgen drei Punkte. Erstens arbeitet kein Prinzip in beide Richtungen gleich gut: Die PE-Schicht ist eine Wasserdampfbarriere und praktisch keine Sauerstoffbarriere; die hydrophile Stärke-PVOH-Schicht hält Fett fast vollständig zurück (1,2 statt 100 Prozent Durchschlag), lässt Wasserdampf mit 1.008 g/(m²·d) aber weitgehend passieren. Eine reine PVOH-Schicht kam in derselben Reihe auf 483 cm³/(m²·d·bar) und 355 g/(m²·d) bei 16,8 Prozent Fettdurchschlag.
Zweitens entscheidet die Zahl der Aufträge über die Größenordnung: Derselbe Dispersionsstrich lag mit einem Auftrag (5 µm) bei 62.000 cm³/(m²·d), mit zwei Aufträgen (8 µm) bei 23.000 und erst mit drei (10 µm) bei 920. Als Orientierung nennen die Autoren Literaturwerte für Lebensmittelverpackungen: unter 15 cm³/(m²·d) beim Sauerstoff, unter 10 g/(m²·d) für eine Wasserdampf-Hochbarriere. Drittens sind die Auftragsfenster klein: 4evergreen nennt für nasse Barrierestriche 5 bis 20 g/m² und für Extrusionsschichten 8 bis 40 µm.
Warum dieselbe Probe zwei Zahlen liefert
Bei faserbasierten Materialien wirkt das Prüfklima stärker als bei Folien. Für hochbarrierige metallisierte Papiere zeigt eine Untersuchung in Packaging Technology and Science, dass eine Messung bei 38 °C und 90 Prozent relativer Feuchte eine rund zehnmal so hohe Wasserdampfdurchlässigkeit liefert wie dieselbe Probe bei 23 °C und 85 Prozent. Die Autoren führen das auf eine Schädigung der dünnen Barriereschicht zurück und halten 38 °C/90 Prozent für die Prüfung von Papier für ungeeignet.
Beim Sauerstoff zeigt sich dasselbe Muster: Eine Probe mit Mikrofibrillen-Cellulose unter einer LDPE-Schicht lag bei 23 °C und 50 Prozent relativer Feuchte bei 12 und 16 cm³/(m²·d), bei 38 °C und 90 Prozent dagegen bei 1.264 und 1.346. Wer Lieferantenangaben vergleicht, vergleicht deshalb zuerst die Prüfklimata. Für Folienstrukturen ist diese Logik aus den Beiträgen zur Barrierefolie und zur Sperrschicht bekannt; bei Papier kommt die Feuchteaufnahme des Faserverbunds hinzu.

Wie der Altpapierstrom die Beschichtung prüft
Drei Bezugssysteme bauen aufeinander auf. Die PTS-Methode RH 021 bewertet in der Kategorie 2, also ohne Deinking, die Zerfaserbarkeit und die Sauberkeit des nutzbaren Faseranteils.
Die harmonisierte CEPI-Labormethode Teil 1 liegt seit Februar 2025 in der Version 3 vor und legt den Ablauf fest: 50 g ofentrockene Probe, zehn Minuten Aufschlagen mit 30.000 Umdrehungen, Grobsortierung über eine Lochplatte mit 5 mm, Feinsortierung über einen Schlitz von 0,15 mm. Erreicht der Sortierrückstand aus Grobrückstand plus 0,9 mal Feinrückstand 15 Prozent oder mehr, wird zusätzlich 20 Minuten aufgeschlagen. Aus dem Sortieraccept entstehen Handblätter mit 60 g/m², die nach dem Trocknen von Trägerkarton und Deckblatt abgezogen werden: Level 1 keine Klebeneigung, Level 2 Faserausrisse, Level 3 sichtbare Beschädigung oder Löcher über 1 mm.
Das 4evergreen-Bewertungsprotokoll rechnet diese Messwerte in einen Score aus Sortierausbeute abzüglich gelöster und kolloidaler Stoffe, sichtbarer Verunreinigungen und Blattklebeneigung um. Labor und Betrieb liegen dabei nicht gleichauf: Ein braunes Verpackungspapier mit Festigkeitsadditiv erreichte 99 Punkte im Labor und 97 im Pilotmaßstab, beide Male technisch recyclingfähig im konventionellen Prozess, doch der Makrostickygehalt stieg von 2,2 auf 61,5 mm²/kg; an der Geschwindigkeitsgrenze der Pilotmaschine klebte die Bahn an der ersten Trockenwalze an.
