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GS1 Digital Link: 2D-Code richtig ins Artwork bringen

Beitragsbild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Redaktion verpackungswirtschaft.de · Stand: 20. September 2026

Wer ein Verpackungs-Artwork freigibt, entscheidet mit, ob neben dem EAN-13 ein zweidimensionaler Code auf die Packung kommt. Das ist keine Gestaltungsfrage: Die Wahl legt X-Maß, Ruhezone, Platzierung und Prüfgrenze fest und bindet Druckform und Substrat. Dieser Beitrag trennt, was GS1 für 2D-Codes an der Einzelhandelskasse verbindlich festlegt, was nur ein Branchenziel ist und was die PPWR an digitale Datenträger knüpft.

Auf einen Blick

  • Das Ziel für Ende 2027 stammt aus dem globalen 2D-Programm von GS1 und ist ein Branchenziel, keine Rechtspflicht.
  • Nach Anwendungsprofil ASP 1 bleibt der lineare Code der Pflicht-Datenträger; der 2D-Code darf nur zusätzlich stehen.
  • X-Maß der 2D-Codes an der Kasse: 0,396 mm Minimum, 0,495 mm Zielwert, 0,990 mm Maximum, solange der Artikel nicht zusätzlich im allgemeinen Vertrieb gescannt wird.
  • Ruhezone: ein X-Maß bei Data Matrix, vier X-Maß beim QR-Code, auf allen vier Seiten.
  • Der 2D-Code gehört mit Ruhezone in einen Radius von 50 mm um die Mitte des linearen Codes.

Das Ziel für Ende 2027 und sein Rechtscharakter

Die Implementierungsrichtlinie für 2D-Codes am Point-of-Sale in der Fassung 1.1.0 beschreibt das Ziel nüchtern: Die Kassensysteme im Einzelhandel sollen weltweit bis Ende 2027 die GTIN sowohl aus linearen als auch aus 2D-Codes lesen und verarbeiten können. GS1 koordiniert es im globalen 2D-Programm mit Anwenderunternehmen und Lösungsanbietern; GS1 Germany nennt es ein von der Branche definiertes Ziel, GS1 US führt es als Sunrise 2027 und stellt klar, dass bis dahin nicht alle Fähigkeiten der 2D-Codes umgesetzt sein müssen. Eine Frist im Rechtssinn ist das nicht, ein Abschalttermin für den EAN-Code ebenfalls nicht.

Verbindlich ist bis dahin das Gegenteil. Das Anwendungsprofil ASP 1 der GS1 General Specifications für Artikel fester Menge an der Einzelhandelskasse nennt als Pflicht-Datenträger weiterhin EAN-8, EAN-13, UPC-A, UPC-E und die GS1-DataBar-Familie. Die 2D-Codes werden erst konform, wenn die Kassen sie flächendeckend unterstützen und sie in die globalen Anwendungsstandards aufgenommen sind; in der Migrationsphase darf genau einer zusätzlich zum Pflichtcode stehen. Die Richtlinie beziffert die Schwelle: Bis 90 % der Kassen-Scanlösungen GS1-konforme 2D-Codes verarbeiten und mindestens die GTIN erfassen, braucht jedes Produkt mit 2D-Code zusätzlich einen linearen Code.

Der 2D-Code ist damit ein zweites Element auf der Fläche, kein Ersatz; nach der Darstellung von GS1 Germany entscheidet der Markeninhaber erst ab 2028. Die GTIN muss in jedem Code stehen, der von Verbrauchern oder an der Kasse gescannt wird.

GS1 DataMatrix oder QR-Code: die Syntax entscheidet

Die drei zulässigen 2D-Codes unterscheiden sich weniger in der Symbolart als in der Datensyntax. GS1 DataMatrix trägt die GS1-Datenelement-Syntax, also dieselben Datenbezeichner wie der GS1-128; in der Lieferkette eingeführt, aber ohne Web-Verbindung. QR-Code und Data Matrix mit GS1 Digital Link URI bringen dieselben Datenbezeichner in eine strukturierte Webadresse. Der QR-Code ist der Weg zur Verbraucheransprache, weil die Standard-Kamera-App ihn öffnet; Data Matrix ist bei gleichem Dateninhalt das kleinere Symbol, wird aber nicht von jeder Smartphone-Kamera automatisch verarbeitet. Auch die Fehlerkorrektur trennt beide: Data Matrix ist am POS nur mit ECC 200 zugelassen, beim QR-Code sind die Stufen L, M, Q und H mit 7, 15, 25 und 30 % Wiederherstellungskapazität wählbar, ohne dass GS1 für den POS eine davon vorschreibt.

