Nachhaltige Lösungen im Transportwesen: Verpackung, Mehrweg und CO2-Bilanz in der Logistik

Nachhaltige Lösungen im Transportwesen
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Nachhaltige Lösungen im Transportwesen entscheiden sich selten allein beim Antrieb – sie beginnen bei der Verpackung. Gewicht, Stapelfähigkeit und Ladungsdichte einer Sendung bestimmen, wie viele Fahrten, welches Verkehrsmittel und wie viel Verpackungsmaterial für denselben Warenstrom nötig sind. Dieser Beitrag ordnet die zentralen Stellschrauben ein: die CO2-Bilanz der Verkehrsträger, den rechtlichen Rahmen aus Verpackungsgesetz und EU-Verpackungsverordnung, Mehrwegsysteme, Materialwahl und Ladungssicherung.

Nachhaltige Lösungen im Transportwesen beginnen bei der CO2-Bilanz des Verkehrsträgers

Bevor einzelne Verpackungsmaßnahmen greifen, entscheidet die Wahl des Verkehrsträgers über den größten Teil der Emissionen einer Sendung. Nach einem Verkehrsträgervergleich der Deutschen Bahn stößt der Schienengüterverkehr rund 20 Gramm CO2-Äquivalente pro Tonnenkilometer aus, die Binnenschifffahrt rund 34 Gramm und der Lkw rund 119 Gramm – der Lkw verursacht damit knapp sechsmal so viel wie die Bahn.

CO2-Ausstoß je Verkehrsträger im GüterverkehrCO2-Ausstoß je VerkehrsträgerGramm CO2e pro TonnenkilometerBahn20 gBinnenschiff34 gLkw119 gQuelle: Deutsche Bahn (Stand 2025)

Für die Verpackungsplanung folgt daraus: Wird eine Sendung multimodal transportiert – etwa per Bahn oder Binnenschiff mit dem Lkw nur auf der letzten Meile –, muss die Verpackung mehrere Umschlagvorgänge unbeschadet überstehen. Stapelfestigkeit, Kantenschutz und eine dem jeweiligen Ladungsträger angepasste Grundfläche werden damit selbst zum Klimafaktor, weil beschädigte Ware zusätzliche Transporte und zusätzlichen Materialeinsatz nach sich zieht.

Rechtlicher Rahmen: Verpackungsgesetz und EU-Verpackungsverordnung

Transportverpackung nach Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) definiert Transportverpackungen in § 3 Absatz 1 Nummer 3 als Verpackungen, die Handhabung und Transport von Waren so erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und die typischerweise nicht an Endverbraucher weitergegeben werden – etwa Umverpackungen, Kartonagen oder Paletten. Nach § 15 Absatz 1 VerpackG müssen Hersteller und nachfolgende Vertreiber solcher Verpackungen gebrauchte, restentleerte Exemplare gleicher Art, Form und Größe am Übergabeort unentgeltlich zurücknehmen und einer Wiederverwendung oder Verwertung zuführen.

Leerraum- und Mehrwegvorgaben aus der PPWR

Die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, PPWR) verschärft die Vorgaben zusätzlich: Ab dem 1. Januar 2030 darf der Leerraumanteil in Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen 50 Prozent nicht überschreiten – Füll- und Polstermaterial zählt dabei zum Leerraum. Für Transportverpackungen gilt außerdem eine Wiederverwendungsquote: Ab 2030 müssen 40 Prozent, ab 2040 mindestens 70 Prozent im Kreislauf eines Mehrwegsystems geführt werden. Wer schon jetzt konsequent auf nachhaltige Verpackungen setzt, verringert damit auch das spätere Umstellungsrisiko.

Mehrwegtransportverpackungen und Poolingsysteme

Am weitesten verbreitet ist das Poolingsystem der Europalette: Weltweit sind nach Angaben der European Pallet Association (EPAL) mehr als 650 Millionen EPAL-Europaletten im offenen Tauschsystem im Umlauf. Beschädigte Paletten werden über lizenzierte Reparaturbetriebe wieder instand gesetzt statt entsorgt. Nach ähnlichem Prinzip zirkulieren Gitterboxen und klappbare Kunststoffbehälter, etwa in der Lebensmittellogistik zwischen Erzeugern, Zentrallagern und Handel.

Mehrwegsysteme senken den Materialverbrauch pro Transportvorgang, verursachen aber Rückführlogistik: Leere Ladungsträger müssen zum Absender zurücktransportiert oder in ein Pooling-Netzwerk mit ausreichender Depotdichte eingespeist werden. Ob eine Mehrweglösung ökologisch vorteilhaft ist, hängt deshalb auch von Umlaufzahl, Reinigungsaufwand und Rückweg ab – bei Hygieneanforderungen, Gefahrguttransporten oder einzelnen Sendungen über weite Strecken bleiben Einwegverpackungen teils die praktikablere Wahl.

Materialwahl in der Transportverpackung

Welches Material sich eignet, hängt vom Schutzbedarf der Ware, der Umlaufhäufigkeit und der vorhandenen Entsorgungs- beziehungsweise Rückführinfrastruktur ab:

Verpackungslösung Eigenschaften Kreislauffähigkeit Typischer Einsatz
Wellpappe/Papier leicht, stapelbar, feuchteempfindlich Recyclingquote in Deutschland 95,3 % (Bezugsjahr 2021) Kartons, Zwischenlagen, Palettenaufsatzrahmen
EPAL-Holzpalette (Poolingsystem) robust, hohe Traglast, reparierbar offenes Tauschsystem, weltweit über 650 Mio. Paletten im Umlauf Ladungsträger im Stückgut- und Palettenverkehr
Kunststoff-Mehrwegbehälter (Gitterbox, Klappbox) stapel- und klappbar, waschbar, hohe Zyklenzahl PPWR-Wiederverwendungsquote für Transportverpackungen: 40 % ab 2030, 70 % ab 2040 Lebensmittel- und Industrielogistik, Behälter-Pooling
Biobasierte Kunststoffe (Bioplastik) aus nachwachsenden Rohstoffen, teils kompostierbar abhängig von Rohstoff und Zertifizierung, kein pauschaler Klimavorteil Polsterung, Folien, Füllmaterial

Für stoßempfindliche oder schwere Güter kommen zusätzlich Schaumstoffverpackungen aus Polyurethan oder Polyethylen zum Einsatz: Sie sind leicht und dämpfen Stöße und Vibrationen während des Transports, lassen sich nach heutigem Stand aber nur eingeschränkt stofflich recyceln.