Was der Mindeststandard aus jeder Schicht macht
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat den Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 26 Abs. 3 VerpackDG am 31. August 2026 veröffentlicht; er gilt für Verpackungen des Folgejahres. Papier und Karton ohne Verbund führt er als Kategorie 2, Verbunde mit überwiegendem Papieranteil als Kategorie 3b, Referenzanwendung ist jeweils Wellpappenrohpapier; für 3b empfiehlt er einen Einzelnachweis über die Recyclinginfrastruktur.
| Schicht | Einstufung im Mindeststandard | Ausgelöste Prüfung | Befund aus dem Altpapierstrom |
|---|---|---|---|
| Pigmentstrich ohne Barrierefunktion | Wertstoff | keine | unkritisch ohne Siegel- oder Barrierewirkung |
| Dispersionsstrich, Heißsiegellack | abtrennbar oder bedingt kompatibel | P8 (Blattklebetest) | Mineralölbarriere-Proben: Ausbeute 69 bis 88 Prozent, Stickies 5,78 bis 345.634,96 mm²/kg |
| Extrusionsbeschichtung | abtrennbar oder bedingt kompatibel | P6.2 bei beidseitiger Beschichtung | Mineralölbarriere-Proben: Ausbeute 49 bis 68 Prozent, Schichten gut ablösbar |
| Metallisierung, AlOx, SiOx | abtrennbar oder bedingt kompatibel | P0.1 nur bei Aluminiumfolienkaschierung | Prüfung nötig wegen Stardust-Effekt, Klebeneigung und Ausbeuteverlust |
| Wachs-, Öl-, Bitumenpapier im Hauptkörper | Unverträglichkeit | entfällt | Recyclingfähigkeit 0 Prozent |
Die Rechenlogik ist streng: Was nicht Wertstoff ist, erhöht das Gesamtgewicht, zählt aber nicht in den Zähler, und der Prozentwert sinkt entsprechend. Ein mineralischer Pigmentstrich zählt nur zum Wertstoff, wenn er weder eine Siegelfunktion noch eine Funktion als Wasserdampf-, Sauerstoff- oder Fettbarriere hat. Für Dispersionsbeschichtungen, Heißsiegellacke und polymer-mineralische Beschichtungen verlangt Prüfkriterium P8 den analytischen Einzelnachweis, dass keine starke Klebewirkung besteht; anerkannt ist der Blattklebetest nach Kapitel 8.7 der CEPI-Methode mit der Stufe Level 3. Fehlt der Nachweis, ist der Gestaltungsparameter eine Unverträglichkeit, und die Recyclingfähigkeit fällt auf 0 Prozent. Bei beidseitig beschichtetem oder beidseitig metallisiertem Papier verlangt P6.2 einen Nachweis der Zerfaserbarkeit; wasserlösliche oder kolloidal gelöste Anteile sind abzuziehen. Bei Flüssigkeiten, Ölen und Emulsionen kommt P6.1 hinzu, das nur bei trockenen Füllgütern unter 15 Prozent Feuchte entfällt.
Die europäische Ebene sortiert dieselben Schichten anders. 4evergreen stuft eine einseitige thermoplastische Extrusionsbeschichtung innen als voll oder eingeschränkt verträglich ein, eine beidseitige dagegen als nicht verträglich mit dem konventionellen Prozess: Sie lässt sich nur in Papierfabriken mit Spezialprozess und eigenem Pulper verarbeiten. Für Dispersionen, Wachsdispersionen und Metallisierungen verlangt die Leitlinie eine Einzelfallprüfung.
PFAS: was seit dem 12. August 2026 gilt
Fluorierte Ausrüstungen waren lange der einfachste Weg zu einer Fettbarriere auf Papier. Nach Art. 5 Abs. 5 PPWR dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt seit dem 12. August 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS in einer Konzentration von oder über 25 ppb je einzeln gemessenem PFAS, 250 ppb für die Summe der gezielt gemessenen PFAS oder 50 ppm einschließlich polymerer PFAS enthalten. Übersteigt der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, ist auf Verlangen nachzuweisen, welcher Anteil davon als PFAS gemessen wurde. Bis zum 12. August 2030 prüft die Kommission, ob die Regelung bleibt.
Dabei liegt ein Zielkonflikt offen: 4evergreen führt fluorierte Barrieren als mit dem Recycling verträglich, empfiehlt den Verzicht aber wegen möglicher Bedenken bei Lebensmittelsicherheit und Bio-Persistenz und verweist auf künftig strengere Kontrollen der Fluorgehalte in Abwasser und Schlamm. Wer eine Fettbarriere ersetzt, tut das also wegen des Stoffrechts, nicht wegen des Recyclings.
Was das in Entwicklung und Einkauf bedeutet
Aus den Bewertungsregeln ergibt sich eine Reihenfolge.
- Barrierebedarf getrennt nach Sauerstoff, Wasserdampf, Fett und Aroma festlegen, jeweils mit dem Prüfklima der Lieferkette. Ein Wert ohne Temperatur und relative Feuchte ist keine Spezifikation.
- Auftragsmenge in g/m² oder Schichtdicke in µm, die Angabe ein- oder beidseitig und die chemische Basis der Beschichtung anfordern. Ohne diese drei Angaben lässt sich der Prozentwert des Mindeststandards nicht rechnen.
- Prüfberichte verlangen statt Datenblättern: Blattklebetest für P8, Zerfaserbarkeitsprüfung für P6.2, Nachweis nach P6.1 bei feuchten Füllgütern.