Datenträger für Artikel, die an der Einzelhandelskasse und nicht im allgemeinen Vertrieb gescannt werden. Quelle: GS1 General Specifications, Release 26.0, Tabellen 5-44 und 5-46 sowie Abschnitt 8.2, Stand: 20. September 2026.
MerkmalEAN-13GS1 DataMatrixQR-Code mit GS1 Digital Link URI
Syntaxnur die GTINGS1-Datenelement-SyntaxGS1 Digital Link URI, unkomprimiert
X-Maß Minimum / Ziel / Maximum0,264 / 0,330 / 0,660 mm0,396 / 0,495 / 0,990 mm0,396 / 0,495 / 0,990 mm
Ruhezone11 X links, 7 X rechtsein X auf allen vier Seitenvier X auf allen vier Seiten
Mindestqualität1.5/06/6601.5/12/6601.5/12/660
Fehlerkorrekturkeine, nur PrüfzifferECC 200 vorgeschriebenStufe L, M, Q oder H wählbar
Status an der KassePflicht-Datenträger nach ASP 1derzeit nur zusätzlichderzeit nur zusätzlich

Die GS1 Digital Link URI ist keine Symbolart, sondern eine Bauvorschrift für die Adresse im Symbol. Das Schaubild zerlegt sie.

So ist eine GS1 Digital Link URI aufgebautSo ist eine GS1 Digital Link URI aufgebautBeispielwerte: Demo-GTIN mit GS1-Präfix 952, Domainnach RFC 2606https://example.com/01/0952012345678812/10/L2634/21/88?17=281231341Domainfrei wählbarResolver dahinter2PrimärschlüsselAI 01:GTINimmer vorhanden3QualifiziererAI 10:ChargeAI 21:Seriefeste Reihenfolge4Attributefolgen dem ?AI 17:281231Verfallsdatum31.12.2028Regel an der KasseNur die unkomprimierte Form ist zulässig.Die Domain ändert die Bedeutungder Abschnitte nicht.
Abb.: Aufbau einer GS1 Digital Link URI mit Beispielwerten. Quelle: GS1 Digital Link Standard: URI Syntax, Release 1.7.0; GS1 General Specifications, Release 26.0.

Die Reihenfolge ist festgelegt: erst der Primärschlüssel 01, dann die Qualifizierer in der festen Folge 22, 10, 21, zuletzt die Attribute hinter dem Fragezeichen, etwa 17 für das Verfallsdatum. Die Domain ist frei wählbar; Anwendungen dürfen aber nicht voraussetzen, dass eine solche Adresse auf einen Resolver zeigt. Wird die Domain aufgegeben, bleiben die GS1-Daten im gedruckten Symbol lesbar, die Weiterleitung nicht. Für den Datenbezeichner 8200, die Extended packaging URL, gilt eine eigene Tabelle mit einem Maximum von 0,743 mm. Die übrigen Kennzeichnungsverfahren behandelt der Beitrag zur Produktcodierung.

Maße, Ruhezone und Platzierung im Artwork

Das größere X-Maß ist keine Vorsichtsreserve: Optische Effekte der Bilderfassung verlangen den Druck mit dem 1,5-Fachen des für lineare Symbole zulässigen X-Maßes. Aus 0,264 mm beim EAN-13 werden 0,396 mm, aus dem Zielwert 0,330 mm werden 0,495 mm. Zwei Bedingungen hängen daran. Die Werte gelten für Artikel, die an der Kasse und nicht zusätzlich im allgemeinen Vertrieb gescannt werden; kommt beides zusammen, beginnt der Bereich erst bei 0,743 mm, die Mindestqualität lautet 1.5/20/660. Für gewichtsvariable Frischware sind 0,375 mm zulässig, aber nur nach beiderseitiger Vereinbarung der Handelspartner.

