Mustermacher (Verpackungsmittelherstellung)

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Mustermacher in der Verpackungsmittelherstellung, eine andere Berufsbezeichnung ist Packmitteltechnolog*in, haben die Aufgabe, Verpackungen zu konzipieren beziehungsweise bereits bestehende Verpackungen oder deren Fertigungsverfahren bei Bedarf zu verbessern. Für Lösungen von Verpackungsproblemen sind sie die Experten.

Auch bieten sie Kunden Beratung zu Fragen der Verpackung an. Mustermacher entwickeln am PC technische Zeichnungen von Verpackungen und fertigen entsprechende Verpackungsmuster an.

Diese dienen den Auftraggebern als Entscheidungshilfe und den für die Produktion zuständigen Abteilungen als Vorlage für die Fertigung. In die Zuständigkeit von Mustermacher fällt es ebenfalls, Verpackungsmittel-Maschinen einzurichten, zu warten, instand zu halten und die Produktion zu überwachen.

Arbeitsorte – Wo Mustermacher arbeiten

  • in Betrieben der Verpackungsmittelindustrie
  • in Produktionsbetrieben von Alben und Mappen
  • in Stanzereien und Prägewerkstätten
  • bei Herstellern von Tüten und Taschen aus Kunst- und Schaumstoff
  • in speziellen Druckereibetrieben

Körperliche Voraussetzungen für die Arbeit als Mustermacher*in

  • keine Allergien gegen Kleber, Lacke, Farben oder Imprägniermittel
  • hohes Maß an Lärmtoleranz (Maschinenlärm)

Allgemeine Voraussetzungen

  • handwerkliches Geschick
  • Teamfähigkeit
  • Interesse an der Arbeit mit Werkezugmaschinen

Ausbildung

Regelung der Ausbildung

Die Ausbildung zum Mustermacher bzw. zur Mustermacherin ist dual aufgebaut. Das bedeutet, dass man als Auszubildende*r im Wechsel den Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule besucht. Die meisten Betriebe erwarten als Zugangsvoraussetzung einen Hauptschulabschluss, manche auch die Mittlere Reife.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zum Mustermacher/zur Mustermacherin dauert drei Jahre.

Abschluss der Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung.

Ausblick nach der Ausbildung

Die Zukunftsaussichten nach Abschluss der Ausbildung sind sehr gut. Die Verpackungsmittelindustrie stellt ein wesentliches Bindeglied zwischen Produktion und Verbraucher dar. Zudem nimmt der Versandhandel stetig zu. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass es auch in den kommenden Jahren sowohl freie Ausbildungsplätze als auch Jobs für Mustermacher geben wird.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsfeld

Die Weiterbildungsoptionen für Mustermacher sind vielfältig. So besteht die Möglichkeit, sich etwa zum Industriemeister/zur Industriemeisterin in den Fachrichtungen Metall oder Kunststoff weiterzubilden. Dies ist sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend möglich. Industriemeisterführen Mitarbeitende und überwachen Arbeitsprozesse.

Eine Fortbildung zum Techniker/zur Technikerin in der Fachrichtung Papiertechnik erlaubt es, das Fachwissen im Bereich Papier- und Packmittelprüfung zu erweitern. In die Verantwortung eines Technikers/einer Technikerin fällt es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Maschinen einwandfrei funktionieren und Mitarbeitende in deren Funktion eingewiesen sind. Auch ist es Aufgabe eines Technikers/einer Technikerin, Arbeitsabläufe zu optimieren.

Verfügt ein Mustermacher/eine Mustermacherin über eine Hochschulzugangsberechtigung, kann er/sie zusätzlich an einer Fachhochschule einen Studiengang zum/zur Dipl. Ingenieur*in Verpackungstechnik absolvieren. Mit einem solchen Studienabschluss sind im Weiteren berufliche Leitungspositionen leichter zugänglich.

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