R-PET (recyceltes PET)

R-PET (recyceltes PET)

R-PET (auch rPET) ist Polyethylenterephthalat, das nicht neu aus Rohöl hergestellt, sondern aus gebrauchtem PET zurückgewonnen wird. Der Rohstoff stammt aus zwei Quellen: Post-Industrial-PET, produktionsbedingter Ausschuss aus der Kunststoffverarbeitung, und Post-Consumer-PET, gebrauchte Getränkeflaschen und Verpackungen aus der Rückgabe. Für die Verpackungswirtschaft ist rPET längst kein freiwilliges Nachhaltigkeitsargument mehr: Für PET-Getränkeflaschen schreibt der Gesetzgeber Mindestanteile an Rezyklat inzwischen verbindlich vor, mit steigenden Quoten bis 2030 und 2040.

Herkunft: Post-Industrial- und Post-Consumer-PET

Post-Industrial-PET fällt bei der Herstellung von PET-Produkten an – etwa als Randstreifen bei der Folienproduktion oder als Fehlchargen. Es ist in der Regel sortenrein und unbelastet und kann konventionelles Neu-PET nahezu vollständig ersetzen, auch im Lebensmittelkontakt. Post-Consumer-PET dagegen stammt von Endverbrauchern zurück, vor allem aus der Getränkeflaschen-Rückgabe. Es enthält typischerweise Restverunreinigungen wie Druckfarbe, Etikettenkleber oder Deckelmaterial und darf deshalb nur nach einem eigens zugelassenen Reinigungsverfahren wieder mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Ein Thermoplast wie PET lässt sich dabei mehrfach einschmelzen und neu verarbeiten – anders als etwa Schaumkunststoffe auf Basis von Polystyrol, deren Zellstruktur das mechanische Recycling deutlich erschwert.

Merkmal Post-Industrial-PET Post-Consumer-PET
Herkunft Produktionsausschuss, Randstreifen, Fehlchargen Gebrauchte Getränkeflaschen und Verpackungen aus der Rückgabe
Verunreinigungsgrad Gering, meist sortenrein Höher: Druckfarbe, Etiketten, Verschlussreste
Einsatz im Lebensmittelkontakt Ohne zusätzliche Dekontamination möglich Nur nach EFSA-geprüftem Verfahren gemäß VO (EU) 2022/1616
Typische Verwendung Technische Anwendungen, Fasern, Non-Food-Verpackungen Getränkeflaschen (Bottle-to-Bottle), Folien, Textilfasern

Vom Sammelcontainer zum lebensmitteltauglichen Rezyklat

In Deutschland unterliegen Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen seit dem 1. Januar 2022 unabhängig vom Inhalt der Pfandpflicht; das Einwegpfand von 25 Cent gilt für PET-Flaschen mit Erfrischungsgetränken, Wasser und Bier bereits seit Mai 2005. Über dieses System kamen 2023 rechnerisch 96,1 Prozent der bepfandeten PET-Einweg- und Mehrwegflaschen zurück, insgesamt wurden 97,6 Prozent aller PET-Getränkeflaschen recycelt – die höchste Quote weltweit. Ein verlässlicher Rücklauf über das Pfandsystem trägt zugleich dazu bei, dass PET-Flaschen seltener als Abfall in der Umwelt landen und zur Plastikverschmutzung von Gewässern beitragen.

Die zurückgegebenen Flaschen werden zunächst nach Kunststoffart und Farbe sortiert. Neben optischer Sensorik nutzen Anlagen dafür das Schwimm-Sink-Verfahren: PET hat mit rund 1,38 Gramm pro Kubikzentimeter eine höhere Dichte als Wasser und sinkt ab, während leichtere Kunststoffe wie Verschlüsse aus PP (Polypropylen) oder PE aufschwimmen und sich so zuverlässig abtrennen lassen. Anschließend werden die Flaschen zu Flakes zerkleinert, gewaschen und in einem Dekontaminationsschritt von Rückständen befreit.