Die Ruhezone wird mitgeprüft: Sie geht in die Note für Fixed Pattern Damage ein. Data Matrix braucht ein X-Maß Freiraum auf allen vier Seiten, der QR-Code vier, beim Zielmaß 0,495 mm also rund zwei Millimeter Sperrfläche je Seite gegen rund einen halben. Weder Bild noch Text noch Nutzenrand dürfen hineinragen; die Fläche gehört bemaßt in die Layout-Datei, nicht in den Reinzeichnungsauftrag.

Werden ein linearer und ein 2D-Code beide für die Kasse eingesetzt, soll der vollständige 2D-Code einschließlich Ruhezonen innerhalb eines Radius von 50 mm um die Mitte des linearen Codes liegen; sonst erkennt das Scansystem möglicherweise nicht, dass beide zum selben Artikel gehören. Bei großen Packungen lässt GS1 ein Überschreiten zu, verlangt aber den kleinstmöglichen Abstand. Daneben gilt die Randregel: nach Möglichkeit mindestens 8 mm und höchstens 100 mm Abstand zur nächsten Kante, keine Platzierung auf Naht, Perforation oder Falz.

Hände halten einen Faltschachtel-Zuschnitt gegen das Licht
Zuschnitt in der Verpackungsentwicklung: Der Platz für einen zweiten Code wird früh im Layout festgelegt. – KI generiertes Bild (Symbolbild)

Zur Klarschrift: Ist der 2D-Code der einzige für die GTIN, muss er den Datenbezeichner 01 und die GTIN 14-stellig zeigen. Steht er unmittelbar neben einem EAN-8, EAN-13 oder UPC-A mit Klarschrift, genügt sie dort; lassen sich beide nicht nebeneinander setzen, soll die GTIN an beiden stehen. Ein reiner Verbraucher-Code braucht keine.

Druck, Substrat und Prüfung nach ISO/IEC 15415

Die Mindestqualität lautet 1.5/12/660. Die erste Zahl ist die Gesamtnote nach ISO/IEC 15415 auf der Skala von 0,0 bis 4,0, die zweite die Referenznummer der Messblende und damit ein Durchmesser von 0,300 mm, die dritte die Wellenlänge der Beleuchtung in Nanometern. Eine vierte Zahl steht nur, wo der Einfallswinkel von 45 Grad abweicht; fehlt sie, sind es 45 Grad. Die Blende entspricht 80 % des kleinsten X-Maßes von 0,396 mm; eine Note ohne Angabe von Blende und Licht belegt nichts.

Das Material begrenzt die Note vor dem Druckverfahren. Braunes Wellpappenmaterial kann einen Reflexionsgrad von 27 bis 40 % haben; selbst mit sehr dunkler, deckender Farbe ist dort höchstens die niedrigste bestandene Note 1 für den Symbolkontrast erreichbar, denn Note 1 deckt Werte von 20 bis 39 % ab. Weil der schwächste Einzelparameter die Gesamtnote bestimmt, sind 1.5 dort außer Reichweite: Deckweiß vorsehen oder das Symbol auf ein Etikett legen. Kantenkontrast und die Regel, dass der kleinste Reflexionswert höchstens halb so groß sein darf wie der größte, gehören zur Strichcodeprüfung nach ISO/IEC 15416 und werden am 2D-Code nicht bewertet.

Dazu kommen zwei Verfahrensfehler. Im Flexodruck verzieht sich das Symbol, wenn die Druckplatte um den Zylinder gespannt wird; Details dazu im Beitrag zum Foliendruck auf Verpackungsfolie. Der zweite entsteht in der Reinzeichnung: Wird eine Codegrafik nachträglich skaliert, werden Pixel ungleichmäßig hinzugefügt oder entfernt. Am 2D-Code schlagen beide auf die Noten für axiale Ungleichförmigkeit, Gitterungleichförmigkeit und Print Growth durch. Codes werden deshalb im Zielmaß erzeugt und am Druckmuster mit einem Gerät nach ISO/IEC 15426-2 geprüft, nicht an der PDF-Datei.

