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Mit der PPWR möchte die Europäische Union Verpackungsabfälle reduzieren, Verpackungen besser recyclingfähig machen und Wiederverwendung stärker fördern. Seit dem 12. August 2026 gelten bereits erste Vorgaben, unter anderem zu Stoffbeschränkungen, Konformität und bestimmten Informationspflichten. Für Gastronomiebetriebe sind jedoch vor allem die kommenden Anforderungen rund um Take-away-Verpackungen und Mehrweg relevant.
Für Betriebe bedeutet das nicht, dass das gesamte Verpackungssortiment sofort ausgetauscht werden muss. Vielmehr lohnt es sich, schrittweise zu prüfen, welche Verpackungen verwendet werden, aus welchen Materialien sie bestehen und wofür sie eingesetzt werden. Denn für einen Kaffeebecher können andere Vorgaben relevant sein als für eine Menübox, einen Portionsbecher oder eine Verpackung, die ausschließlich für den Verzehr außer Haus genutzt wird.
Neue Regeln für Take-away und Mehrweg
Ab dem 12. Februar 2027 müssen Endvertreiber im Gastgewerbe bei Take-away grundsätzlich die Wiederbefüllung mit geeigneten, von Kunden mitgebrachten Behältern ermöglichen. Außerdem müssen Verbraucher am Verkaufsort entsprechend über diese Möglichkeit informiert werden. Für Gastronomiebetriebe bedeutet das, dass nicht nur die Verpackung selbst, sondern auch interne Abläufe angepasst werden müssen. Mitarbeiter sollten beispielsweise wissen, wie mit mitgebrachten Behältern umzugehen ist und welche hygienischen Anforderungen dabei zu beachten sind.
Ab dem 12. Februar 2028 folgt ein weiterer Schritt: Gastronomiebetriebe, die Getränke oder fertig zubereitete Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten, müssen grundsätzlich auch eine wiederverwendbare Verpackung innerhalb eines Wiederverwendungssystems anbieten. Die PPWR sieht hierbei jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Betriebe vor.
Für Gastronomen ist es deshalb sinnvoll, frühzeitig zu überlegen, wie Mehrweg in den eigenen Betriebsablauf passt. Dabei geht es nicht nur um die Anschaffung geeigneter Behälter. Auch Rückgabe, Reinigung, Lagerung und die Kommunikation gegenüber Kunden spielen eine Rolle. Besonders für Betriebe mit einem hohen Take-away-Anteil kann eine frühzeitige Vorbereitung spätere Umstellungen vereinfachen.

Auch Einwegverpackungen bleiben relevant
Die PPWR bedeutet nicht das vollständige Ende von Einwegverpackungen. Gerade für Take-away, Lieferdienste, Catering oder Veranstaltungen werden Einwegprodukte auch weiterhin eine Rolle spielen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Verpackungen. Ab 2030 werden unter anderem Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zur Verpackungsminimierung und zu Mindestrezyklatanteilen bestimmter Kunststoffverpackungen relevant. Darüber hinaus werden bestimmte Verpackungsformate eingeschränkt.
Deshalb wird es für Gastronomiebetriebe immer wichtiger, bei der Beschaffung nicht nur auf Preis, Größe und Optik zu achten. Auch Materialzusammensetzung, Verwendungszweck und die zukünftige regulatorische Eignung sollten berücksichtigt werden. Ein Papierprodukt ist beispielsweise nicht automatisch für jede Anwendung die beste Lösung, genauso wenig muss eine Kunststoffverpackung grundsätzlich ungeeignet sein. Entscheidend ist, welche Verpackung für den jeweiligen Zweck benötigt wird und welche gesetzlichen Vorgaben dafür gelten.
Nachhaltige Einwegartikel können dabei eine sinnvolle Lösung für Gastronomiebetriebe sein, die weiterhin auf praktische Einwegprodukte angewiesen sind und gleichzeitig unterschiedliche Materialien und Verpackungskonzepte vergleichen möchten.
Fazit
Die PPWR verändert die Verpackungsbranche schrittweise und stellt auch Gastronomiebetriebe vor neue Anforderungen. Entscheidend ist deshalb nicht, das gesamte Sortiment sofort umzustellen, sondern sich rechtzeitig einen Überblick zu verschaffen. Wer heute prüft, welche Verpackungen im Betrieb für Take-away, Mehrweg und den Verzehr vor Ort eingesetzt werden, kann kommende Änderungen besser einplanen und notwendige Umstellungen Schritt für Schritt umsetzen.
Quelle: https://www.verpackungsregister.org/ich-moechte-wissen-was-seit-dem-12-august-2026-gilt