Ladungssicherung: Normen und Praxis

Auch die beste Verpackung schützt nicht, wenn die Ladung während der Fahrt verrutscht. Die Normenreihe DIN EN 12195 regelt die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen: DIN EN 12195-1 legt die Berechnung der erforderlichen Sicherungskräfte fest, DIN EN 12195-2 die Anforderungen an Zurrgurte aus Chemiefasern und DIN EN 12195-3 die an Zurrketten. Wie eng Verpackung und Ladungssicherung zusammenhängen, zeigt die neue PPWR-Leerraumgrenze: Ein zu locker gepackter Karton oder eine überdimensionierte Umverpackung vergrößert nicht nur das Transportvolumen, sondern erhöht auch das Risiko, dass Ladung im Fahrzeug verrutscht, weil Zurrmittel und Kantenschutz ins Leere greifen.

„Klimaneutrale“ Verpackung: Vorsicht bei der Werbeaussage

Paketversand in der Logistik
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In der Vergangenheit warben viele Anbieter mit „klimaneutralem Versand“ oder „klimaneutraler Verpackung“, wenn die berechneten CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus durch Zertifikate außerhalb der eigenen Lieferkette ausgeglichen wurden. Nach der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) sind pauschale Kompensations-Claims wie „klimaneutraler Versand“ oder „CO2-neutral geliefert“ gegenüber Verbrauchern in Deutschland ab dem 27. September 2026 nicht mehr zulässig, wenn sie ausschließlich auf Ausgleichszertifikaten außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen. Zulässig bleiben Aussagen, die auf real erzielten Emissionsminderungen in der eigenen Lieferkette beruhen und nachvollziehbar belegt werden – etwa durch geringeren Materialeinsatz, eine höhere Mehrwegquote oder einen größeren Anteil an Bahn- und Schiffstransport.

Verpackungsoptimierung durch Digitalisierung

Software zur Kartonagenoptimierung berechnet inzwischen für jede Bestellung eine passende Verpackungsgröße und reduziert so den Leerraum im Versandkarton. Das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik (IML) hat dafür die Software CASTN entwickelt, die den tatsächlichen Volumennutzungsgrad von Versandkartons ermittelt und Unternehmen bei einem optimierten Kartonset unterstützt – auch im Hinblick auf die künftige PPWR-Leerraumgrenze von 50 Prozent, die der Volumennutzungsgrad vieler Unternehmen bislang unterschreitet. Richtig dimensionierte Verpackungen benötigen weniger Füllmaterial, lassen sich dichter auf Ladungsträgern stapeln und verbessern zugleich die Ladungssicherung, weil weniger Bewegungsspielraum im Karton oder auf der Palette bleibt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Verkehrsträger verursachen im Güterverkehr die geringsten CO2-Emissionen?

Nach einem Vergleich der Deutschen Bahn liegt der Schienengüterverkehr mit rund 20 Gramm CO2-Äquivalenten pro Tonnenkilometer vorn, gefolgt von der Binnenschifffahrt mit rund 34 Gramm. Der Lkw verursacht mit rund 119 Gramm pro Tonnenkilometer den mit Abstand höchsten Wert. Die Wahl des Verkehrsträgers wirkt damit stärker auf die CO2-Bilanz als einzelne Verpackungsmaßnahmen.

Ist die Werbung mit „klimaneutraler Verpackung“ oder „klimaneutralem Versand“ noch zulässig?

Nur eingeschränkt: Nach der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 sind pauschale „klimaneutral“-Aussagen, die allein auf dem Zukauf von Kompensationszertifikaten außerhalb der eigenen Lieferkette beruhen, gegenüber Verbrauchern in Deutschland ab dem 27. September 2026 verboten. Zulässig bleiben Aussagen zu real erzielten, nachvollziehbar belegten Emissionsminderungen in der eigenen Lieferkette.

Was schreibt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Transportverpackungen vor?

Ab dem 1. Januar 2030 darf der Leerraumanteil in Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen 50 Prozent nicht überschreiten. Für Transportverpackungen gilt zusätzlich eine Wiederverwendungsquote von 40 Prozent ab 2030 und 70 Prozent ab 2040.

Welche Normen regeln die Ladungssicherung im Straßengüterverkehr?

Die Normenreihe DIN EN 12195 regelt die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen: Teil 1 die Berechnung der erforderlichen Sicherungskräfte, Teil 2 die Anforderungen an Zurrgurte aus Chemiefasern und Teil 3 die an Zurrketten.

Wie wirkt sich die Verpackungsgröße auf Transporteffizienz und Emissionen aus?

Zu große Verpackungen erhöhen Leerraum, Transportvolumen und die Zahl nötiger Fahrten. Software zur Kartonagenoptimierung wie CASTN vom Fraunhofer IML ermittelt die passende Kartongröße je Bestellung; richtig dimensionierte Verpackungen verbessern zugleich die Ladungssicherung, weil weniger Bewegungsspielraum bleibt.

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