Checkliste für die Umstellung von Artwork und Druckvorstufe

Die Reihenfolge hält Entscheidungen auseinander, die sonst zusammenfallen. Ein Schritt gilt als erledigt, wenn sein Ergebnis in der Artwork-Spezifikation steht.

  1. Datenumfang festlegen. Nur die GTIN oder zusätzlich Charge (10), Verfallsdatum (17) und Seriennummer (21)? Jedes Datenelement vergrößert das Symbol.
  2. Codeart wählen. GS1 DataMatrix für reine Lieferketten-Anwendungen, QR-Code mit GS1 Digital Link URI, wenn Verbraucher denselben Code öffnen sollen.
  3. Fehlerkorrektur festlegen. Data Matrix nur mit ECC 200; beim QR-Code Stufe L, M, Q oder H, jede höhere kostet Module.
  4. Domain und Resolver entscheiden. Eigene Domain oder Dienstleister, Betrieb auf Dauer, URI unkomprimiert und so kurz wie möglich.
  5. Reihenfolge festschreiben. Primärschlüssel 01, danach die Qualifizierer in der festen Folge 22, 10, 21, Attribute wie 17 hinter dem Fragezeichen.
  6. X-Maß bestimmen. Aus Datenumfang, Druckverfahren und Substrat, zwischen 0,396 und 0,990 mm, im Zweifel 0,495 mm; mit allgemeinem Vertrieb erst ab 0,743 mm.
  7. Ruhezone anlegen. Ein X-Maß bei Data Matrix, vier X-Maß beim QR-Code, in der Layout-Datei sichtbar und bemaßt.
  8. Platzierung prüfen. Innerhalb von 50 mm um die Mitte des linearen Codes, Randabstand 8 bis 100 mm, nicht auf Naht, Falz oder Perforation.
  9. Klarschrift regeln. GTIN 14-stellig mit dem Datenbezeichner 01 am 2D-Code, wenn er allein steht oder nicht unmittelbar neben dem linearen Code liegt.
  10. Kontrast prüfen. Substratreflexion messen, Deckweiß vorsehen, Flexo-Verzug einplanen, Codegrafik nicht skalieren.
  11. Verifizieren. Am Druckmuster nach ISO/IEC 15415 gegen 1.5/12/660, Prüfbericht mit Blende und Wellenlänge zu den Freigabeunterlagen.
  12. Parallelbetrieb sichern. Gleiche GTIN und gleiche Attributwerte in allen Codes, Kassenverhalten mit dem Handelspartner abstimmen.

Was die PPWR daneben an digitalen Datenträgern verlangt

GS1-Ziel und Verpackungsrecht laufen nebeneinander. Nach Art. 12 Abs. 1 PPWR können Wirtschaftsakteure die Verpackung zusätzlich zur harmonisierten Kennzeichnung mit einem QR-Code oder einem anderen standardisierten offenen digitalen Datenträger versehen, der über den Bestimmungsort jedes Bestandteils informiert – eine Möglichkeit, keine Pflicht. Pflicht ist Art. 12 Abs. 2: Wiederverwendbare Verpackungen, die ab dem 12. Februar 2029 oder ab 30 Monaten nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts in Verkehr gebracht werden, müssen weitere Angaben zur Wiederverwendbarkeit über einen solchen Datenträger bereitstellen; maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt. Ab dem 12. Februar 2027 ist die Kennzeichnung der erweiterten Herstellerverantwortung zulässig, aber nur als Symbol in einem QR-Code oder einer anderen offenen digitalen Kennzeichnungstechnologie (Art. 12 Abs. 9). Die harmonisierte Materialkennzeichnung greift frühestens ab dem 12. August 2028, andernfalls 24 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte; Altware darf nach Art. 12 Abs. 12 noch bis zu drei Jahre bereitgestellt werden.