Für den Einsatz im Lebensmittelkontakt reicht diese Wäsche allein nicht aus: Die Verordnung (EU) 2022/1616 verlangt, dass jedes Recyclingverfahren, das Rezyklat für Lebensmittelverpackungen liefert, entweder in Anhang I der Verordnung gelistet oder von der EFSA sicherheitsbewertet und von der EU-Kommission zugelassen ist. Für ein so geprüftes PET-Recyclingverfahren legte die EFSA beispielsweise fest, dass das Ausgangsmaterial aus gewaschenen, getrockneten Post-Consumer-PET-Flakes mit höchstens 5 Prozent Anteil aus Nicht-Lebensmittelanwendungen bestehen muss und die nach der Dekontamination verbleibende Migration unter 0,1 Mikrogramm pro Kilogramm Lebensmittel bleiben muss – ausgehend von einer angenommenen Referenzkontamination von 3 Milligramm pro Kilogramm PET im Ausgangsmaterial.

Vom Pfand zum Rezyklat: der rPET-Kreislauf Vom Pfand zum Rezyklat Weg einer PET-Flasche zu rPET, Deutschland 2023

Sammlung über Pfandsystem Rücklaufquote 96,1 % der PET-Flaschen (2023)

Sortierung nach Kunststoffart und Farbe, automatisiert

Zerkleinerung & Waschung PET-Flakes, befreit von Etiketten und Kleber

Dekontamination EFSA-geprüft nach VO (EU) 2022/1616

rPET-Granulat (Rezyklat) 51,2 % Rezyklatanteil in PET-Preforms (2023)

Verbleib des recycelten Materials (2023)

47,7 % neue Flaschen

22,9 % Folien

10,5 % Textilfasern

zzgl. 18,7 % sonstige Anwendungen Quelle: GVM-Studie 2024 / IK

Rezyklatpflicht: VerpackG und EU-Verpackungsverordnung

Für PET-Einweggetränkeflaschen gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 nach § 30a VerpackG eine Mindestquote von 25 Masseprozent Kunststoffrezyklat; ab dem 1. Januar 2030 steigt sie auf 30 Masseprozent und gilt dann für alle Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen, nicht mehr nur für PET. Auf EU-Ebene zieht die neue Verpackungsverordnung PPWR (VO (EU) 2025/40) nach: Nach Artikel 7 müssen kontaktsensitive PET-Verpackungen einschließlich Einweg-Getränkeflaschen ab dem 1. Januar 2030 ebenfalls mindestens 30 Prozent Rezyklat enthalten; ab 2040 steigt die Anforderung für kontaktsensitive PET-Verpackungen allgemein auf 50 Prozent, für Einweg-Getränkeflaschen auf 65 Prozent. Beide Regelwerke rechnen die Quote im Jahresdurchschnitt der Produktion, nicht je Einzelflasche.

Regelung Ab wann Mindestquote Geltungsbereich
§ 30a VerpackG 1.1.2025 25 Masseprozent Einweg-Getränkeflaschen überwiegend aus PET
§ 30a VerpackG 1.1.2030 30 Masseprozent Alle Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen
PPWR Art. 7 – VO (EU) 2025/40 1.1.2030 30 % Kontaktsensitive PET-Verpackungen inkl. Einweg-Getränkeflaschen
PPWR Art. 7 – VO (EU) 2025/40 1.1.2040 50 % / 65 % Kontaktsensitive PET-Verpackungen / Einweg-Getränkeflaschen

Qualität, Farbe und die Grenzen des Kreislaufs

Mechanisches Recycling stoßt an physikalische Grenzen: Mit jedem Schmelz- und Verarbeitungszyklus verkürzen sich die Polymerketten des PET geringfügig, Molekulargewicht und Viskosität sinken. In der Praxis zeigt sich das zuerst bei Eigenschaften wie Schlagzähigkeit und Transparenz. Reines Bottle-to-Bottle-Recycling – aus der alten Flasche wird wieder eine neue – ist deshalb nur ein Teil des Kreislaufs: Von dem in Deutschland 2023 gesammelten und aufbereiteten rPET flossen 47,7 Prozent zurück in neue PET-Flaschen, 22,9 Prozent wurden zu Folien und 10,5 Prozent zu Textilfasern verarbeitet, der Rest in weitere Anwendungen. Fasern aus rPET sind kürzer und schwächer als Neuware; ein Textilprodukt daraus landet am Lebensende in aller Regel in der Verbrennung statt im nächsten Recyclingkreislauf – ein klassisches Beispiel für Downcycling. Sichtbar wird der wiederholte Materialkreislauf häufig an einem leichten Grau- oder Gelbstich des Rezyklats, der von Farbresten aus gemischten Input-Chargen stammt; deshalb wird eingefärbtes oder undurchsichtiges rPET oft für Anwendungen genutzt, bei denen Transparenz keine Rolle spielt.