- Bei Lebensmittelkontakt die PFAS-Werte nach Art. 5 Abs. 5 PPWR abfragen und den Gesamtfluorgehalt dokumentieren lassen.
- Den Zielwert benennen: den Prozentwert des Mindeststandards für das Beteiligungsentgelt oder die Leistungsstufen A ab 95, B ab 80 und C ab 70 Prozent nach Anhang II Tabelle 3 PPWR. Sie greifen nach Art. 6 Abs. 3 PPWR frühestens am 1. Januar 2030, sonst 24 Monate nach Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte.
In der Praxis scheitert es meist am zweiten Punkt: Viele Datenblätter nennen Barrierewerte, aber weder Auftragsmenge noch Bindemittelklasse, und ohne beides bleibt die Bemessung Schätzung. Strittig ist oft auch der Bemessungsgegenstand: Ein Siegelrand oder Fenster gehört ins Gesamtgewicht. Wie Systembeteiligung und Mindeststandard zusammenhängen, steht im Überblick zu den Verpackungsgesetzen.

Grenzen: wo Barrierepapier nicht trägt
Drei Grenzen sind belegbar. Erstens die Sauerstoffbarriere: Die in der Tabelle erfassten Prinzipien bleiben weit über der Orientierung von 15 cm³/(m²·d); erreicht wird sie nur von Mehrschichtaufbauten mit Nanocellulose, und auch dort nur bei 23 °C und 50 Prozent relativer Feuchte. Zweitens die Ausbeute: Je höher der Massenanteil der Barriere, desto weniger Faser kommt zurück. Im Vorhaben IGF 20521 N der TU Darmstadt lagen 18 Proben mit Mineralölbarriere bei Massenanteilen von 3 bis 36 Prozent (Dispersion) und 11 bis 41 Prozent (Extrusion), die Faserstoffausbeute im Akzept der Feinsortierung bei 69 bis 88 beziehungsweise 49 bis 68 Prozent. Drittens die Streuung: Die Stickywerte dieser Dispersionsproben reichten über fünf Zehnerpotenzen. Die Beschichtungsart allein sagt also wenig, es zählt die Rezeptur.
Dazu kommt die Infrastruktur: Beidseitig beschichtete und nassfeste Papiere brauchen einen Spezialprozess mit eigenem Pulper. Das folgende Video zeigt eine solche Aufbereitungsanlage und damit den Schritt, der über den Verwertungsweg entscheidet.
Der Bezugsrahmen ist messbar: 2023 fielen in Deutschland 17,9 Mio. t Verpackungsabfälle an, davon 7,851 Mio. t aus Papier, Pappe und Karton, mit einer Recyclingquote von 86,6 Prozent gegenüber 69,4 Prozent über alle Materialien. Nach § 42 Abs. 2 VerpackDG müssen die Systeme bei Papier, Pappe und Karton ab dem 1. Januar 2027 eine Quote von 90 Masseprozent erreichen. Eine Aussage wie „vollständig recyclingfähig“ bleibt ohne Bezugssystem unbelegt. Zu Sorten und Aufbau führt der Beitrag zur Papierverpackung, zum Funktionsprinzip der Beitrag zur Dampfsperre.
Quellen und Stand
- Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 26 Abs. 3 VerpackDG, 31. August 2026 (PDF), Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und Umweltbundesamt, abgerufen am 20.09.2026
- Harmonised European laboratory test method, Part I, Version 3 (PDF), Confederation of European Paper Industries, abgerufen am 20.09.2026
- Circularity by Design Guideline for Paper-based Packaging, Version 4 (PDF), 4evergreen, abgerufen am 20.09.2026
- Labormethode zur Bewertung der Rezyklierbarkeit von Papier- und Kartonprodukten mit Mineralölbarriere, IGF 20521 N (PDF), TU Darmstadt, Fachgebiet Papierfabrikation und Mechanische Verfahrenstechnik, abgerufen am 20.09.2026
- Beschichtungen auf Basis von Stärke zur Erfassung der Aromabarriere von Verpackungspapieren, IGF 21394 BG (PDF), Papiertechnische Stiftung und Fraunhofer IVV, abgerufen am 20.09.2026
- § 26 VerpackDG – Ökologische Gestaltung von Beteiligungsentgelten, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 20.09.2026
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 20.09.2026
- Verpackungsabfälle: Aufkommen und Verwertung, Umweltbundesamt, abgerufen am 20.09.2026
Stand: 20. September 2026. Die Kennwerte stammen aus unterschiedlichen Messreihen mit unterschiedlichen Substraten und Prüfklimata; sie sind Größenordnungen für den Vergleich der Beschichtungsprinzipien, keine Produktspezifikationen und nicht untereinander verrechenbar. Die delegierten Rechtsakte nach Art. 6 Abs. 4 PPWR liegen noch nicht vor; die endgültigen Berechnungsregeln für die Leistungsstufen können vom Mindeststandard abweichen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