Für das Artwork ist Art. 12 Abs. 5 entscheidend. Kennzeichnung und Datenträger sind gut sichtbar, deutlich lesbar und so anzubringen, dass sie nicht leicht entfernt werden können; reicht der Platz nicht, wandert der Träger auf die Umverpackung. Derselbe Absatz verlangt einen einzigen gemeinsamen Datenträger für Produkt- und Verpackungsinformationen, wenn das Unionsrecht für das verpackte Produkt einen Datenträger vorschreibt, wobei beide leicht unterscheidbar bleiben müssen. Hier hilft die GS1 Digital Link URI, weil sie mehrere Ziele hinter einer Adresse führt. Zugleich zieht der Absatz eine Grenze: Elektronisch bereitgestellte Informationen dürfen nicht zusammen mit Verkaufs- oder Werbeinformationen angezeigt werden. Zur Abgrenzung gegenüber aktiver und intelligenter Verpackung siehe Smart Packaging.

Was der Betrieb jetzt entscheiden muss

Die Codeart wählt der Markeninhaber, nicht die Druckerei, und er braucht dafür drei Zulieferungen. Erstens die Stammdaten: GTIN je Handelseinheit und welche Attribute variabel sind. Zweitens die Linienfähigkeit: Charge, Verfallsdatum und Seriennummer im Code bedeuten variablen Dateninhalt, also Spätdruck oder Direktkennzeichnung. Drittens die Zusage des Handelspartners: Seine Kasse darf bei zwei Codes an einem Artikel nur einen Datensatz verarbeiten und soll nur eine Quittung erzeugen, sonst entstehen ungewollte Buchungen.

Über den Termin entscheiden dann Fläche, bemaßte Sperrfläche im Artwork und ein Prüfbericht mit Blende und Wellenlänge. Der Resolver ist die vierte Stelle: Dauerbetrieb, kein Projekt. Jede Kennung hat genau einen Standardlink, auf den umgeleitet wird, sofern die Anfrage keine bessere Antwort erlaubt; eine angefragte, aber nicht vorhandene Linkart wird mit einem Fehler beantwortet. Fällt er aus, führt der gedruckte Code ins Leere.

Das Video von GS1 Germany zeigt in knapp drei Minuten, wie derselbe gedruckte Code je nach Abfrage unterschiedliche Ziele bedient.

Vorschaubild zum Video: Dynamische QR-Codes von GS1: Ein Code, viele InformationenMit Klick wird das Video von youtube-nocookie.com geladen; dabei werden Daten an Google übertragen.
Video: GS1 Germany GmbH – Dynamische QR-Codes von GS1: Ein Code, viele Informationen (YouTube)
Prüfraum mit ausgelegten Druckmustern auf einem grauen Tisch
Prüfraum einer Druckerei: Die Freigabe entscheidet sich am Druckmuster, nicht an der Datei. – KI generiertes Bild (Symbolbild)

Wo die Umstellung an Grenzen stößt

Der erste Zielkonflikt ist die Fläche. Solange der lineare Code Pflicht bleibt, kostet der 2D-Code Platz im ohnehin knappen unteren rechten Viertel der Rückseite; auf kleinen Packungen konkurriert das mit Pflichtangaben. Der QR-Code verschärft die Lage durch seine vierfache Ruhezone, der Data Matrix entschärft sie, erreicht aber nicht jede Smartphone-Kamera.

Der zweite liegt im Material: Auf ungestrichenen, dunklen oder glänzenden Substraten sind Deckweiß oder Etikett oft der einzige Weg zur geforderten Note, und beides verändert Materialaufbau und Recyclingbewertung. Der dritte ist zeitlich. Wer heute umstellt, druckt für Kassen, die die Daten erst teilweise verarbeiten; wer wartet, stellt später unter Termindruck um, weil die PPWR-Fristen laufen. Für geschlossene Mehrwegkreisläufe kann ein Funkchip die passendere Antwort sein; die Abwägung steht im Beitrag zur RFID-Technologie in Verpackungen.

Quellen und Stand

Stand: 20. September 2026. Die Maß-, Ruhezonen- und Qualitätsangaben stammen aus der GS1 General Specifications, Release 26.0 (Januar 2026); die PPWR-Fristen hängen an Durchführungsrechtsakten der Kommission, deren Erlass die Anwendungszeiträume verschieben kann. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.