Ökologisch schneidet rPET dabei klar besser ab als Neu-PET: Eine nach ISO 14044 durchgeführte Ökobilanz im Auftrag des Verpackungsherstellers Alpla, die auf Prozessdaten einer Recyclinganlage im österreichischen Wöllersdorf beruht, beziffert den Carbon Footprint von rPET auf rund 0,45 Kilogramm CO2-Äquivalent pro Kilogramm Material, gegenüber rund 2,15 Kilogramm CO2-Äquivalent bei Neu-PET – ein Minus von rund 79 Prozent.

rPET in der Praxis

Wie weit sich der Kreislauf bereits schließen lässt, zeigen zwei Beispiele. Der Schweizer Kosmetikhersteller RAUSCH füllt seine Haarpflegeprodukte in Originalgröße nach eigenen Angaben seit 2021 ausschließlich in Flaschen aus 100 Prozent recyceltem Post-Consumer-PET ab; RAUSCH erläutert das Verfahren im eigenen Blog.

Shampooflaschen aus 100 Prozent recyceltem PET

Der österreichische Mineralwasserabfüller Vöslauer geht im Getränkebereich einen vergleichbaren Weg: Seine PET-Flaschen bestehen nach eigenen Angaben seit 2020 durchgängig aus 100 Prozent recyceltem PET, gewonnen über ein siebenstufiges Modell aus Sammlung, Sortierung, Aufbereitung zu lebensmitteltauglichem Rezyklat und neuer Preform-Fertigung; Details zum Kreislaufmodell beschreibt das Unternehmen auf seiner Seite. Eine allgemeinverständliche Einordnung von rPET als Verpackungsmaterial und den beiden Rohstoffarten bietet zudem der rPET-Beitrag im Verpackungslexikon von Green Box.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Post-Industrial- und Post-Consumer-rPET?

Post-Industrial-PET ist sortenreiner Produktionsausschuss aus der Kunststoffverarbeitung und kann Neu-PET nahezu vollständig ersetzen, auch im Lebensmittelkontakt. Post-Consumer-PET stammt aus gebrauchten Getränkeflaschen und Verpackungen, enthält mehr Verunreinigungen und darf nur nach einem EFSA-geprüften Dekontaminationsverfahren wieder mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Warum darf rPET nicht immer für Lebensmittelverpackungen verwendet werden?

Nach der Verordnung (EU) 2022/1616 ist Rezyklat aus recyceltem Kunststoff im Lebensmittelkontakt nur zulässig, wenn das eingesetzte Recyclingverfahren von der EFSA sicherheitsbewertet und von der EU-Kommission zugelassen wurde oder bereits in Anhang I der Verordnung gelistet ist. Ohne ein solches Verfahren bleiben Restkontaminationen aus dem Vorleben der Verpackung ein Risiko.

Wie erkennt man rPET-Verpackungen im Handel?

Ein eindeutiges äußeres Merkmal gibt es nicht, da eingefärbtes rPET optisch kaum von Neu-PET zu unterscheiden ist. Ein Hinweis kann ein leichter Grau- oder Gelbstich bei transparenten Verpackungen sein, der von Farbresten aus dem Recyclingprozess stammt; verlässliche Angaben zum Materialanteil liefert allein die Kennzeichnung auf der Verpackung.

Welche Mindestanteile an Rezyklat schreibt der Gesetzgeber für PET-Flaschen vor?

In Deutschland gilt nach § 30a VerpackG seit 2025 eine Mindestquote von 25 Masseprozent Rezyklat für PET-Einweggetränkeflaschen, ab 2030 steigt sie auf 30 Masseprozent für alle Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR verlangt ab 2030 ebenfalls mindestens 30 Prozent für kontaktsensitive PET-Verpackungen und Einweg-Getränkeflaschen, ab 2040 steigen die Werte auf 50 respektive 65 Prozent.

Wie schneidet rPET im Vergleich zu Neu-PET bei den Treibhausgasemissionen ab?

Eine nach ISO 14044 erstellte Ökobilanz im Auftrag von Alpla, basierend auf Daten einer Recyclinganlage in Wöllersdorf (Österreich), beziffert den Carbon Footprint von rPET auf rund 0,45 Kilogramm CO2-Äquivalent pro Kilogramm gegenüber rund 2,15 Kilogramm bei Neu-PET – ein Minus von rund 79 Prozent.